Prozess in Aurich Drogenhandel im großen Stil – mehrere Jahre Haft für Auricher Paar
Zu mehrjährigen Haftstrafen wurde ein Auricher Drogenhändlerpaar verurteilt – trotz Beteuerungen des Mannes, seine Partnerin sei unschuldig. Überführt worden waren sie durch Zufall.
Aurich - Wegen gemeinschaftlichen Drogenhandels im großen Stil sind am Donnerstag vor dem Landgericht Aurich ein 45-Jähriger aus Aurich und seine gleichaltrige Lebensgefährtin zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Den Mann schickten die Richter für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis und ordneten zudem seine Einweisung in eine Entzugsklinik an. Seine Lebensgefährtin muss für sechs Jahre in Haft.
Beide Angeklagten müssen den Wert des Erlangten in Höhe von 21.000 Euro zurückzahlen. Nach Ansicht der Kammer hatten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt, wonach die beiden zwischen Dezember 2021 und August 2022 in zehn Fällen Haschisch, Marihuana, Extasy, Amphetamine und MDMA in großen Mengen erworben und verkauft hatten. Zu Hintermännern hatten sie keine Auskunft gegeben. Weil bei der Durchsuchung ihrer Wohnung zwei Beile und zwei Messer in unmittelbarer Reichweite der Drogen gefunden worden waren, lautete die Anklage an dieser Stelle auf bewaffneten Drogenhandel, was das Strafmaß erheblich in die Höhe trieb.
Richter: Frau war Knackpunkt im Verfahren
Wie berichtet, war das Paar aufgeflogen, als es bei ihrer Wohnung im Auricher Stadtzentrum zu einem Polizeieinsatz wegen eines anderen Vorfalls gekommen war. Den Beamten war der strenge Geruch aufgefallen, der aus der Wohnung der Angeklagten gedrungen war.
Während der Mann die Taten ohne Wenn und Aber eingeräumt hatte, hatte er von Beginn der Verhandlung an mehrfach betont, er allein sei für die Drogengeschäfte verantwortlich, seine Frau habe ihn lediglich hin und wieder unterstützt. Die 45-Jährige hatte angegeben, Telefonate mit Händlern und Konsumenten erledigt zu haben und ihren Mann gelegentlich zu verabredeten Übergabeorten gefahren zu haben, weil dieser keinen Führerschein besaß. Ihrer Mittäterschaft sei sie sich dabei nicht bewusst gewesen. Dennoch hatte sie im Nachhinein die Verantwortung dafür übernommen. Ihre Beteiligung war laut Richter Olthoff der „Knackpunkt im ganzen Verfahren“.
Anklage: Typisches Bild von Drogenhändlern
Oberstaatsanwältin Nadermann zeigte sich von der Täterschaft beider Angeklagten überzeugt und forderte neun Jahre Haft für den Mann und sieben Jahre für die Frau. Nach ihrer Auffassung hätten beide gleichermaßen von den Einkünften aus den Drogengeschäften gelebt. Rechtsanwalt Hans-Georg Balder, der den 45-Jährigen verteidigte, gaben allein die Fotos vom chaotischen Zustand der Wohnung Auskunft zu seinem Mandanten, der seit vielen Jahrzehnten stark drogenabhängig ist. Sie zeigten „ein typisches Bild von Drogenhändlern, die ihr Leben aus dem Blick verloren haben“. Der Angeklagte wolle sich ändern und sei therapiebereit, darum sei eine siebenjährige Haftstrafe ausreichend. Verteidiger Joachim Müller beantragte keine konkrete Strafe für seine Mandantin. Jedoch sei diese lediglich als Helferin und nicht als Mittäterin zu verurteilen. Sie habe kein eigenes Interesse an den Geschäften gehabt, da sie abstinent lebe. Müller verwies auf das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen, in dem ihr dringend eine Psychotherapie empfohlen werde.
Die Kammer sah in der Angeklagten jedoch mehr als nur eine „Sprachperson“. Sie habe auch selbstständig zu Preisen verhandelt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter hielten den Angeklagten ihr Geständnis zugute und dass es sich bei den Drogen um leichte bis mittelschwere handele. Dem Angeklagten zulasten fielen seine „massiven Vorstrafen“ sowie die großen Mengen verkaufter Drogen.