Hamburg  Messerattacke: Behörde stufte Tatverdächtigen vor Angriff als nicht gefährlich ein

Markus Lorenz
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Von Markus Lorenz
| 27.01.2023 09:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Hamburgs grüne Justizsenatorin Anna Gallina kündigte an, im Justizausschuss über den Sachstand zu den Hamburger Aspekten des Falls zu berichten. Foto: dpa/Jonas Walzberg; Christian Charisius
Hamburgs grüne Justizsenatorin Anna Gallina kündigte an, im Justizausschuss über den Sachstand zu den Hamburger Aspekten des Falls zu berichten. Foto: dpa/Jonas Walzberg; Christian Charisius
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Fast genau ein Jahr saß Ibrahim A. wegen einer Gewalttat im Hamburger Gefängnis Billwerder. Dort war er so auffällig, dass er psychiatrisch betreut werden musste. Dennoch kam er ohne Auflagen frei.

Der Messerangreifer von Brokstedt ist während seiner Haftzeit in Hamburg bis vor einer Woche „durchgängig“ psychiatrisch betreut worden. Das hat die Hamburger Justizbehörde am Donnerstagabend mitgeteilt. Die Maßnahme sei wegen „Auffälligkeiten“ veranlasst worden, die während des Haftverlaufs bei Ibrahim A. festgestellt worden seien. Während seines einjährigen Gefängnisaufenthaltes sei dieser in zwei tätliche Auseinandersetzungen verwickelt gewesen. Bei den körperlichen Auseinandersetzungen seien „keine erheblichen beziehungsweise keine Verletzungen“ entstanden.

Der 33-Jährige saß seit dem 20. Januar 2022 wegen eines Messerangriffs in einer Hamburger Obdachloseneinrichtung in der Hamburger JVA Billwerder als U-Häftling ein. Im August wurde es wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einer Woche verurteilt. Weil A. Berufung einlegte, galt er jedoch weiterhin als U-Häftling, das Urteil war nicht rechtskräftig. Am 19. Januar dieses Jahres veranlasste das Landgericht die sofortige Freilassung des Mannes, weil die Dauer seiner Strafhaft nahezu erreicht gewesen sei – noch bevor eine Berufsverhandlung angesetzt worden war.

Kurz vor der Entlassung habe ein Psychiater „keine Fremd- und Selbstgefährdung“ bei Ibrahim A. festgestellt, teilt die Behörde von Senatorin Anna Gallina (Grüne) weiter mit. Wörtlich: „Es gab daher keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, eine rechtliche Betreuung zu beantragen oder den Sozialpsychiatrischen Dienst einzuschalten.“ In dem Fall hat diesen Angaben zufolge auch keine Möglichkeit bestanden, A. Auflagen oder Weisungen für die Zeit in Freiheit zu erteilen. Die JVA Billwerder habe am 19. Januar die zuständigen Behörden über die Entlassung informiert, darunter das LKA und die Hamburger Ausländerbehörde.

Die Justizbehörde bestätigte zudem indirekt eine Drogenabhängigkeit des 33-Jährigen. Sie schreibt: „Die Methadon-Behandlung des Tatverdächtigen nach seiner Entlassung hat die JVA kurzfristig organisiert.“ Allerdings habe für Ibrahim A. wegen der Kurzfristigkeit seiner Freilassung keine Wohnunterbringung organisiert werden können.

Senatorin Anna Gallina: „Auch ich bin in Gedanken bei den Opfern und Angehörigen, denen ich mein tiefstes Mitgefühl ausspreche. Auch wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass diese schreckliche Tat von den zuständigen Behörden aufgeklärt wird.“ Die Grünen-Politikerin kündigte an, im Justizausschuss der Bürgerschaft über den Sachstand zu den Hamburger Aspekten des Falls zu berichten.

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