Prozess am Landgericht Aurich  Physiotherapeut darf trotz sexuellen Missbrauchs behandeln

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 22.02.2023 17:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Während der Behandlung soll ein Physiotherapeut übergriffig geworden sein. Foto: DPA
Während der Behandlung soll ein Physiotherapeut übergriffig geworden sein. Foto: DPA
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Schon 2021 wurde der heute 30-Jährige wegen Taten in Wittmund verurteilt. Jetzt stand er wieder vor Gericht. Denn das Oberlandesgericht sah für eine Entscheidung aus Aurich keinen Grund.

Aurich/Wittmund - Sie waren 2020 zur Physiotherapie oder Lymphdrainage in eine Praxis nach Wittmund gekommen – kurze Zeit später erstatteten drei Frauen Anzeige gegen einen heute 30-jährigen Physiotherapeuten. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch in vier Fällen.

Am Mittwoch stand der 30-Jährige zum zweiten Mal vor dem Landgericht Aurich. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Berufsverbot, das das Landgericht in seinem ersten Urteil verhängt hatte, wurde nun jedoch aufgehoben.

Therapeut zog Hose herunter

Die Frauen hatten dem Physiotherapeuten, der mittlerweile in einer Rehapraxis nahe Göttingen arbeitet, vorgeworfen, sie seitlich an den Brüsten sowie an den Beinen und am Gesäß berührt zu haben. In einem Fall soll der Mann während der Behandlung sowohl die Hose als auch die Unterwäsche seiner Patientin heruntergezogen und sie nahe ihres Intimbereichs berührt haben.

Außerdem soll er die Frauen beim Umziehen mit einem „durchbohrenden Blick“ beobachtet haben, heißt es in der Anklage.

Ähnliche Vorfälle am vorigen Arbeitsplatz

Zunächst hatte das Amtsgericht Wittmund 2021 den Mann verurteilt. In zweiter Instanz verhängte das Landgericht eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hatte die Kammer ein zweijähriges Berufsverbot ausgesprochen. In diesem Zeitraum sollte der Physiotherapeut keine Frauen mehr behandeln dürfen. Das Gericht begründete das damals damit, dass es über einen längeren Zeitraum zu den Taten kam.

Die damalige Arbeitgeberin des 30-Jährige hatte ausgesagt, im Nachhinein davon erfahren zu haben, dass es auch an dem vorigen Arbeitsplatz ähnliche Vorfälle gegeben haben soll.

Fall landete vor Oberlandesgericht

Weil der 30-Jährige Berufung einlegte, befasste sich das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Fall. Das sah für das Berufsverbot des Auricher Gerichts keinen Grund. In der Wittmunder Praxis ereigneten sich die Fälle in einem Zeitraum von drei bis vier Wochen. Dass es auch am vorigen Arbeitsplatz Vorfälle gab, sah das Gericht allein durch die Zeugenaussage nicht als bewiesen an.

Am Mittwoch entschied nun eine andere Strafkammer des Landgerichts Aurich über den Fall. Es blieb bei der Haftstrafe auf Bewährung. Das Berufsverbot wurde aufgehoben.

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