Tötungsprozess in Aurich Stimmen-Wahn und Kokain? Angeklagter würgte laut Gutachter Opfer bis zum Tod
Vor dem Landgericht Aurich bestreitet der Angeklagte, eine Moormerländerin getötet zu haben. Doch ein Rechtsmediziner kommt zu einem anderen Schluss. Ein Psychiater berichtet Besorgniserregendes.
Aurich - Im Tötungsprozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Aurich bestätigte Rechtsmediziner Dr. Benedikt Vennemann aus Oldenburg den gewaltsamen Tod einer Moormerländerin. Diese sei über mehrere Minuten gewürgt worden und daran erstickt, stellte er in seinem Gutachten fest. Spuren von „Gewalt gegen Gesicht und Hals“ zeugten von einem Tötungsdelikt. Dass diese von den Wiederbelebungsversuchen des Angeklagten herrührten, wie von diesem angegeben, konnte Vennemann ausschließen. Im Körper der Frau habe man große Mengen Kokains gefunden.
Wie berichtet, bestreitet der 44-jährige Angeklagte, seine Freundin getötet zu haben. Er spricht von Tätern aus dem Drogenmilieu. Sowohl er als auch die Frau hatten regelmäßig Kokain und Alkohol konsumiert. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung bereits von Konflikten mit Dealern gesprochen. Er hatte eingeräumt, häufig mit seiner Lebensgefährtin gestritten zu haben, aus Eifersucht und weil sie ihm zufolge Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt habe. Jedoch habe er die Frau niemals verletzt oder geschlagen. Dagegen spricht die Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, gemäß derer ihm zur Tatzeit der Kontakt zu ihr untersagt worden war.
Verteidiger: Angeklagter hört Stimmen
Der Angeklagte hatte am Abend nach dem Tod der Frau Waschmittel getrunken und Pillen geschluckt, um sich umzubringen. Auch heute wolle er nur noch sterben, wie er im Laufe des Verfahrens mehrfach betont hatte.
Der psychiatrische Gutachter Dr. Here Folkerts aus Wilhelmshaven erklärte, der Angeklagte leide unter einer schizophrenen Psychose mit „hoher Wahndynamik“. Er höre Stimmen und fühle sich beobachtet und verfolgt. Bereits in der Vergangenheit habe er entsprechende Medikamente eingenommen, die er ein halbes Jahr vor der Tat jedoch abgesetzt habe. Möglicherweise sei er am Tattag in „akut psychotischem Zustand“ vorgegangen, der durch vorherigem Kokainkonsum noch „befeuert“ worden sei. Folkerts schloss die Schuldunfähigkeit des 44-Jährigen nicht aus. Unbehandelt bestehe ein hohes Risiko weiterer Taten, darum sei eine kontinuierliche Behandlung wichtig. Nach Einschätzung des Mediziners liegen die Voraussetzungen für die Einweisung des 44-Jährigen in eine psychiatrische Klinik vor.
Die Verhandlung wird am 2. März fortgesetzt.