Bremen Streit ums Parken: Ein Mann aus Bremen pocht aufs Recht – mit Folgen für alle Autofahrer?
In Bremen kämpft ein Anwohner für das Recht und gegen Falschparker. Was als Park-Posse begann, könnte Auswirkungen in ganz Deutschland haben. Endet das Gewohnheitsrecht beim geduldeten Parken?
Wolfgang Köhler-Naumann wohnt in einer Bremer Anliegerstraße. Schon immer stehen die Autos hier im Halteverbot, zu Dutzenden, auf beiden Seiten, eng an eng. Diese Konstellation aber gibt es überall in Deutschland.
Falschparker auf dem Gehweg: Welche Stadt duldet und welche schleppt ab? Das ist die Praxis in der Region
Erlaubt ist das Halten nur auf der Fahrbahn. Weil die Einbahnstraße eng ist, stehen trotzdem sämtliche Fahrzeuge halb auf dem Gehweg. Für Köhler-Naumann ist das ein Problem. Zum Beispiel, weil er seine Enkel nicht mit dem Fahrradanhänger vom Grundstück bugsiert kriegt. Der Winkel auf dem schmalen Rest des Fußwegs ist zu eng.
Seit über sieben Jahren bemüht er sich darum, dass die Stadt die Straßenverkehrsordnung durchsetzt. Einmal kam auch wirklich die Polizei und ließ ein Auto abschleppen – das von Köhler-Naumann. Das einzige der ganzen Straße, das verkehrsgerecht parkte. Nicht nur deswegen zog der 70-Jährige vor Gericht. Das Verfahren könnte Folgen für ganz Deutschland haben.
Köhler-Naumann ficht seinen Streit in der Bremer Neustadt aus. In der Biebricher Straße leben seine Kinder und Enkel; er selbst hat im Nebenhaus gewohnt und unterhält hier bis heute ein Büro. „Wo geparkt wird, bleiben auf dem Bürgersteig vielleicht 90 Zentimeter zum Gehen; bei ungeschicktem Parken kann das auf 60 Zentimeter schrumpfen”, beschreibt er die Lage. Ob Kinderwagen oder Gehhilfe: Wer etwas breiter unterwegs ist, bekommt Probleme. „Kinder sind verpflichtet, mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren; das geht bei uns aber gar nicht. Einmal wackeln, und schon hängen die am Seitenspiegel der parkenden Autos dran“, sagt Köhler-Naumann.
Anwohner, die hier parken, behindern aber nicht nur die Fußgänger. Im Fall eines Unglücks verhindern sie womöglich auch ihre eigene Rettung: Hydranten, berichtet der 70-Jährige, seien regelmäßig zugeparkt. Und auch auf den Gasschiebern, über die im Notfall die Leitung abgeklemmt wird, stehen Autos. Im schlimmsten Fall könnte der wohnortnahe Parkplatz also einen hohen Preis haben.
Um das Jahr 2015 herum entscheidet Köhler-Naumann sich, etwas zu tun. Erst versucht er es mit Überzeugungsarbeit bei den Nachbarn; dann wendet er sich an den Ortsteilbeirat, der das Amt für Straßen und Verkehr kontaktiert. Das verweist aber auf das Ordnungsamt. Und von dem wiederum erfährt Köhler-Naumann: Ob man Strafzettel verteilt, ermahnt oder abschleppt, wird nach dem „Opportunitätsprinzip” entschieden. Das bedeutet: Die Behörde kann, muss aber nicht eingreifen. In seiner Straße, so Köhler-Naumann, tue sie es nicht.
Mit einer Ausnahme: Einmal ist Köhler-Naumann selbst mit dem Auto eines Bekannten unterwegs. Auch wenn er sich freie Gehwege wünscht, ist er kein kompromissloser Gegner des motorisierten Kraftverkehrs. Er kommt auf die Idee, das Auto korrekt auf der Fahrbahn zu parken. Zunächst war das auch kein Problem, erinnert er sich. Nachdem gegenüber ein Auto halb auf dem Gehweg abgestellt wurde, war die Straße aber nicht mehr passierbar, zumindest nicht für die Müllabfuhr. „Ich wollte wissen, was passiert, wenn man richtig parkt“, sagt er.
Und was passierte, war das: Die Polizei ließ Köhler-Naumanns Auto kostenpflichtig abschleppen. Das einzige, das ordnungsgemäß parkte. Köhler-Naumann: „Dann kam es zu seinem Verfahren, in dem die Polizisten gefragt haben: Hätten wir die anderen 58 Autos abschleppen sollen? Worauf der Richter sagte: Ja, natürlich.“ Am Ende gibt das Gericht dem gelernten Physiker recht.
