Sønderborg/Hamburg  Steakhaus-Erbin Christina Block: Neue Hoffnung im Familiendrama

Michael Clasen, Jürgen Muhl und Markus Lorenz
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Von Michael Clasen, Jürgen Muhl und Markus Lorenz
| 17.02.2023 18:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Christina Block mit Gerhard Delling bei einer Theaterpremiere in Hamburg im vergangenen Herbst. Foto: www.imago-images.de
Christina Block mit Gerhard Delling bei einer Theaterpremiere in Hamburg im vergangenen Herbst. Foto: www.imago-images.de
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Im Familiendrama Block gegen Hensel hat ein dänisches Gericht wichtige Entscheidungen getroffen. Was nun aus den Kindern wird.

Nach der Entscheidung des Familiengerichts in Sønderborg bleiben die beiden Kinder bei ihrem Vater, Blocks Ex-Mann Stephan Hensel (48) in Dänemark. Nach Anhörung der Kindersachverständigen kam das Gericht am Freitag zu der Auffassung, dass eine Rückführung ein Risiko für die Kinder darstellen würde. Die Kinder seien gegen eine Rückführung. Zugleich entschied das Gericht darauf, dass Christina Block (49) ihren Sohn und ihre Tochter alle 14 Tage in Dänemark besuchen darf.

In dem Familiendrama streitet das Ex-Paar um den Aufenthaltsort von Klara (12) und Theodor (9). Christina Block erfährt dabei Unterstützung von ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling (63). Der Fall sorgt seit Wochen vor allen in Boulevardmedien für hohe Aufmerksamkeit.

Die Hamburger Unternehmerin warf ihrem Ex-Mann vor, die beiden Kinder „entführt“ zu haben, sie zu manipulieren und absichtlich von der Mutter entfremden zu wollen. Hensel behauptet, seine Ex-Frau habe die Kinder schlecht behandelt. Ihnen sei psychische und physische Gewalt angetan worden. Die Kinder hätten einfach nicht mehr zur Mutter zurückgewollt, so die Sicht Hensels, der mit seiner neuen Familie in Dänemark lebt.

Hatte ein Amtsgericht in Hamburg zunächst Hensel Recht gegeben, sprach das Oberlandesgericht Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht Block zu. Die Behörden in Dänemark setzten dieses Urteil aber nicht um, führten eigene Untersuchungen durch und befragten die Kinder intensiv.

Für Aufsehen sorgte der Fall zusätzlich, als die dänische Polizei im vergangenen November sechs Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Gewahrsam genommen hatte, die das Haus der Familie Hensel beobachtet hatten. Hensel vermutete, dass seine Ex-Frau die beiden Kinder entführen lassen wollte. Ein Vorwurf, den die Tochter von Steakhaus-Gründer Eugen Block (82) zurückweist.

Hensel reagierte erleichtert auf den Gerichtsbeschluss: „Das Familiengericht in Sønderborg hat eine Herausgabe der Kinder an die Mutter abgelehnt. Das hat uns alle erleichtert und gibt uns und den Kindern ein Stück mehr Sicherheit.“

Die Mutter habe nun die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen in die Berufung beim Landesgericht in Dänemark zu gehen. „Wir hoffen darauf, dass die Mutter nunmehr das Urteil und den Kindeswunsch akzeptieren wird“, erklärte Hensel.  

Auch bei Christina Block und ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling führte das Urteil zu „Hoffnung und Zuversicht“. Delling sagte unserer Zeitung: „Wir sind auf dem richtigen Weg und den werden wir fortsetzen. Von einem Votum zur sofortigen Rückführung der Kinder konnten wir nicht ausgehen.“

Der frühere ARD-Sportmoderator fügte hinzu: „Die Vorfreude bei uns ist riesengroß“. Nach 18 Monaten der „Entfremdung“ dürfe die Mutter in Zukunft ihre Kinder alle 14 Tage regelmäßig sehen und mit ihnen ins Gespräch kommen. „Ohne, dass der Vater dabei ist, der diese Form der Zusammenführung immer verhindert hatte.“

Zudem sei man froh, dass bei diesen Gesprächen ein deutscher Umgangspfleger – ein Hamburger Psychologe – mit von der Partie sei. Seine Erkenntnisse seien sehr wichtig für den Fortgang der Auseinandersetzung in Hinblick auf das „Kinderwohl“. „Wir atmen erstmals nach anderthalb Jahren auf und sehen eine Kehrtwende in dem Verfahren“, gaben sich Christina Block und Gerhard Delling zuversichtlich. 

Hensel sagte zur Umgangsregelung: Wenn die Kinder zustimmten und die Sicherheit in einem geschützten Raum vonseiten der dänischen Behörden gewährleistet werde, würde nichts gegen einen begleiteten Umgang der Mutter mit den beiden Kindern sprechen. „Das haben wir Frau Block aber auch schon vor Monaten angeboten.“

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