Impfkritiker vor Gericht  Langeooger wird wegen Volksverhetzung verurteilt

Imke Oltmanns
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Von Imke Oltmanns
| 19.02.2023 14:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Dieses Bild entstand bei einer Demonstration gegen die Corona-Gesetze im April 2021 am Brandenburger Tor in Berlin. Ein Teilnehmer trägt eine Armbinde mit einem gelben Stern, der an einen Judenstern erinnern soll. Foto: Gateau/dpa
Dieses Bild entstand bei einer Demonstration gegen die Corona-Gesetze im April 2021 am Brandenburger Tor in Berlin. Ein Teilnehmer trägt eine Armbinde mit einem gelben Stern, der an einen Judenstern erinnern soll. Foto: Gateau/dpa
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Ein 54-Jähriger veröffentlichte während der Corona-Pandemie auf seiner Facebook-Seite einen nachempfundenen Judenstern aus der NS-Zeit, mit der Aufschrift „ungeimpft“. Das brachte ihn vor Gericht.

Wittmund - So schwer die Anschuldigung, so schnell war auch das Verfahren: Keine halbe Stunde brauchte Richter Wöhrmann am Wittmunder Amtsgericht, um einen Langeooger wegen Volksverhetzung zu verurteilen. Der 54-Jährige hatte an prominenter Stelle auf seinem Facebook-Account zeitweise einen aus der NS-Zeit nachempfundenen sogenannten Judenstern veröffentlicht, in dessen Mitte das Wort „ungeimpft“ stand. „Da habe ich mir nichts bei gedacht“, erklärte der Mann am Donnerstag vor Gericht.

Der Angeklagte brachte einen Rechtsanwalt mit zur Verhandlung, äußerte sich aber auch selbst zu den Vorwürfen. Er habe das Bild auf der Facebook-Seite von jemand anderem gesehen, kopiert und auf der eigenen Seite veröffentlicht. Daraufhin habe ihn ein Freund angesprochen und das Bild kritisiert. Er habe es dann auch gleich wieder gelöscht, ganz sicher habe es dort nicht länger als einen Tag gestanden, versicherte der Langeooger dem Richter. Ein Zeuge stellte das etwas anders dar: Ein Beamter vom Staatsschutz der Polizeiinspektion Aurich sagte aus, dass das Bild vom nachempfundenen Judenstern wahrscheinlich etwa ein Dreivierteljahr auf der Facebook-Seite des Angeklagten öffentlich zu sehen war.

Die Straftat

Dennoch: Sein Mandant sei kein Rechtsradikaler, betonte dessen Verteidiger. Er habe schließlich alles eingeräumt und auf gar keinen Fall habe er das Leiden der Juden verharmlosen wollen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Staatsanwaltschaft und Richter sahen den Straftatbestand der Volksverhetzung dagegen erfüllt. Demnach kann bestraft werden, „wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung (...), die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost“. Richter Wöhrmann hielt dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft ist, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro.

Nicht das erste Urteil zu diesem Symbol. Tatsächlich ist der dem Judenstern aus der NS-Zeit nachempfundene Stern mit der Inschrift „ungeimpft“ während der Pandemie als Protest gegen Corona-Maßnahmen öfter verwendet worden; selbst als Armbinde bei entsprechenden Demonstrationen, wie am 5. April 2021 am Brandenburger Tor in Berlin. Hintergrund: Der sogenannte Judenstern für Juden war im September 1941 verpflichtend geworden. Er musste auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks getragen werden und diente dazu, Einschränkungen und die Bewegungsfreiheit von Juden zu kontrollieren. Statt des Wortes „ungeimpft“ stand das Wort „Jude“ im Zentrum des Sterns.

Mittlerweile gab es bereits bundesweit Strafanzeigen, Verfahren und auch schon Urteile zum Verwenden des „Ungeimpft“-Sterns. Und auch schon Revisionen: Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte im März 2021 ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken. Darin war eine Frau nach dem Posten eines solchen Sterns auf ihrer Facebook-Seite freigesprochen worden.

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