Vergewaltigung bei der Lebenshilfe Leer „Ich denke, eine Gefährlichkeit wird bleiben“
Einem 74-jährigen Bewohner der Lebenshilfe Leer wird unter anderem Vergewaltigung vorgeworfen. Am Mittwoch sagten die psychiatrischen Gutachter aus. Geht von dem Mann auch künftig eine Gefahr aus?
Aurich - Im Prozess um eine Vergewaltigung in einer Wohngruppe der Lebenshilfe Leer am Auricher Landgericht wurden am Mittwoch die psychiatrischen Gutachter gehört. Angeklagt ist ein 74-jähriger Bewohner. Er hat eingeräumt, eine 43-jährige Mitbewohnerin im September 2021 zweimal zum Oralsex gezwungen zu haben. Das Opfer ging am Rollator und konnte sich nicht wehren. Die Taten geschahen zwischen Mitternacht und 1 Uhr im Badezimmer der Station. Außerdem gab er zu, zwei Seniorinnen geschlagen zu haben. Der Mann mit einer Intelligenzminderung ist bereits in der Vergangenheit als Sexualtäter in Erscheinung getreten.
Seit Juni 2022 ist der mittelgroße, grauhaarige Mann mit dem wächsernen Teint in der forensischen Psychiatrie in Bad Zwischenahn auf einer Männerstation untergebracht. Die dritte Große Strafkammer des Auricher Landgericht muss prüfen, ob er die Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit oder von Schuldunfähigkeit begangen hat. Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass er weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist, kann sie die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen.
Schon einmal wegen unzüchtiger Handlungen verurteilt
Schon 1973 wurde der Angeklagte vom Auricher Landgericht wegen der Vornahme unzüchtiger Handlungen zu einer solchen Unterbringung verurteilt. 1981 wurde er entlassen. Ein weiterer Prozess gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde 2004 aufgrund von Schulunfähigkeit eingestellt.
Der behandelnde Arzt der Einrichtung in Bad Zwischenahn berichtete, die dementielle Erkrankung des 74-Jährige schreite zunehmend voran. Im Stationsalltag sei er oft überfordert und desorientiert. In seinen klaren Phasen habe man mit ihm auch über das vorgeworfene Delikt gesprochen – „wozu er sich nicht so kritisch geäußert hat“, erzählte der Arzt. Der einschlägig Vorbestrafte habe die Vorfälle bagatellisiert. Er sei der Auffassung gewesen, dass in Ordnung gewesen sei, was er gemacht hat.
„Ich denke, eine Gefährlichkeit wird bleiben“
„Es gab keine Auffälligkeiten bei uns. Er hat sich nicht distanzlos gegenüber weiblichem Personal gezeigt“, so der Psychiater. Allerdings sei es ihm auch körperlich nicht unterlegen. „Ich denke, eine Gefährlichkeit wird bleiben“, schätzte er den Patienten ein. Durch die Demenz werde sie aber immer weiter eingeschränkt.
Der Arzt sprach sich für eine Unterbringung in einer Psychiatrie mit Probewohnen in einem Pflegeheim aus, denn in der Forensik sei es für den Dementen auf Dauer zu umtriebig. Eine solche Entscheidung würde die Bereitschaft der Heime, den Sexualtäter aufzunehmen, deutlich verbessern: „Sie wissen, sie bleiben dann nicht auf dem Patienten sitzen.“
Für schwächere Frauen sei der 74-Jährige gefährlich
Der Osnabrücker Gerichtspsychiater Dr. Alexander Leeb skizzierte das Leben des 74-Jährigen: „Er ist ledig, Single, kinderlos, ohne Schul- und Berufsabschluss und hat sein Leben innerhalb von Einrichtungen oder unter Aufsicht der Familie verbracht.“ Der Gutachter diagnostizierte bei ihm eine mittelgradige Intelligenzminderung auf Niveau eines Grundschulkindes – also eine geistige Behinderung – mit einer erheblichen Verhaltensstörung. „Seine Einsichtsfähigkeit war zum Tatzeitpunkt nicht aufgehoben, die Steuerungsfähigkeit schon“, schätzte er den Täter ein. Zu einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten kam Leeb nicht, jedoch zu einer verminderten Schuldfähigkeit. Für schwächere Frauen sei der 74-Jährige gefährlich. „Er darf nicht mit älteren, gebrechlichen Damen zusammentreffen, weil er keine entsprechende Impulskontrolle hat“, erklärte der Sachverständige. In einem „Setting nur mit Männern“ sei er nicht gefährlich.
Bei fortschreitender Demenz seien die Betroffenen nicht mehr in der Lage, eine Tat zu planen, führte der Gutachter aus. Er ging davon aus, dass sich der gesundheitliche Zustand des 74-Jährigen schnell verschlechtern werde: „In etwa einem Jahr kann er risikolos in ein Heim verlegt werden.“
Der Prozess wird am 24. Januar um 13.30 Uhr in Saal 003 fortgesetzt.