Prozess in Aurich Mann schlug mit Eisenstange zu – Bewährungsstrafe
Zuletzt mit einer Eisenstange hat ein Mann in Aurich seinen Kontrahenten geschlagen. Warum der Richter die Strafe trotzdem zur Bewährung aussetzte.
Aurich - Bei einer zufälligen Begegnung vor einem Supermarkt in Aurich hat ein Mann aus dem ehemaligen Jugoslawien den früheren Imam der Auricher Moschee geschlagen und bedroht. Das Schöffengericht am Amtsgericht Aurich hegte an der Schuld des 59-Jährigen keinen Zweifel und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr. Außerdem muss er 600 Euro an die Staatskasse zahlen.
Laut Anklage hatte der Mann dem Imam ins Gesicht geschlagen und ihn mit dem Tode bedroht. Der 59-Jährige räumte den Schlag ein, die Bedrohung wies er hingegen von sich. Nach seiner Darstellung hatte er sich nur gewehrt. Schon seit geraumer Zeit war es zwischen beiden Männern immer wieder zu Streitereien gekommen, weil der Angeklagte mit dem Umgang von Spenden aus der muslimischen Gemeinde, der auch er angehört, nicht einverstanden gewesen war. Er habe die Querelen klären wollen, erklärte der Angeklagte im Gericht, darauf habe der Imam ihn geschlagen.
Eisenstange aus Blumenregal gezogen
Im Verlauf eines Gerangels waren beide Männer zu Boden gegangen. Zwei unbeteiligte Männer hatten versucht, die Kampfhähne zu trennen und zu beschwichtigen. Als alle Beteiligten annahmen, der Streit sei beendet, bahnte sich der Angeklagte seinen Weg zu einem wenige Meter entfernten Blumenregal, zog dort eine Eisenstange hervor und schlug damit nach seinem Kontrahenten. Der hatte den Schlag mit dem Arm abwehren können, doch hatte er sich dabei Prellungen und Abschürfungen zugezogen. Der Angeklagte bedauerte die Tat und begründete sie mit seinem schlechten gesundheitlichen Zustand und der Aufregung im Eifer des Gefechts. Einer der Schlichter bestätigte, der Angeklagte sei außer sich gewesen.
Auch der Imam berichtete von einem Gerangel, jedoch nachdem der Angeklagte aus dem Nichts auf ihn losgegangen sei. Dabei habe er seine Brille verloren, ohne die er quasi hilflos sei. Er habe versucht, die Polizei anzurufen, stattdessen hatte er die Feuerwehr in der Leitung, die ihn weitergeleitet habe. „Es war wirklich lebensbedrohlich für mich.“ Die Dramatik in der Aufzeichnung des Notrufes ließ die Angst des Mannes erkennen. Er habe einen „Riesenhass“ gespürt und nach dem Vorfall nicht mehr als Imam arbeiten wollen, erklärte er in der Verhandlung.
Richter hält Angeklagtem Reue zugute
Aufgrund von Sprachbarrieren auf allen Seiten war die Rekonstruktion des Vorfalls für das Gericht ein mühseliges Unterfangen. Staatsanwalt Matthias Havemann ging davon aus, dass die Bedrohung gefallen war. „Der Angeklagte wollte Angst machen und das hat geklappt“, sagte er in seinem Plädoyer. Der Imam sei Opfer, aber er habe auch eine Tendenz zur Belastung. So habe er bestritten, den Angeklagten beleidigt zu haben, auf dem Notruf seien allerdings Beschimpfungen zu vernehmen. Auch eine Tötungsabsicht sei nicht erwiesen und die Tat sei nicht von langer Hand geplant gewesen. Darüber hinaus seien Provokationen des Opfers nicht auszuschließen. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1800 Euro. Der Verteidiger schloss sich den Ausführungen im Wesentlichen an, befand jedoch 100 Tagessätze für ausreichend.
Anders als Ankläger und Verteidiger erkannten die Richter keinen minderschweren Fall. Sie hielten dem Angeklagten jedoch sein Geständnis und seine Reue sowie seine bisherige Straffreiheit zugute. Weil der Imam inzwischen nicht mehr tätig ist, sahen sie kein „weiteres Konfliktpotenzial“ und setzten die Strafe zur Bewährung aus.