Prozess vor Landgericht  Angeklagter kam im Vergewaltigungsprozess mit blauem Auge davon

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 09.01.2023 19:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Eingang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Wegen einer Vergewaltigung ist ein 31-Jähriger zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht konnte nicht alle Vorwürfe nachweisen.

Aurich - Im Prozess um Vergewaltigung in einer Sammelunterkunft für Monteure in Emden ist der 31-jährige Angeklagte mit einem blauen Auge davongekommen. Ihm ist zur Last gelegt worden, sich am 8. Juli vergangenen Jahres nach einem Betriebsausflug mit einem Minibus ans Meer zweifach an einer erheblich betrunkenen Kollegin vergangen zu haben. Die Taten sollen in ihrem Zimmer im ersten Obergeschoss des Hauses in der Petkumer Straße geschehen sein, nachdem sich die Frau nach zu viel Alkohol übergeben hat. Das hatte der Angeklagte mitbekommen und nach Ansicht der Anklage ihre wehrlose Situation ausgenutzt.

Die dritte Große Strafkammer des Auricher Landgerichts verurteilte den polnischstämmigen Mann am Montag zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung. Sie konnte nur eine einzige Vergewaltigung mit Sicherheit feststellen, weil die Geschädigte gleicher Nationalität unauffindbar geblieben ist. Wichtige Detailfragen konnten deshalb nicht erörtert werden. Diese eine Tat hat der Angeklagte, der beim Prozessauftakt am Donnerstag die Vorwürfe noch in Abrede gestellt hat, am Montag eingeräumt – passend zur erdrückenden Spurenlage: Am Opfer war sein Sperma sichergestellt worden.

Höchstmögliche Bewährungszeit

Dem Monteur wurde die höchstmögliche Bewährungszeit auferlegt – fünf Jahre. Das hat seinen Grund. Der Angeklagte ist erst sechs Wochen vor der Tat aus einem polnischen Gefängnis entlassen worden, wo er wegen Körperverletzung eine Haftstrafe über ein Jahr und sieben Monate abgesessen hat. Aufgrund seines schnellen Rückfalls in die Straffälligkeit sah sich das Gericht zu dieser Entscheidung veranlasst.

Die Tat selbst hat der Mann mit dem unscheinbaren Äußeren und dem freundlichen Gesicht in seinem Geständnis dem Alkohol zugeschrieben. „Es hat einen Geschlechtsverkehr gegeben, er ist sehr betrunken gewesen und hat nicht alles mitbekommen“, erklärte sein Verteidiger Michael Schmidt am Montag zu dem Vorfall. Eine Berechnung des Alkoholpegels des Angeklagten ergab zur Tatzeit gegen 2 Uhr einen Wert von knapp drei Promille. Das Gericht ging daher bei dem Angeklagten von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus.

Deutliche Worte der Anklage

Erster Staatsanwalt Malte Sanders fand in seinem Plädoyer deutliche Worte. „Der Angeklagte nutzte die sich ihm bietende Möglichkeit zur Triebabfuhr“, teilte er seine Einschätzung der Tat mit. Ein Motiv, warum die Frau den Angeklagten zu Unrecht belasten sollte, sah er nicht. Die Geschädigte habe ihn zuvor nicht gekannt.

Als Beweismittel führte Sanders neben dem objektiven Beweis der DNA-Analyse den Chat an, in dem die Frau am nächsten Morgen gegen 8.10 Uhr ihrem Arbeitgeber schreibt, sie sei vergewaltigt worden. Darin hieß es unter anderem: „Ich erinnere mich vage, wie im Nebel, dass er mich berührt hat.“ Und: „Ich konnte weder sprechen, noch meine Beine bewegen, noch mich wehren.“ Sie gab sich selbst die Schuld: „Wenn ich nicht so viel getrunken hätte, wäre das nicht passiert“, schrieb sie ihrem Chef, den sie aufgrund fehlender Deutschkenntnisse um Beistand gebeten hat, als sie mit heruntergezogenem Slip aufgewacht ist. Sanders forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 3000 Euro.

Verteidiger: „Das ganze tut ihm sehr leid.“

Dem Verteidiger schien das zu hoch gegriffen. „Er wird seine Zukunft in Polen verbringen, tausend Euro würden genügen“, fand Schmidt. Er führte erneut die Alkoholisierung seines Mandanten ins Feld – und dessen Reue: „Das ganze tut ihm sehr leid. Es wird nicht wieder vorkommen.“ Der Angeklagte habe den entgegenstehenden Willen der Geschädigten nicht erkennen können, führte er aus. Der Anwalt fand ebenfalls eine Bewährungsstrafe angemessen. Einen konkreten Antrag stellte er nicht.

Die Kammer war überzeugt, dass der Angeklagte die Ablehnung der Frau bemerkt hat. Sie schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an.

Als Auflage muss der Verurteilte einen Betrag von 1500 Euro in monatlichen Raten zu je 100 Euro an die Landeskasse Niedersachsen bezahlen, sobald er wieder ein Einkommen hat. Er hat angegeben, zunächst in seine Heimat zurückkehren und eine Alkoholentzugstherapie machen zu wollen.

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