Hannover Ursula von der Leyens Pony Dolly getötet: Wolf darf trotzdem weiterleben
Der Problemwolf GW950m hatte auch das Pony von Ursula von der Leyen totgebissen. Ende Januar läuft die Sondererlaubnis zum Abschuss aus. Warum das Raubtier vorerst weiterleben wird:
Die Abschussgenehmigung für den Problemwolf, der auch das Pony „Dolly“ von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) getötet hat, läuft Ende dieses Monats aus und wird nicht verlängert.
Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte die zuständige Region Hannover, dass das „zur Entnahme freigegebene“ Tier bisher zwar nicht getötet worden sei, es jedoch auch keine Pläne gebe, die Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes mit der Kennung GW950m zu verlängern. „Es gibt keinen entsprechenden Antrag“, teilte eine Sprecherin der Region Hannover für die Genehmigungsbehörde mit.
Hinzu kommt: Das Verwaltungsgericht Hannover teilte am Freitag mit, dass die Abschussgenehmigung vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ hatte ein entsprechendes Eilverfahren angestrengt. Laut Gericht ist noch nicht final über den Eilantrag entschieden. Damit vor dem Richterspruch aber keine vollenendeten Tatsachen in Form eines Abschusses geschaffen werden, sei die Genehmigung vorläufig ausgesetzt. Bis zu deren Aussetzen am 31. Januar werde eine Entscheidung fallen, so das Gericht.
Der Problemwolf hatte das Pony von Ursula von der Leyen Anfang September vorigen Jahres totgebissen. GW950m riss es auf einer Weide unweit des Wohnhauses der EU-Kommissionspräsidentin, die mit ihrer Familie in der Nähe von Hannover lebt.
„Dolly” war allerdings nicht das einzige Opfer. Insgesamt wurden dem Wolf zum damaligen Zeitpunkt 26 Vorfälle zugeordnet, bei denen mehr als 70 Tiere starben. In der Zwischenzeit hat GW950m allerdings erneut zugeschlagen. Mittlerweile werden ihm 28 Rissvorfälle zugeordnet. Zuletzt riss der Problemwolf laut Wolfsmonitoring zwei Schafe.
Die Behörden gaben den auffälligen Wolf bereits im Jahr 2021 zum Abschuss frei und erneuerten die Genehmigung Ende vergangenen Jahres noch einmal - ohne Erfolg.
Läuft die Abschussgenehmigung für das Raubtier am 31. Januar aus, gibt es laut Umweltministerium in ganz Niedersachsen keine einzige Ausnahmegenehmigung zur Wolfstötung mehr.
Nach Auskunft des Ministeriums von Umweltminister Christian Meyer (Grüne) existiert landesweit derzeit nur eine Ausnahme. Und zwar für die Region Burgdorf bei Hannover. Gemeint ist damit genau der Wolf, der das Pony von Ursula von der Leyen getötet hatte. Ab dem 1. Februar gibt es demnach im Bundesland keine einzige Entnahmeerlaubnis mehr.
Minister Meyer verteidigte das Auslaufen der Abschussgenehmigung. „Das entscheidet die Region Hannover selbstständig. Ich werde nur einschreiten, wenn ich rechtliche Zweifel habe“, erklärte Meyer gegenüber unserer Redaktion.
Die Landesregierung habe die Rechtslage dahingehend verbessert, dass entsprechende Genehmigungen veröffentlicht werden müssen und nicht mehr geheim gehalten werden dürfen, wie es bislang der Fall war. Nur deswegen war auch die Klage der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ gegen die Hannoveraner Genehmigung möglich, sie war dis zur Änderung der Rechtslage von der Region Hannover geheim gehalten worden.
Umweltminister Meyer hält diese Änderung für sinnvoll: „So kann im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Wenn es dann aber auf fachlicher Grundlage pro oder contra Abschuss urteilt, müssen das auch alle Seiten akzeptieren“, stellte Meyer klar.