Geldwäscheprozess in Aurich  Ermittlerin nahm Angeklagter völlige Unwissenheit nicht ab

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 07.02.2023 20:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine Statue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, mit Schwert und Waage als Schattenriss vor der Sonne. Foto: DPA
Eine Statue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, mit Schwert und Waage als Schattenriss vor der Sonne. Foto: DPA
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Für den Lebensstil der Angeklagten hätte das Geld nie gereicht, sagte eine Osnabrücker Ermittlerin im Auricher Geldwäscheprozess. Das hätte diese stutzig machen können.

Aurich - Im Prozess gegen eine 56-Jährige aus Aurich, die sich seit Mitte Januar wegen des Verdachts der Geldwäsche vor dem Landgericht verantworten muss, kam am Dienstag eine Beamtin der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück zu Wort. Sie hatte Ende 2020 die Ermittlungen in dem Fall übernommen. Nach ihrer Einschätzung hätte die Angeklagte wissen müssen, dass die Summen, die sie von ihrem Ex-Mann überwiesen bekommen habe, in keinem Verhältnis zu dessen Einkommen gestanden hätten. Verteidiger Dr. Maximilian Kohlhof aus Köln widersprach der Verwertung ihrer Zeugenaussage. Sie habe durch Schlussfolgerungen und Bewertungen das Gericht beeinflusst, eine neutrale Beweiswürdigung könne nicht vorgenommen werden, sagte er zur Begründung.

Wie berichtet, soll die Angeklagte zwischen 2013 und 2018 rund 400.000 Euro von ihrem Ex-Ehemann überwiesen bekommen haben, mit denen sie unter anderem ihren Lebensunterhalt sowie Urlaube, die Ausbildung ihrer Kinder und teure Pferde finanziert haben soll. Nach einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte die Kammer der Angeklagten bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren in Aussicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte darüber hinaus die Einziehung von mehr als 700.000 Euro sowie ihre Eigentumsanteile an einer Immobilie in Aurich beantragt. Über ihre Verteidigerin hatte diese die Vorwürfe der Anklage kurz eingeräumt, weitere Nachfragen hatte sie nicht zugelassen.

Mehr als vier Millionen Euro Schaden

Der Ex-Ehemann ist inzwischen wegen Untreue rechtskräftig verurteilt. Er hatte als leitender Mitarbeiter der Allianz-Versicherung Schadensfälle fingiert und das Geld für deren Regulierung auf seine Konten überweisen lassen. Den Gesamtschaden bezifferte die Ermittlerin auf über vier Millionen Euro.

Verteidiger Kohlhof legte den Fokus auf die Frage, ob seine Mandantin über die Herkunft des Geldes informiert gewesen sei. Sie sei Hausfrau gewesen und ohne eigenes Einkommen, die Finanzen habe ihr Ex-Mann geregelt.

Wie die Ermittlerin berichtete, überstiegen die von ihrem Ex-Mann überwiesenen Summen jedoch dessen reguläres Einkommen um weitaus mehr als das Doppelte. In einem Fall belief sie sich auf 20.000 Euro. Überwiesen wurde das Geld unter Angabe des Namens des angeblich Geschädigten direkt von der Allianz. Die Angeklagte hätte hier „durchaus stutzig“ werden können, auch wenn ihr die Einkommensstrukturen der Versicherung nicht bekannt gewesen seien. Der Lebensstil der Angeklagten sei mit dem legalen Einkommen ihres Ex-Mannes nicht finanzierbar.

Richter: Wo kommt das Geld her?

Einige Schwierigkeiten bereitet dem Gericht die Aufbereitung dessen, was die Angeklagte mittels inkriminierter Gelder erworben hat und somit der Einziehung durch das Gericht unterliegt. Die Ermittlerin sprach in diesem Zusammenhang von der „Teilkontaminierung des gesamten Besitzes“. Das betrifft auch eine Immobilie in Aurich, die die Angeklagte für über 300.000 Euro erworben hat, als sie aus Nordrhein-Westfalen in den Norden gezogen war.

„Wo kommt das Geld her?“, fragte Richter Björn Raap in der Verhandlung. Der jetzige Ehemann der Angeklagten könnte ihr hier hilfreich unter die Arme gegriffen haben. Ihm hatte sie zuvor auch ihre Pferde für 180.000 Euro verkauft. Raap verlas einen Schuldschein in Höhe der Kaufsumme, in dem sich die Frau verpflichtet, im Alter seine Pflege zu übernehmen.

Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

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