Mehrere Mädchen angefasst  Großefehntjer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 26.01.2023 14:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Gericht erkannte in seinem Urteil die Reifeverzögerung des jungen Angeklagten an. Foto: Ortgies
Das Gericht erkannte in seinem Urteil die Reifeverzögerung des jungen Angeklagten an. Foto: Ortgies
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Ein 21-Jähriger aus Großefehn ist wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Es soll zwei Mädchen angefasst haben. Es sind nicht die einzigen Straftaten des jungen Mannes.

Aurich - Weil er zwei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren unter anderem an die Brust gefasst hat, verhängte der Auricher Jugendrichter Simon Breuker gegen einen 21-jährigen Großefehntjer eine Woche Dauerarrest wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Angeklagte muss sich zudem für drei Monate der Betreuung der Jugendgerichtshilfe unterstellen. Es soll unter anderem ein erzieherisches Gespräch stattfinden, bei dem Benimm-Regeln thematisiert werden. Der Angeklagte gilt als intelligenzgemindert.

Der Vorfall hat sich laut Anklage am 30. November 2020 ereignet, als die Mädchen weggelaufen sind. Der Angeklagte, ihr Bekannter, soll ihnen angeboten haben, bei ihm zu übernachten. Beim gemeinsamen Fernsehschauen auf dem Sofa soll er ihnen gegen ihren Willen nacheinander an die Brust gefasst und bei der 14-Jährigen den Hosenknopf geöffnet haben. Die Mädchen standen auf und gingen.

Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Angeklagt war ein weiterer Vorfall vom 29. Mai 2022 in Wiesmoor wegen Belästigung. Dort soll er einem Mädchen, das Alter blieb unbekannt, an die Innenseite der Oberschenkel sowie unter das T-Shirt gegriffen haben.

Verteidiger Michael Schmidt äußerte sich am Mittwoch für seinen Mandanten. „Er räumt die Vorwürfe ein. Es tut ihm leid und er schämt sich“, sagte er. Der Großefehntjer sei damals auf der Suche nach einer Freundin gewesen. Er sei unbeholfen, was an seiner Intelligenzminderung liegen mag. Inzwischen habe er eine Freundin. „Er hat einen Schub gemacht, ist reifer geworden und hat sich insgesamt weiterentwickelt“, trug der Anwalt vor.

„Dann kam eins zum anderen“

Bei dem Vorfall in Wiesmoor habe sein Mandant das Mädchen auf dem Rad mitgenommen. Während einer Raucherpause habe es angefangen zu weinen. Er habe es in den Arm genommen. „Dann weiß ich auch nicht mehr“, schaltete sich der Angeklagte ein. „Dann kam eins zum anderen“, vollendete Breuker.

Die Belästigung wurde im Hinblick auf den ersten, schwerwiegenderen Tatkomplex eingestellt. Der war bereits zwei Mal vor dem Amtsgericht Thema gewesen, zuletzt im März 2022, wurde aber nie beendet. Die Aussagen der Mädchen wurden im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt. Eins von ihnen ist bis heute von den Ereignissen traumatisiert.

„Er weiß, was richtig und was falsch ist“

„Die Einstellung heißt nicht, dass das richtig gewesen ist, in keinster Weise“, erklärte der Richter dem Angeklagten eindringlich. „Passen Sie tierisch auf, dass nicht wieder etwas passiert. Bei Ihren Vorstrafen und als Erwachsener geht das in Richtung Gefängnis“, verdeutlichte er dem jungen Mann die Konsequenzen bei einer erneuten Straffälligkeit. „Sie sind jetzt auf einem guten Weg, dann wäre alles weg – der Job, die Freundin“, veranschaulichte ihm Breuker. Im Zentralregister des Großefehntjers stehen vier Eintragungen wegen Bedrohung, versuchter Nötigung, Sachbeschädigung und Diebstahls.

Der Staatsanwalt fand unfassbar, dass der 21-Jährige drei Monate nach dem Prozess im März 2022 dieselbe Tat beging. „Er weiß, was richtig und was falsch ist, und hat dennoch nicht danach gehandelt“, sagte er. „Jedenfalls wird deutlich, dass es so nicht weitergehen kann.“ Die Folgen wollte er dem Fehntjer anhand eines einwöchigen Dauerarrests vor Augen führen. Zum Abschluss wandte er sich explizit an den Angeklagten, für den er aufgrund von Reifeverzögerungen eine Verurteilung nach dem Jugendrecht befürwortet hat: „Als Erwachsener heißt das sonst Monate oder Jahre Gefängnis.“

Der Verteidiger verwies auf die Arbeitsstelle, die sein Mandant aufgrund eines einwöchigen Dauerarrests verlieren könnte. Er fragte nach anderen Auflagen, doch der Jugendrichter blieb dabei. „Ich halte es für notwendig, ihm deutlich zu zeigen, wohin die Reise geht“, begründete Breuker und verwies auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Nach seiner Ansicht hätte der Arrest länger ausfallen müssen, aber er wollte den Arbeitsplatz des 21-Jährigen nicht gefährden.

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