Esgrus Falscher Heilpraktiker soll Frauen missbraucht und Ehefrau getötet haben
Die Staatsanwaltschaft Flensburg geht davon aus, dass der Mann an Frauen Massagen sowie nicht indizierte und schmerzhafte Maßnahmen im Intimbereich vornahm, um sich sexuell zu erregen. Als alles rauskam, soll er seine Ehefrau getötet haben.
Ende Januar 2023 hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Anklage gegen einen heute 54 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs des Mordes und wegen des besonders schweren Falls der sexuellen Nötigung in mehreren Fällen erhoben. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
In der Zeit von 2014 bis Juli 2022 soll der Mann ohne entsprechende Qualifikation eine Praxis als Heilpraktiker betrieben haben. Diese hatte er in dem gemeinsam mit seiner schwer erkrankten Ehefrau in Brunsholm in der Gemeinde Esgrus bewohnten Haus eingerichtet.
Bei Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker soll der Angeschuldigte laut Staatsanwaltschaft die ihn aufsuchenden Frauen über seine fehlende Qualifikation getäuscht haben.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg geht davon aus, dass der Mann an mindestens vier Frauen in acht Fällen Massagen sowie „nicht indizierte und schmerzhafte Maßnahmen im Intimbereich“ vornahm, um sich sexuell zu erregen. Laut Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt wurden den Opfern unter anderem Gegenstände vaginal eingeführt. Zweimal lautet der Vorwurf gefährliche Körperverletzung, sechsmal geht es um sexuelle Handlungen.
Nachdem eine der Frauen die „Behandlung“ habe abbrechen wollen, habe der Angeschuldigte gedroht, heimlich gefertigte Nacktaufnahmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Frau erstattete schließlich Strafanzeige. Insgesamt sind bisher vier Geschädigte durch Sexualdelikte bekannt.
Der eigentums- und vermögenslose Heilpraktiker soll anschließend gefürchtet haben, dass sich seine 66-jährige Ehefrau von ihm abwenden und er alles verlieren würde. Um seinen Lebensstandard zu erhalten und um an das Erbe seiner Ehefrau zu gelangen, soll er beschlossen haben, sie zu töten.
Laut Staatsanwaltschaft soll er ihr am 20. August 2022 eine Überdosis eines Medikamentencocktails verabreicht haben. „Als sie entgegen seiner Annahme nicht sofort verstarb, stach er mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 Zentimetern zweimal in den Bauch seiner geschwächten Ehefrau ein. Diese verstarb nach den Feststellungen der Rechtsmedizin an einer Tablettenintoxikation“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Tat ereignete sich in dem Haus in Brunsholm.
Der Angeschuldigte hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen eingelassen. Er räumt laut der Staatsanwaltschaft ein, ohne Ausbildung als Heilpraktiker praktiziert zu haben. Seine Tätigkeit habe aber nicht seiner sexuellen Befriedigung gedient. Auch den Tatvorwurf des Mordes bestreitet der Angeschuldigte.
Seine körperlich geschwächte Ehefrau habe gemeinsam mit ihm aus dem Leben scheiden wollen. Die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Vorwürfe gegen seine Person und die damit einhergehenden Ermittlungen hätten seine Ehefrau „kaputt gemacht“.
Auch für die Ermittler sah es zunächst nach einem gemeinschaftlichen Suizid aus. Nach intensiven Ermittlungen kam es zu Zweifeln an dieser Darstellung. Am 29. September 2022 wurde schließlich Haftbefehl gegen den Mann erlassen.
Das Gesetz sieht für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung wird nach dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Laut Winterfeldt haben sich inzwischen weitere geschädigte Frauen bei den Ermittlungsbehörden gemeldet. Deren Zahl könne sich noch erhöhen.
Das Landgericht Flensburg hat noch nicht über den Beginn der Hauptverhandlung entschieden.