Prozess am Landgericht  Luxus-Leben dank Geldwäsche – eine Auricherin gesteht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 19.01.2023 16:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor Gericht kam eine verfahrensverkürzende Verständigung, auch Deal genannt, zustande. Foto: Ortgies
Vor Gericht kam eine verfahrensverkürzende Verständigung, auch Deal genannt, zustande. Foto: Ortgies
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Mit Geld, das von Straftaten ihres damaligen Mannes stammte, hat eine Auricherin sich ihr Luxus-Leben finanziert. Vor Gericht einigte man sich nun auf einen Deal.

Aurich - Eine 56-jährige Auricherin soll sich zwischen April 2013 und Mai 2018 wissentlich ein luxuriöses Leben mit Geld ermöglicht haben, das aus Straftaten ihres damaligen Mannes stammte. Sie besaß wertvolle Pferde, einen Porsche Cayenne und Immobilien.

Seit vergangener Woche muss sie sich vor der ersten Großen Strafkammer des Auricher Landgericht wegen besonders schwerer Geldwäsche in 139 Fällen verantworten. Was beim Prozessauftakt besprochen wurde – die Erwägung einer verfahrensverkürzenden Verständigung, auch Deal genannt, – kam bei der Fortsetzung an diesem Donnerstag zustande.

Insgesamt 403.000 Euro bekommen

Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, in 128 Fällen von ihrem getrennt lebenden Ehemann Geldbeträge zwischen 50 und mehreren Tausend Euro, insgesamt 403.000 Euro, zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts überwiesen bekommen zu haben. Der Kölner hat als Leiter mehrerer Dienststellen bei der Allianz Versicherung nicht vorgefallene Schadensfälle fingiert und sich die Summen auf seine Konten auszahlen lassen. Er ist inzwischen rechtskräftig verurteilt.

Das Ehepaar hat sich 2013 getrennt. Es blieb bis zum Schulabschluss der gemeinsamen Tochter 2017 in Hagen (NRW) in dem gemeinsamen Einfamilienhaus wohnen, das ebenfalls mit inkriminierten Geldern finanziert worden sein soll. Die Immobilie wurde im November 2018 verkauft. Die gebürtig aus Wuppertal stammende Angeklagte bekam daraus 144.000 Euro auf eines ihrer Konten überweisen. Im Jahr darauf zog sie nach Aurich, wo sie sich eine große Immobilie und fünf wertvolle Pferde im Gesamtwert von 180.000 Euro anschaffte.

„Über die gesetzlichen Folgen kann man nicht dealen“

Die Staatsanwaltschaft hat bezüglicher sämtlicher Posten die Einziehung beantragt. Insgesamt handelt es sich um eine Summe in Höhe von mehr als 700.000 Euro plus der Eigentumsanteile der Angeklagten an der Immobilie im Nordosten von Aurich. Um deren Finanzierung zu verschleiern und das Eigentum zu sichern, soll sie dieses ihrer Tochter übertragen haben.

Die Kammer stellte der Angeklagten bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahre in Aussicht. Zusätzlich wird es eine Geldauflage geben. „Das ist sozusagen das Angebot, das auf dem Tisch liegt“, sagte der Vorsitzende Richter Björn Raap. Eins unterstrich er: „Über die gesetzlichen Folgen kann man nicht dealen.“ Das bedeutet, dass die Einziehung der durch die Straftaten erwirtschafteten Gelder sowie der damit finanzierten Immobilien zwingend erfolgen wird.

Geständnis war denkbar knapp

Das Geständnis, das die Angeklagte ihre Pflichtverteidigerin Irene Gonsalvas vortragen ließ, war denkbar knapp. „Sie räumt die gegen sie erhobenen Vorwürfe ein“, erklärte die Anwältin. Rückfragen an ihre Mandantin sollten nicht gestellt werden, fügte sie hinzu. Das formale Geständnis wurde vom Gericht akzeptiert. Zu seiner Überprüfung hat die Kammer ein Selbstleseverfahren angeordnet. Auf diese Art werden wichtige Urkunden wie zum Beispiel die Kaufverträge der Pferde oder die Kontoflüsse eingeführt. Die Prozessbeteiligten bekamen die entsprechenden Dokumente teils auf CD, teils in Papierform, ausgehändigt. Sie müssen die Unterlagen bis zum kommenden Verfahrenstermin durchlesen.

Dieses Vorgehen erspart dem Gericht das Verlesen einer Vielzahl an Dokumenten. Der Wahlverteidiger der Angeklagten, Dr. Maximilian Kohlhof aus Köln, kündigte dennoch an, auf die Verlesung der Kontobelege der Immobilienverkäufe und der Zahlungsströme Wert zu legen.

Es ist geplant, dass am nächsten Verhandlungstag die Ermittlungsführerin gehört wird. Der Prozess wird am 26. Januar um 9 Uhr in Saal 003 des Auricher Landgerichts fortgesetzt.

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