Brokstedt Itzehoe Das ist über die Vorstrafen des mutmaßlichen Messerangreifers bekannt
Am Donnerstag soll der mutmaßliche Täter der Messerattacke im Regionalexpress RE 70 bei Hamburg dem Haftrichter vorgeführt werden. Doch schon jetzt ist klar: Die Strafakte des Mannes ist lang.
Der 33-Jährige wird am Donnerstag um 15 Uhr dem Haftrichter vorgeführt. Peter Müller-Rakow, Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe, nannte lediglich die Uhrzeit der Haftvorführung, wollte keine weiteren Angaben zum aktuellen Ermittlungsstand geben. Aus Sicherheitskreisen war zu hören, dass der Mann bei seiner Festnahme geistig verwirrt wirkte, weshalb auch eine Unterbringung in der Psychiatrie in Betracht kommt.
Fakt ist: Der mutmaßliche Angreifer von Brokstedt ist wegen gefährlicher Körperverletzung bereits zwei Mal verurteilt worden. In einem Fall hatte er einen Obdachlosen niedergestochen, in einem anderen Fall einen Bekannten. Auch ein sexueller Übergriff, eine Bedrohung, Sachbeschädigung und Ladendiebstahl stehen in seiner Strafakte.
Wie der „Spiegel“ berichtet, ist der mutmaßliche Täter, der zwei Menschen in dem Regionalzug von Kiel nach Hamburg getötet haben soll, bereits vergangenes Jahr wegen eines Messerangriffs in Hamburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er saß vom 20. Januar 2022 bis zum 19. Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft.
Wie der Hamburger Gerichtssprecher Kai Wantzen sagte, ereignete sich die Tat am 18. Januar 2022 in der Schlange vor einer Essensausgabe für Obdachlose. Der später Verurteilte habe mehrfach auf einen anderen Mann eingestochen. Die Verletzungen seien „potenziell lebensgefährlich“ gewesen, sagte Wantzen. Nach seiner Festnahme damals habe der Beschuldigte erklärt, er habe vor der Tat in großen Mengen Kokain, Heroin und Alkohol konsumiert.
Der Rechtsanwalt des Mannes legte Berufung ein, das Urteil wurde deswegen nicht rechtskräftig. Er kam daher nicht in Strafhaft, sondern blieb in Untersuchungshaft. Vor wenigen Tagen habe die Dauer der U-Haft dann nahezu das verhängte Strafmaß erreicht, so Wantzen.
Das Strafmaß lag bei einem Jahr und einer Woche, sagte Carsten Ohlrogge, Leiter der Staatsanwaltschaft Itzehoe am Donnerstag im Innen- und Rechtsausschuss. Da bis auf wenige Tage eine Vollverbüßung durch die Untersuchungshaft erreicht war, habe das Landgericht Hamburg eine weitere Haft als „unverhältnismäßig“ bewertet und entschieden, der Mann sei noch am selben Tag freizulassen.
Vor seiner Zeit in Hamburg lebt der mutmaßliche Messerangreifer im nordrhein-westfälischen Euskirchen und ist auch dort mehrfach verurteilt worden.
Wie Jonas Stallkamp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn, unserer Redaktion sagte, sei es in einem der Fälle um eine gefährliche Körperverletzung mit einem scharfkantigen Gegenstand gegangen, der nicht mehr identifiziert werden konnte.
Damit soll er 2017 einem Bekannten eine blutige Schnittverletzung an der Wange zugefügt haben. Grund des Streits, so der Staatsanwalt, sei die Tatsache, dass sich der Verurteilte von dem Bekannten zurückgesetzt fühlte, weil dieser keine Zeit mehr hatte, ihm Deutsch beizubringen. Das Amtsgericht Euskirchen habe den Mann 2018 zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
2015 war der Mann vom Amtsgericht Euskirchen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt worden, eine dritte Verurteilung erfolgte im Jahr 2018 wegen Drogenbesitzes, hier gab es ebenfalls eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
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