Osnabrück Pauschalurlaub: Corona-Auflagen können den Preis mindern - richtig so!
Ein Urlaubshotel auf Gran Canaria: Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Foto: Imago Images/Blickwinkel//E.xTeisterx
Der EuGH hat die Rechte von Reisenden gestärkt: Wenn es im Urlaub wegen Corona-Maßnahmen zu Beeinträchtigungen kommt, müssen Reiseveranstalter den Preis teilweise erstatten - auch wenn sie dafür nicht verantwortlich sind. Gut so.
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