Hamburg  Kriegsdienstverweigerer im Jahr des Krieges: Erst ein Viertel der Anträge abgeschlossen

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 30.01.2023 09:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bei dem Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben müssen derzeit noch mehr als 700 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bearbeitet werden Foto: Imago/Steinach
Bei dem Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben müssen derzeit noch mehr als 700 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bearbeitet werden Foto: Imago/Steinach
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An die 1000 Menschen verweigerten 2022 den Dienst an der Waffe. Doch nur die wenigsten können sich bislang sicher sein, dass ihr Antrag auch Erfolg hat. Die ersten Verfahren sind jetzt eine Sache für die Justiz.

Wer keinen Kriegsdienst an der Waffe leisten will, braucht zuweilen einen langen Atem. Das spüren derzeit auch jene Menschen, die im vergangenen Jahr, zumeist nach Beginn des Ukraine-Krieges, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt haben. Soldaten Reservisten und Ungedient. Denn auch bei ausgesetzter Wehrpflicht gilt: Männer, die nicht aktiv verweigern, können im Verteidgungsfall immer noch zum DIenst an der Waffe herangezogen werden.

Für mehr als drei Viertel der 951 Anträge von 2022 steht eine rechtskräftige Entscheidung noch aus, wie aus der Antwort vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) auf Anfrage unserer Redaktion hervorgeht. Ein Großteil der Anträge (669) ist noch im „Ausgangsverfahren“.

Heißt: Entweder ist er noch gänzlich unbearbeitet oder die Amtsmitarbeiter studieren ihn noch. Jeder Antrag werde als Einzelfall geprüft und beschieden, erläuterte ein Sprecher der Behörde. Seinen Angaben nach hänge die Dauer auch am „Begründungsumfang“.

Denn wer in Deutschland den Dienst an der Waffe verweigern will, muss begründen, weswegen er das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann.

Das Bundesamt kann an dieser Begründung jedoch Zweifel hegen. Werden diese Zweifel auch im weiteren Verfahren nicht ausgeräumt, bleibt immer noch der Klageweg, um sein im Grundgesetz festgeschriebenes Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durchzusetzen.

Über 38 Verweigerungsanträge müssen aktuell Verwaltungsgerichte entscheiden. Weitere 31 Anträge befinden sich derzeit in der „Vorstufe“, bei ihnen wurde Widerspruch gegen die Entscheidung des Bundesamtes eingelegt.

Dass derart viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung noch in der Schwebe sind, dürfte mit der schieren Anzahl von 2022 zu erklären sein. Die war, vermutlich durch den Ukraine-Krieg, deutlich in die Höhe geschnellt. Durchschnittlich landeten bei der Behörde sonst nur etwa 250 KDV-Anträge.

Aus den Angaben des Bundesamtes geht auch hervor, dass mehr als 200 Anträge aus dem Jahr 2022 schon abschließend bearbeitet worden sind.

Wie lange die Antragsbearbeitung durchschnittlich dauert, konnte der Behördensprecher auf Anfrage unserer Redaktion nicht sagen. Es erfolge keine statistische Auswertung zur Verfahrensdauer.

Die vorliegenden Daten fördern hingegen noch einen anderen interessanten Aspekt zu Tage: Das Bundesverteidigungsministerium nennt jährlich eine höhere Zahl an KDV-Anträgen als das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums waren es 2022 sogar 1123 Anträge.

Ein Umstand der Verfahrensweise, wie beide Behörden erläutern. Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung wird in den Karrierecentern der Bundeswehr entgegengenommen und dann mit zeitlichem Verzug an das Bundesamt weitergeleitet. Allerdings sortiert die Bundeswehr einige Gesuche aus.

„Bei Ungedienten wird der Antrag nur weitergeleitet, wenn bereits ein unanfechtbarer Bescheid über die Tauglichkeit vorliegt“, teilte das Berliner Ministerium mit. Offenbar traf das 2022 bereits auf rund 170 Anträge zu. Zudem seien die meisten Anträge 2022 von Ungedienten gewesen, hieß es weiter.

Etwa jeder fünfte Antrag kam allerdings von einem Soldaten (siehe Grafik). Und warum diese „plötzlich“ Gewissensgründe anführen, wird von den Behörden besonders genau geprüft.

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