Brokstedt Messerattacke in Brokstedt: Was wir über den mutmaßlichen Täter wissen
In einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg soll Ibrahim A. zwei Menschen getötet und sieben weitere verletzt haben. Wer ist der Mann, der in Deutschland einst als Paketfahrer arbeitete und immer wieder Probleme mit Drogen und Gewalt hatte?
Es war der Heilige Abend 2014, als Ibrahim A. in Deutschland ankam. Hinter dem staatenlosen Palästinenser lag eine lange Reise aus dem Gazastreifen, wo er zusammen mit seiner Familie gelebt hatte. Dort hätten A. und seine Angehörigen „schwerste Misshandlungen durch die Hamas“ erfahren, wie es in Gerichtsunterlagen heißt, aus denen der „Spiegel“ zitiert. Die Rede ist von Verbrennungen und Schnittverletzungen.
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Einen Onkel der Familie hätte die Hamas, die von der EU als Terrororganisation betrachtet wird, umgebracht. A.s Mutter starb 2010, sein Vater zwei Jahre später. Seine sechs Geschwister leben laut aktuellem Kenntnisstand immer noch im Gazastreifen. Doch A. floh nach Deutschland.
Bis 2020 lebte er im Raum Euskirchen in Nordrhein-Westfalen und arbeitete zeitweise als Paketfahrer für Amazon und DHL. 2016 bekam er „subsidiären Schutz“, das heißt, er hielt sich legal in Deutschland auf, weil ihm in seinem Herkunftsland ernsthafter Schaden gedroht hätte. Ein Jahr zuvor war A. erstmals polizeilich aufgefallen. In einem Laden in Bad Münstereifel hatte er eine Flasche Parfüm im Wert von 30 Euro gestohlen. Das Amtsgericht Euskirchen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.
Auch wenn die Straftat vergleichsweise als Bagatelldelikt betrachtet werden kann, schien sie doch der Startschuss für die kriminelle Laufbahn von A. zu sein. 2016 sprach ihn ein Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Laut Gericht habe er einen Freund im Streit mit einem „scharfen Gegenstand“ angegriffen. A. bekam ein Jahr auf Bewährung. Zwei Jahre später erwischten die Behörden ihn mit einem Gramm Kokain. Dieses Mal musste er eine Geldstrafe zahlen.
2021 zog A. schließlich nach Kiel um. Warum genau, ist unklar. Doch auch hier fiel er durch seine Kriminalität (in erster Linie Streitereien und Ladendiebstähle) auf. So stark, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) noch im selben Jahr ein Verfahren für die Entziehung des Schutzstatus einleitete. Doch dieses gilt bis heute als nicht abgeschlossen.
Am 18. Januar 2022 tauchte A. dann in Hamburg vor einem Obdachlosenheim auf. Dort geriet er mit einem anderen Mann in Streit. Schließlich stach A. mit einem Messer auf den Mann ein. Später gab er zu, Whisky, Kokain und Heroin konsumiert zu haben. Ein Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis.
Doch A. legte Berufung gegen das Urteil ein. Daher kam er nicht in Strafhaft, sondern blieb in der Untersuchungshaft. Dort geriet er in eine Auseinandersetzung mit einem Gefangenen, auch einen Vollzugsbeamten soll er attackiert haben. Die Justizbehörde ordnete daraufhin eine psychiatrische Betreuung an.
In den Gerichtsunterlagen ist zu lesen, dass A. ein 50 prozentiges Risiko zugerechnet wurde, erneut eine Straftat zu begehen. Demnach fehle es an einer „günstigen Sozialprognose.“ Gleichzeitig schrieb das Amtsgericht in seinem Urteil, A. habe „kein tragfähiges soziales Netz“ in Deutschland.
Die Untersuchungshaft zog sich unterdessen lange hin – so lange, dass das Landgericht am 19. Januar dieses Jahres den Haftbefehl schließlich aufhob. Ein Psychiater gab grünes Licht, sah keine Anzeichen für Fremd- oder Selbstgefährdung.
Sechs Tage später stieg A. in den Zug nach Kiel, um eine neue Aufenthaltskarte zu beantragen, so das Landesinnenministerium. Nachdem ihn das Personal an das Einwohnermeldeamt verwiesen hatte, stieg er in den Regionalzug, wo er mit einem Messer zwei Menschen töten und mehrere verletzen sollte.
Grafik: Hier geschah die tödliche Messerattacke:
Die Behörden erklärten später, A. habe unauffällig gewirkt. Sein Anwalt kritisiert derweil die Umstände von A.s Entlassung. „Ich war überrascht, dass mein Mandant so plötzlich aus der U-Haft entlassen wurde“, zitiert ihn der „Spiegel“. Es wäre „besser gewesen, man hätte ihn auf die Entlassung vorbereiten können.“
Zudem schloss er ein terroristisches Motiv seines Mandanten aus. „Ich gehe sicher davon aus, dass er kein politisches oder religiöses oder terroristisches Motiv in sich trägt“, sagte der Verteidiger der Deutschen Presseagentur. Unterdessen erließ das Amtsgericht Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen.