Prozess in Aurich Hakenkreuze im Chat – Verwarnung für 21-Jährigen
Hakenkreuze und andere verbotene Symbole hat ein 21-jähriger Auricher versandt. Vor dem Amtsgericht Aurich wollte seine Erklärung aber nicht zum Chatverlauf passen.
Aurich - Weil er als Heranwachsender in einer Whatsapp-Gruppe Hakenkreuze und andere verbotene Symbole versandt hat, verwarnte Jugendrichter am Amtsgericht Aurich Simon Breuker am Mittwoch einen jungen Mann aus Aurich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Außerdem gab er dem 21-Jährigen auf, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten sowie an einer berufsorientierenden Maßnahme der Kreisvolkshochschule teilzunehmen.
Der Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht reuig. „Ich weiß auch nicht, warum ich das geschickt habe, vielleicht entsprach das unserem Humor“, versuchte er eine Erklärung. „Das war damals einfach dumm.“ Er sei nicht wirklich rechts und sei seit seiner Kindheit mit Ausländern befreundet. In dem mehr als einstündigen Chat liest sich das jedoch anders. Dort folgt ein rassistischer Spruch auf den anderen, die der Angeklagte mit „einer Art“ Mitläufertum begründete.
Richter Breuker unterstrich, dass er keine Gesinnung verurteile. Er unterscheide zwischen Symbolen, die das 3. Reich verherrlichen und denen, die eine Meinung äußern, erklärte er. Das Urteil entsprach der Lebenssituation des Angeklagten, der nach Auffassung Breukers auf einem guten Weg ist. Er sei in seiner persönlichen und beruflichen Entwicklung zwar noch nicht gefestigt. Dennoch zeigte sich Breuker optimistisch, dass er das Richtige für sich finden werde. Als Unterstützung bei der Berufsfindung soll der Angeklagte über einen entsprechenden Kurs seine Möglichkeiten ausloten.