Prozess um verbotene Symbole Hakenkreuz gepostet – Gericht reduziert Geldstrafe
52-Jähriger aus Wiesmoor erzielt Teilerfolg bei seiner Berufung vor dem Auricher Landgericht– weshalb die Richterin die Ausführungen des Angeklagten nicht unbedingt als glaubhaft empfand.
Aurich - Ein 52-Jähriger aus Wiesmoor hat gestern mit seiner Berufung gegen eine Entscheidung des Auricher Amtsgerichts vor dem Landgericht einen Teilerfolg erreicht. Der 52-Jährige war in erster Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 2750 Euro (50 Tagessätze zu je 55 Euro) verurteilt worden. In dem Verfahren vor dem Landgericht konnte er die Summe auf 2200 Euro (40 Tagessätze zu je 55 Euro) reduzieren.
Der Angeklagte hatte im Mai 2021 über Facebook zum Widerstand gegen die damalige Corona-Politik aufgerufen. Dazu hatte er ein Bild eines Gesundheitspasses aus der NS-Zeit gepostet. Wie üblich bei solchen Dokumenten prangte darauf ein Hakenkreuz. Das hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben übersehen. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant sei sich des verbotenen Symbols nicht bewusst gewesen.
Angeklagter bringt Hacker ins Spiel
Erst als er den Strafbefehl erhalten habe, habe er davon erfahren. Er sei „weit davon entfernt, irgendwelche national-sozialistischen Symbole zu verbreiten“ und habe das Bild „mit Sicherheit“ nicht hochgeladen. Allerdings sei kurz zuvor sein Account gehackt worden, auch andere Artikel seien in seinem Namen dort angepriesen worden. Er habe darum mehrfach sein Passwort gewechselt. Er bewege sich nicht regelmäßig auf Facebook, auch nicht auf der eigenen Seite, so dass er den Problempost aus den Augen verloren habe.
Richterin Dorothee Bröker hielt diese Darstellung für wenig glaubwürdig. Eben weil der Account des Angeklagten gehackt worden sei, wäre es angebracht gewesen, seine Seite regelmäßig auf weitere Fremdeinflüsse zu überprüfen.
Nach kurzer Unterredung beschränkte der Angeklagte seine Berufung auf das Strafmaß. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wertete dies als „eine Art Geständnis“ und reduzierte in ihrem Strafantrag die Tagessatzhöhe auf 30 Euro. Die Kammer um Richterin Dorothee Bröker folgte jedoch dem Strafmaß im Strafbefehl.