Prozess am Auricher Landgericht Vergewaltigung in Emder Monteursunterkunft?
Ein 31-Jähriger soll in einer Sammelunterkunft für Monteure in Emden eine Kollegin zweimal vergewaltigt haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe. Die Beweislage ist erdrückend.
Aurich/Emden - War das, was im Sommer in einer Emder Sammelunterkunft für Monteure geschah, zweifache Vergewaltigung oder einvernehmlicher Sex? Das muss vor Gericht geklärt werden. Seit Donnerstag sitzt ein 31-jähriger Emder auf der Anklagebank im Landgericht Aurich.
Erster Staatsanwalt Malte Sanders warf dem Mann mit den akkurat geschnittenen braunen Haaren zwei Übergriffe auf eine Kollegin vor. Die Taten sollen sich am 8. Juli vergangenen Jahres gegen 2 und 3 Uhr morgens im Zimmer der Frau im ersten Obergeschoss ereignet haben. Sie und der Angeklagte sollen stark betrunken gewesen sein.
Erst am Abend zuvor eingereist
Laut Anklageschrift nahmen die polnischen Arbeitskräfte am Nachmittag an einem Ausflug mit einem Minibus ans Meer teil, den ihr Arbeitgeber organisiert hatte. Auf der Terrasse der Unterkunft in der Petkumer Straße sollen sie anschließend weiter getrunken haben. Die junge Frau (ihr genaues Alter wurde nicht genannt) war erst am Vorabend nach Deutschland gekommen. Ihr wurde schlecht, und sie übergab sich im Badezimmer ihres Stockwerks.
Der Angeklagte soll ihr dorthin und anschließend in ihr Zimmer gefolgt sein. Unter Ausnutzung ihres schlechten Zustands soll er sie an den Beinen gestreichelt und ihr den Slip ausgezogen haben. Weil ihm die Ausübung des Geschlechtsverkehrs nicht gelang, soll er von ihr Oralsex verlangt haben. Dem soll sich die Frau durch Zusammenpressen der Lippen erfolgreich widersetzt haben, sodass der Angeklagte dazu übergegangen sein soll, sich selbst zu befriedigen. Dann verließ er ihr Zimmer. Bald kehrte er zurück. Dieses Mal soll ihm die Durchführung des Geschlechtsverkehrs gelungen sein.
„Sie war nicht mein Typ“
Verteidiger Michael Schmidt trug für seinen Mandanten eine Einlassung vor. „Sie soll ihn gefragt haben, ob er mit in ihr Zimmer kommt“, berichtete er. Die zwei hätten sich in ihr Bett gelegt, sich ausgezogen und gestreichelt. „Oralsex oder eine Beleidigung hat es nicht gegeben“, führte der Anwalt aus. Sie soll ihm nach seiner Raucherpause auf dem Balkon angeboten haben, die ganze Nacht zu bleiben. Der Angeklagte habe sich ein Kondom aus seinem Portemonnaie überstreifen wollen, aber aufgrund seiner starken Alkoholisierung keine Erektion mehr bekommen. Er sei in sein Zimmer im dritten Stock gegangen, um sich schlafen zu legen.
Der Vorsitzende Richter Michael Herrmann stellte dem Angeklagten zahlreiche Detailfragen. Die angetrunkene Frau habe ihn schon im Minibus angebaggert, sagte der 31-Jährige. Ihren Annäherungsversuchen habe er widerstanden: „Sie war einfach nicht mein Typ. Ich hatte keine Lust.“ Seinen Alkoholkonsum am Ausflugstag bezifferte er auf insgesamt acht 0,5-Liter-Flaschen Bier.
Hauptzeugin war nicht erschienen
Staatsanwalt Sanders verwies auf die eindeutige Spurenlage – Sperma des Angeklagten wurde unter anderem in der Gebärmutter der Frau gefunden. Das konnte sich der 31-Jährige nicht erklären: „Ich weiß nicht, ich war betrunken“, teilte er über seine Dolmetscherin mit. Sanders baute ihm eine goldene Brücke. „Dass es keinen Geschlechtsverkehr gegeben hat, halte ich für ausgeschlossen. Möchten Sie trotzdem bei ihrer Einlassung bleiben?“, fragte er. Der Angeklagte wollte.
Die mutmaßlich geschädigte Frau – sie sollte als erste Zeugin gehört werden – war nicht erschienen. Inzwischen soll sie in Oldenburg wohnen. Nachforschungen der Polizei blieben erfolglos. Weder stand ihr Name an der Klingel oder auf dem Briefkasten, noch kannte sie jemand dort.
Frau bat verzweifelt um Beistand
Sichergestellte Screenshots auf dem Handy des mutmaßlichen Opfers belegen, dass die Frau am Morgen danach jemanden verzweifelt um Beistand bat. „Kannst du früher kommen, ich wurde vergewaltigt“, schreibt sie in dem Chat. „Ich war wie gelähmt und konnte nichts sagen“, heißt es darin weiter. Sie sei mit heruntergezogener Unterhose wach geworden, auf dem Boden zwei Kondomverpackungen. „Ich habe Angst, dass man mir nicht glaubt.“
Die Vernehmungsbeamtin erinnerte sich an die Wortwahl der mutmaßlich Geschädigten. „Sie sagte, er hat versucht, in ihren Mund reinzustechen“, so die Polizeikommissarin. Bei den sexuellen Handlungen habe der Angeklagte das Opfer „Hündin“ genannt. Insgesamt sei die Frau bei ihrer polizeilichen Aussage „wenig emotional“ gewesen. „Sie wirkte tough auf mich“, erklärte die Beamtin. Starke Zweifel an ihrer Aussage habe sie nicht gehabt.
Der Prozess wird am 9. Januar um 14 Uhr in Saal 003 des Landgerichts mit weiteren Zeugen fortgesetzt.