Auf Veranstaltungen zur Verkehrswende trifft Köhler-Naumann Menschen, die in anderen Vierteln das gleiche Problem haben wie er. Irgendwann sind sie zu fünft. Einer aus der Gruppe beantragt bei der Stadt, die ordnungswidrige Situation zu beenden. Als die Stadt ablehnt, nimmt die Gruppe sich einen Anwalt und zieht erst vor das Verwaltungsgericht und dann in zweiter Instanz vor das Oberverwaltungsgericht (OVG).
Im Dezember 2022 fällt das Urteil des OVG. Im sogenannten Tenor, also dem Kern der Entscheidung, besagt es: Die Stadt muss in dem ursprünglichen Antrag neu entscheiden. Wie genau, das ergibt sich aber erst aus der Rechtsauffassung des Gerichts. Diese schriftliche Begründung steht noch aus.
Köhler-Naumann: „Wir fürchten, die Stadt könnte dreimal das Ordnungsamt mit Informationsblättern über die Rechtswidrigkeit des Abstellens von Autos in die Straßen schicken und die Sache dann auf sich beruhen lassen. Das reicht uns nicht”, sagt er.
Deshalb kündigt er weitere Schritte an: „Wir sind bereit, in Berufung zu gehen, wenn wir zu der Ansicht gelangen, dass das nun anstehende Urteil nicht bewirkt, was wir anstreben: freie Bürgersteige und damit ein wirksames Unterbinden des Falschparkens.“
Eine Berufung gegen das aktuelle Urteil wäre möglich – dann vor dem Bundesverwaltungsgericht. Wenn hier ein Urteil zum Gehwegparken fiele, würde es Auswirkungen im ganzen Bundesgebiet haben.
Enge Straßen, in denen nach „Gewohnheitsrecht” falsch geparkt wird, gibt es schließlich in jeder Stadt. Und auch Bremen ist bereit, in die nächste Instanz zu gehen. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) macht es von der Urteilsbegründung abhängig, „ob Bremen sich mit der zugelassenen Revision an das Bundesverwaltungsgericht wenden muss, um eine in der Praxis handhabbare Vorgabe zu erhalten”.
Dass Stadt und Anwohner überhaupt streiten, ist im Grunde ein Kuriosum. Denn was Köhler-Naumann erreichen will, hat die Politik längst beschlossen – im Verkehrsentwicklungsplan 2025 (VEP). Den hat die Bremische Bürgerschaft schon im September 2014 abgesegnet.
Unter der Überschrift „Keine Falschparker auf Gehwegen” sieht der VEP zum Beispiel die Maßnahme C.3 vor: „Gehwege sind für Fußgänger/innen da und müssen von parkenden Autos freigehalten werden. Bremen setzt ein Programm um, bei dem das illegale Parken von Autos erschwert wird und die Fuß- und Rettungswege freigehalten werden.”
Wehrt die Stadt sich vor Gericht also dagegen, ihren eigenen Beschluss umzusetzen? Maike Schaefer, Bremens grüne Mobilitätssenatorin, lässt unsere Anfrage dazu unbeantwortet. Innensenator Mäurer teilt uns mit: „Die Klägerinnen und Kläger wollen, dass sofort in ihren Straßen mit der Umsetzung begonnen wird. Die Stadt will die Neuordnung im Rahmen des abgestimmten Vier-Punkte-Plans umsetzen; die gegenständlichen Straßen sind nach dem Konzept schlichtweg noch nicht an der Reihe.”
Köhler-Naumann lobt diese Absichten der Stadt – vermisst allerdings die Konsequenzen: „Es gibt gute Ansätze, auch weil sie ein schrittweises Vorgehen vorsehen – aber in die Tat umgesetzt wird nichts“, sagt er.
Was hat ihn der Streit bislang gekostet? „Zurzeit steht es so, dass wir die halben Gerichtskosten zahlen müssen – weil wir in Teilen Recht bekommen haben, aber nicht im Ganzen. Grob überschlagen sind für uns bislang etwa 20.000 Euro aufgelaufen”, sagt er. Die Klägergemeinschaft trage das aus der eigenen Tasche, vereinzelt hätten sie auch schon Spenden erreicht. Ein Verband steht nicht hinter der Klage, zumindest bis jetzt.
Und die Stimmung im Viertel? Zu Beginn sei er bei vielen auf Unverständnis gestoßen, erinnert sich Köhler-Naumann. Inzwischen hätten die Gemüter sich aber beruhigt. Anfeindungen erlebt er kaum. Auch den Einsatz an Lebenszeit verbucht Köhler-Naumann nicht als Verlust. Im Gegenteil: Er rede gern mit Menschen, sagt er. Auch nach sieben Jahren sieht er sein Engagement, das das Parken in Deutschland grundlegend verändern könnte, deshalb vor allem als eines: als „Qualitätszeit”.