Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung 74-Jähriger missbraucht Mitbewohnerinnen der Lebenshilfe Leer
Geschah es in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit? Vor dem Landgericht Aurich muss sich ein 74-Jähriger verantworten. Er soll Mitbewohnerinnen bei der Lebenshilfe Leer missbraucht haben.
Aurich - Der 74-jährige Bewohner einer Wohngruppe der Lebenshilfe Leer soll sich zwischen Dezember 2020 und März 2022 an Mitbewohnerinnen vergangen haben. Ihm werden sexueller Missbrauch und Vergewaltigung in acht Fällen vorgeworfen.
Der Mann ist bereits in der Vergangenheit als Sexualtäter in Erscheinung getreten. Er soll unter einer dissoziativen Persönlichkeitsstörung, einer Intelligenzminderung und einer beginnenden Demenz leiden. Derzeit ist er im Psychiatrischen Landeskrankenhaus in Wehnen untergebracht. Die dritte Große Strafkammer des Auricher Landgerichts muss prüfen, ob er die Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hat.
Anwalt des Angeklagten gibt Erklärung ab
Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung schweigend. Er trug eine schwarze Baseball-Kappe mit dem Schirm nach hinten, graue Haare lugten hervor. Sein Anwalt Folkert Adler gab für ihn eine Erklärung ab. Der Angeklagte räumte den zweimaligen sexuellen Missbrauch einer damals 43-jährigen Mitbewohnerin ein. „Er hat einen guten Kontakt zu ihr unterhalten“, trug der Verteidiger vor. Es sei zum Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellem Kontakt einvernehmlicher Art gekommen. Am 29. September 2021 habe er sie auf der Toilette zum Oralverkehr genötigt. Dabei habe er „ihren Kopf festgehalten, weil sie nicht wollte“. Zu einem weiteren Übergriff sei es kurz davor gekommen.
Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger ebenfalls ein, zwei Seniorinnen der Wohngruppe im Alter von 78 und 79 Jahren ins Gesicht geschlagen und gestoßen zu haben. Der Richter fragte nach dem Grund. „Den vermag er heute nicht mehr zu sagen“, lautete Adlers Antwort.
Tatort war das kleine Badezimmer
Das 43-jährige Opfer mit körperlichen und geistigen Einschränkungen hat zur Tatzeit im Nachbarzimmer des Angeklagten gewohnt. Einer Mitarbeiterin der Einrichtung zufolge hat sich der Angeklagte zwischen Mitternacht und 1 Uhr im kleinen Badezimmer an ihr vergangen, „wenn kein Kollege mehr herumgeht und nach dem Rechten schaut“.
Das Opfer ist inzwischen verstorben. Ihre 65-jährige Mutter aus Rhauderfehn erzählte im Zeugenstand, ihr sei aufgefallen, dass ihre Tochter bei Besuchen zu Hause blaue Flecken an Armen und Beinen hatte. Sie habe gemeint, sie sei hingefallen. Körperliche Nähe habe die sonst so Anlehnungsbedürftige nicht mehr zugelassen. Auch sei ihre Tochter nie ausgeschlafen gewesen.
Opfer hatte sich verliebt
Erst im Oktober 2021 hat die Geschädigte ihr und Mitarbeitern der Lebenshilfe berichtet, der Angeklagte würde sie nachts aufwecken und auffordern, sie solle ins Badezimmer kommen. Sie sei am Rollator gegangen und habe sich nicht wehren können.
Die beiden hatten sich 2018 kennengelernt. Die Geschädigte hat sich in den mehr als 30 Jahre Älteren verliebt. Ihrer Mutter gegenüber berichtete sie von einvernehmlichen Küssen, aber nicht von Sex.
„Ich bin halt so“
„Sie hat herzzerreißend geweint“, erzählte die Ermittlerin über das Verhalten der 43-Jährigen, als sie die Missbrauchsszene geschildert hat. „Sie sagte, das wäre nachts 20 bis 30 Mal passiert“, erinnerte die Polizeibeamtin. Die Frau habe „schüchtern“ und „sehr bedrückt“ gewirkt. Der Tatort, das Badezimmer, habe sich schräg gegenüber der Zimmer der Bewohner befunden, „sehr weit entfernt vom Zimmer der Nachtwache“. Zwei ältere Damen hätten berichtetet, sie seien von dem Angeklagten ins Gesicht und auf die Oberarme geschlagen worden.
Einer Erzieherin zufolge hat der Angeklagte, als er mit der Einlassung der Geschädigten konfrontiert wurde, emotional sehr gefasst reagiert: „Er schaute einen ruhig an und grinste dabei.“ Seine Aussage sei „ich bin halt so“ gewesen.
„So richtig bestritten hat er es nicht“
„Er war immer freundlich zugewandt“, meinte sein Betreuer. Es sei schwierig gewesen, dem Angeklagten Dinge verständlich zu machen. Es sei mit Körperverletzungsdelikten wie Kniffe in die Arme oder in die Brust losgegangen. Dann soll der Angeklagte Bewohnerinnen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. „So richtig bestritten hat er es nicht“, sagte der Zeuge. Er hat festgestellt, dass der Angeklagte wenig Empathie zeigte. „Er hat verstanden, das ist verboten. Aber dass er jemanden damit verletzt, hat er nicht verstanden“, sagte der Betreuer.
Auf Antrag des Staatsanwaltes wurden am Montag per Kammerbeschluss fünf Taten im Hinblick auf die verbleibenden Straftaten eingestellt.
Der Prozess wird am 11. Januar um 14 Uhr in Saal 108 des Auricher Landgerichts mit Sachverständigengutachten fortgesetzt.