Prozess um Messerattacke Sieben Jahre Haft und viele offene Fragen
Auf seinen besten Freund stach ein 35-Jähriger im vergangenen Jahr in einer Asylbewerberunterkunft in Aurich ein. Trotz eines Urteils blieben am Ende viele offene Fragen.
Aurich - Auf seinen besten Freund hat ein 35-jähriger Georgier mehrfach mit einem Messer eingestochen. Der Freund überlebte dank einer Notoperation. Der 35-Jährige wurde wegen versuchten Totschlags am Dienstag vom Landgericht Aurich zu sieben Jahren Haft verurteilt. Am Ende blieben jedoch viele Fragen offen.
Nach Ansicht des Gerichts ist zumindest klar, wie sich die Tat abgespielt hat. Der 35-Jährige lebte im Mai des vergangenen Jahres gemeinsam mit seinem Freund in einer Asylbewerberunterkunft in Aurich. Sie tranken eines Abends gemeinsam. Mehrere Flaschen Bier und auch Schnaps wurden geleert. Der Freund ging dann auf sein Zimmer. Der 35-Jährige ging zu ihm und die beiden stritten sich augenscheinlich, wie ein Zeuge berichtete. Der Angeklagte ging in die Küche, griff sich ein 36 Zentimeter langes Messer und stach damit auf seinen im Bett liegenden Freund ein. Verwundet floh er in ein anderes Zimmer und verschloss die Tür. Ein Mitbewohner rief daraufhin den Krankenwagen.
Von der Leidenschaft zum Tanz und jahrelanger Haft
Unklar bleibt, warum sich die beiden gestritten haben. Der Freund sagte nicht vor Gericht aus und der 35-Jährige gab immer wieder an, sich nicht erinnern zu können. Der Zeuge, der die Szene beobachtet hatte, konnte die beiden Georgier nicht verstehen. Nur am Tonfall konnte der erkennen, dass die beiden aufgebracht waren, hieß es. Er habe sich selbst sogar in Sicherheit gebracht. Im Prozess stand unter anderem zur Debatte, ob der 35-Jährige in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Zur Bewertung wurde ein Gutachter beauftragt, der am Dienstag aussagte. Er habe versucht, mehr über die Vergangenheit des 35-Jährigen zu erfahren. Dazu gab es jedoch zwei Geschichten – von denen der Gutachter nicht klar sagen konnte, welche stimmt.
Die erste Variante handelt von dem Angeklagten, der bei einer friedliebenden Mutter und einem zu oft Alkohol trinkenden Vater aufwuchs. In der Schule schlug er sich mittelmäßig, erreichte aber die Hochschulreife. Den akademischen Weg verfolgte er jedoch nicht weiter. Er wollte seiner Liebe zum Tanzen nachgehen. Er lernte georgische Volkstänze und schloss sich einer Tanzgruppe an, die im ganzen Land und auch in Griechenland auftrat. Er arbeitete als Choreograf und Tanzlehrer, unterrichtete Kinder. Aus finanziellen Gründen musste er seinen Traum jedoch aufgeben und wanderte daraufhin nach Deutschland aus.
Schon in Georgien lange Haftstrafe abgesessen
Die Geschichte ist für den Gutachter nur schwer zu glauben. Mit etwas Nachbohren kommt eine zweite Variante ans Tageslicht: Schon in Georgien ist der 35-Jährige mehrfach straffällig geworden. Unter anderem war von Bandendiebstahl die Rede. Dafür saß er nach Angaben des Gerichts jahrelang in Haft. Jedoch habe man die genauen Taten nicht ermitteln können, hieß es. Ende 2021 stellte er dann einen Asylantrag und kam nach Deutschland. Kurze Zeit nach seiner Ankunft wurde er zweimal bei Diebstählen erwischt. Zusätzlich soll er einen Ladendetektiv brutal zusammengeschlagen haben. „Der hat da richtig Prügel bekommen“, kommentierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die Tat. Vor dem Hintergrund des Prozesses um die Messerattacke wurde das Verfahren jedoch eingestellt, hieß es.
Wenn es nach der Staatsanwaltschaft ginge, wäre der 35-Jährige zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Die Verteidigerin versuchte, den Richter herunterzuhandeln auf drei Jahre, sie sah nicht einmal die Voraussetzungen für versuchten Totschlag erfüllt. „Er hatte überhaupt kein Motiv, das Leben seines Freundes zu beenden“, sagte sie.
Der Richter verurteilte den 35-Jährigen am Ende wegen versuchten Totschlags zu sieben Jahren Haft. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ordnete er nicht an. Der 35-Jährige spreche kaum deutsch, weswegen eine Therapie nur sehr schwierig durchführbar wäre, sagte der Richter. „So hart es klingen mag, aber die Staatsanwaltschaft hat in Bezug genommen, dass Sie in Deutschland keine Perspektive haben.“ Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geklärt seien, drohte dem Georgier deshalb die Abschiebung, sagte der Richter.
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