Strafe für Facebook-Post Brookmerlander mit folgenreichem Beitrag im Netz
Ein Brookmerlander muss nach Aussage im Internet wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Seine Rechtfertigung vor Gericht machte den Richter fassungslos.
Norden/Brookmerland - Am Ende des Prozesses vor dem Amtsgericht Norden wurde es am Dienstagvormittag laut: „Das ist nicht normal. Nur weil ich Russe bin“, wetterte der Angeklagte. „Wenn Sie Russe wären, würden Sie so einen Quatsch nicht schreiben. Sie können gehen“, konterte Strafrichter Michél Demarczyk.
Zuvor hatte er den 41-jährigen in Omsk geborenen Brookmerlander wegen Volksverhetzung zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die muss der arbeitslose Maurer auch verbüßen. Den Vollzug der Strafe zur Bewährung auszusetzen, hielt Demarczyk für ausgeschlossen. Mit seinem Urteil blieb er unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Deren Vertreterin wollte den Angeklagten für vier Monate hinter Gitter sehen.
Nationalsozialismus verherrlicht
Einig waren sich Richter und Anklägerin in der Beurteilung des Sachverhalts. Der 41-Jährige habe Anfang März vergangenen Jahres mit einer Veröffentlichung bei Facebook den Nationalsozialismus verherrlicht. „Schade, dass Händler Juden nicht vergast hat, die jetzt ihre Macht zeigen“, hieß es in dem öffentlich lesbaren Eintrag auf der Social-Media-Plattform. Mit „Händler“ sei ohne Frage Hitler gemeint, so die Staatsanwaltschaft. Möglicherweise schrieb der Angeklagte den Namen bewusst nicht oder die Autokorrektur seines Schreibprogramms spielte ihm ungewollt einen Streich.
Der 41-Jährige, der ohne Verteidiger zu der Gerichtsverhandlung erschienen war, räumte den gegen ihn erhobenen Vorwurf ein, versuchte sein Handeln aber auch gleich zu rechtfertigen. „Ich war besoffen“, betonte er. Zudem habe ihn „irgendein Mensch“ bei Facebook provoziert. Dort sei ein Foto veröffentlicht gewesen, das zeigte, „wie Putin von einem siebenjährigen Kind auf die Fresse kriegt“. Das mochte der Angeklagte nicht unkommentiert lassen und holte zum Gegenschlag in Form des volksverhetzenden Beitrags aus. Den will er am nächsten Tag mit da wieder klarem Kopf und nach Aufforderung durch seine Freundin wieder gelöscht haben.
Bis zum 13. März war der Beitrag online
Aber auch das glaubte ihm Richter Demarczyk nicht und verwies auf einen Ermittlungsvermerk der Polizei. Bis zum 13. März sei der Post des Angeklagten für jedermann einsehbar gewesen, hieß es darin. Auch die Einlassung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren, sein Facebook-Benutzerkonto sei von einem Dritten gehackt worden und eben dieser für den Eintrag verantwortlich, sei nicht mehr als eine Schutzbehauptung.
„Ich weiß nicht, ob ich Hitler gemeint habe“, gab sich der Angeklagte trotzig. „Wen sonst? Kennen Sie andere, die Juden vergast haben?“, entgegnete ihm der Richter sichtlich angefasst.
Mehr Opfer als Täter
Der gebürtige Russe und Vater von fünf Kindern legte nach, sah sich mehr als Opfer, denn als Täter und gab sich völlig uneinsichtig. Er habe sich als Russe angegriffen gefühlt und sich lediglich gewehrt. Er werde bestraft, der andere nicht. „Wir sind in Deutschland, einem freien Land. Es gibt keine Nazis mehr, oder?“, sagte er vor der Urteilsverkündung. Richter Demarczyk schaute ihn fassungslos an: „Es ist Ihr letztes Wort. Ich werde Sie nicht unterbrechen.“
Kurz darauf fällte er das Urteil: Drei Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Wie zuvor bereits die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah auch er den angeklagten Sachverhalt als erwiesen an. Der Angeklagte habe die Gewalt- und Willkürherrschaft der Nationalsozialisten „verharmlost und heruntergespielt“, sagte Demarczyk. Das sei durch nichts zu rechtfertigen. Zugunsten des Angeklagten wertete er dessen Geständnis. Negativ wirkten sich dessen Vorstrafen aus. Drogendelikte, Fahren ohne Führerschein, Diebstahl, Betrug, Beleidigung – 20 Eintragungen wies die auszugsweise verlesene Bundeszentralregisterübersicht aus.
„Mit Geldstrafen können wir bei Ihnen nichts mehr erreichen“, stellte der Richter fest. Auch Bewährungsstrafen hätten den Angeklagten in der Vergangenheit nicht beeindruckt. Viermal wurden diese widerrufen, musste der 41-Jährige einsitzen. Zudem stand er im März vergangenen Jahres noch unter Bewährung.