Osnabrück  Pauschalurlaub: Corona-Auflagen können den Preis mindern - richtig so!

Corinna Clara Röttker
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Von Corinna Clara Röttker
| 12.01.2023 15:41 Uhr | 0 Kommentare
Ein Urlaubshotel auf Gran Canaria: Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Foto: Imago Images/Blickwinkel//E.xTeisterx
Ein Urlaubshotel auf Gran Canaria: Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Foto: Imago Images/Blickwinkel//E.xTeisterx
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Der EuGH hat die Rechte von Reisenden gestärkt: Wenn es im Urlaub wegen Corona-Maßnahmen zu Beeinträchtigungen kommt, müssen Reiseveranstalter den Preis teilweise erstatten - auch wenn sie dafür nicht verantwortlich sind. Gut so.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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