Itzstedt/Kiel  Balkonkraftwerk: Werden Schuko-Stecker bald erlaubt?

Marc Nasner
|
Von Marc Nasner
| 17.02.2023 16:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Es könnte bald einfacher werden, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Foto: IMAGO Images/Robert Poorten
Es könnte bald einfacher werden, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Foto: IMAGO Images/Robert Poorten
Artikel teilen:

Mini-Solaranlagen boomen im Zuge der Energiekrise. Doch viele Anlagen entsprechen nicht der Sicherheitsnorm. In einem Positionspapier des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) werden nun pragmatische Lösungen gefordert.

Thorsten Haderup dreht sich auf der heimischen Terrasse im Kreis und zeigt auf andere Häuser. Einige Nachbarn und Bekannte hätten es ihm inzwischen gleich getan und auch eine Balkon-Solaranlage installiert. Auf seine Vorreiterrolle in Itzstedt sei er schon stolz. „Ich fühle mich ein bisschen wie Peter Lustig. Da wird auch gezeigt, wie etwas funktioniert“, sagt er.

Mit Geldern vom Amt, bei dem Haderup für Fördermaßnahmen zuständig ist, und von der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) haben viele Itzstedter ihre Anlage finanziert. Im Mai 2022 habe es 10 angemeldete Anlagen gegeben – heute sind es 150.

Dabei bewegen sich Haderup und viele andere Itzstedter auf halbseidenem Terrain: Nach der Norm DIN VDE V 0100-5551-1 zum „Errichten von Niederspannungsanlagen“ müssen so genannte Stromerzeugungsanlagen über eine spezielle Energiesteckvorrichtung angeschlossen werden. Bedeutet: Der Norm entspricht nur der so genannte Wieland-Stecker mit drei Pins und einer Schutzvorrichtung, der von einem Elektriker angeschlossen werden muss. Die handelsüblichen Schuko-Stecker, wie sie an Kaffeemaschinen, Toaster und Bohrmaschinen verwendet werden, entsprechen nicht der Norm.

Dass bundesweit deutlich mehr Panels auf Dächern zu sehen als Solaranlagen angemeldet sind, sieht Haderup als klares Indiz, dass das Interesse an Solarenergie groß ist, die Rahmenbedingungen aber nicht stimmen.

Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur ist nämlich auch ein handelsüblicher Stecker unbedenklich, wenn dieser mit einem Wechselrichter ausgestattet ist, der Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt.

Pragmatische Veränderungen schlägt nun ein Positionspapier des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) vor. Darin wird gefordert, dass auch der Schuko-Stecker geduldet wird. „Anders geht das auch nicht, da man ewig auf einen Elektriker-Termin wartet“, meint Thorsten Haderup.

Auch Tom Janneck von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist sich sicher, dass dies die Nutzung deutlich attraktiver macht, da die Wirtschaftlichkeit der Anlagen durch den nötigen Elektriker kaum noch gegeben ist.

Nach den Vorstellungen des VDE soll die Bagatellgrenze für Balkon-Solaranlagen auf 800 Watt angehoben werden. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale würde das die Nutzung deutlich attraktiver machen, da Nutzer so mehr Strom erzeugen und dadurch mehr sparen können. Bis zu 140 Kilowattstunden mehr sollen so erzeugt werden.

Thorsten Haderup zeigt Freunden und Bekannten schon jetzt, was er spart. Täglich postet er in seinem Whatsapp-Status, wie viel Strom sein privates Kraftwerk erzeugt. 680 Kilowattstunden durch Sonnenergie habe er letztes Jahr bezogen. Das entspreche einer CO2-Einsparung von 272 Kilogramm.

Da eine Mini-Solaranlage kein Speichervolumen hat, muss die Energie direkt genutzt werden, wenn die Sonne scheint. „Daher planen wir genau, welches Elektrogerät wann läuft“, sagt er. Vormittags werde dann die Waschmaschine angemacht, nachmittags die Spülmaschine. Erzeugter Strom, der nicht genutzt werden kann, wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Künftig sollen die Anlagen an jeden Zählertypen angeschlossen werden dürfen. „Das ist eine unglaubliche Erleichterung und bisher ein großer Hemmschuh gewesen“, sagt Verbraucherschützer Tom Janneck.

Bisher musste ein neuer Zählertyp eingebaut werden, der nicht rückwärts läuft. Auch hierfür benötigten Nutzer bisher einen Termin beim Messstellenbetreiber, damit der Zähler gewechselt wird. Die Kosten für einen Wechsel müssten bisher häufig Mieter oder Hausbesitzer selbst zahlen. „Das ist unserer Ansicht nach nicht in Ordnung, da es sowieso eine gesetzliche Einbauverpflichtung für moderne Messeinrichtungen gibt, die bis 2032 erfüllt sein muss“, heißt es von der Verbraucherzentrale. Demnach dürfe nur der Messstellenbetrieb etwas kosten.

Thorsten Haderup hofft, dass die vorgeschlagenen Neuerungen schnell umgesetzt werden. Weitere Fördergelder haben er und seine Kollegen beim Amt Itzstedt bereits auf den Weg gebracht. Dann spielt er auch gerne wieder für Freunde und Bekannte Peter Lustig.

Ähnliche Artikel