Hamburg  Hohe Pflegeheimkosten für Ehefrau: 78-Jähriger muss wieder arbeiten

Laurena Lynn Erdmann
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Von Laurena Lynn Erdmann
| 30.01.2023 16:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz übersteigen meist das eigene Einkommen. Ein Rentner entschied deshalb, wieder zu arbeiten. Foto: Imago Images/imagebroker
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz übersteigen meist das eigene Einkommen. Ein Rentner entschied deshalb, wieder zu arbeiten. Foto: Imago Images/imagebroker
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Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim übersteigen schnell das eigene Einkommen – deshalb beschloss ein 78-Jähriger, wieder arbeiten zu gehen, um die Pflegekosten seiner Ehefrau bezahlen zu können.

Ein Ehepaar aus Bayern wollte eigentlich als Rentner reisen, doch nach einer geplatzten Ader im Kopf verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Frau drastisch. Heute lebt sie im Heim. Um sich das leisten zu können, arbeitet der 78-jährige Ehemann wieder, wie er „Bild“ im Interview erzählte.

Die Heimkosten betragen monatlich 4400 Euro, davon übernimmt die Pflegekasse 2640 Euro. Die Rente der ehemaligen Volksschullehrerin beträgt 760 Euro, die restlichen 1000 Euro trägt der Rentner selbst.

„Ich habe 1700 Euro Rente, verdiene 1800 Euro. Davon zahle ich das Heim, meine Miete, mein Auto, meine Urlaube. Würde ich nicht arbeiten, blieben mir 700 Euro“, so der Mann.

Der Rentner möchte nicht auf die Hilfe des Amts angewiesen sein und hat deshalb 2015 beschlossen, wieder in seiner ehemaligen Firma zu arbeiten. Vom Staat fordert er mehr Unterstützung. „Der Staat muss Ehepaare, wenn ein Partner ins Heim muss, mehr entlasten! Dafür haben wir doch die Pflegeversicherung“, sagt er.

Sowohl die Betroffenen selbst (beziehungsweise die Angehörigen) als auch die Pflegekasse tragen die Kosten für das Pflegeheim, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Sobald ein Gutachter des Medizinischen Diensts oder Ihre private Pflegeversicherung Ihnen die Pflegebedürftigkeit bestätigt, haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss. Dieser variiert je nach Pflegegrad.

Doch meistens sind die Kosten für die Pflege höher als der Zuschuss, der Ihnen zusteht. Wenn das Einkommen und Vermögen mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht ausreicht, können Sie vom Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ erhalten.

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