Dresden Weitere Krankenkasse übernimmt keine Kosten mehr für homöopathische Behandlungen
Die Homöopathie hat es als Kassenleistung zunehmend schwer: Mit der AOK PLUS beendet eine weitere Krankenkasse die bisherige Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen bei Ärzten.
Die AOK Plus, eine Ortskrankenkasse für die Länder Sachsen und Thüringen, teilte gegenüber der Seite Krankenkasseninfo.de mit, dass sie die Verträge zur bisherigen Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen bei Ärzten zum 31. März 2023 gekündigt hat.
Der bisherige Vertrag ermöglichte es AOK-Versicherten in Sachsen und Thüringen, eine Beratung und Behandlung mit klassischer Homöopathie bei entsprechend qualifizierten Ärzten in Anspruch zu nehmen und über ihre Gesundheitskarte abzurechnen.
Darunter fielen homöopathische Erstanamnesen und Analysen, Repertorisation (der Arzt sucht aus einem Symptomlexikon das Mittel heraus, das am besten zu den Symptomen des Patienten passt) sowie Folgeanamnesen und entsprechende Beratungen.
Kosten für homöopathische Arzneimittel übernimmt die AOK Plus nicht, die Erstattung war auch nicht Teil der Verträge.
Die AOK PLUS ist nicht die erste Krankenkasse, die diesen Schritt geht. Bereits im März 2022 hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen angekündigt, drei Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopathischen Leistungen zum Gegenstand haben, zu kündigen. Das bedeutet, dass Patienten diese Leistungen sowie homöopathische Medikamente künftig selbst zahlen müssen.
Zuvor war bereits im Oktober 2019 die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Bremen gestrichen worden. Weitere Bundesländer folgten dem Beispiel. Und der Ärztetag hat im vergangenen Jahr schließlich die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung für Ärzte gestrichen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte den Beschluss des Ärztetags. Er will die Bezahlung homöopathischer Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen auf den Prüfstand stellen. Im Oktober sagte er dem „Spiegel“: „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“. Demnach soll geprüft werden, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden könne.
Als Satzungsleistungen werden Leistungen bezeichnet, die Krankenkassen zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen gewähren können. Einige Krankenkassen bieten die Erstattung homöopathischer Arzneimittel oder Behandlungen als Satzungsleistung an.
Daran gibt es seit längerem Kritik, denn es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die den evidenzbasierten Nutzen von homöopathischen Mitteln belegen.