Wolf und Herdenschutz Wie es mit dem Friedeburger Wolf jetzt weitergeht
Der sogenannte Friedeburger Wolf konnte nicht erlegt werden, nun gibt es auch keine Genehmigung mehr. Doch wie soll es hier weitergehen, wenn die Rinder im Frühjahr wieder auf die Weiden kommen?
Wittmund/Friesland - Sechs Wochen lang warteten die Weidetierhalter in den Kreisen Wittmund und Friesland vergeblich auf diese eine Nachricht: Der Wolf ist tot. Die Nachricht kam nicht, der zum Abschuss freigegebene Wolf aus dem Friedeburger Rudel konnte nicht erlegt werden. Das Reißen von Rindern hat aber trotzdem nachgelassen. Klar, heißt es dazu im Gespräch mit Landwirten immer wieder, die allermeisten Tiere seien mittlerweile im Stall. So leicht kommt der Wolf jetzt nicht mehr dran. Was aber, wenn die Tiere im Frühjahr wieder rauskommen?
„Auch künftig können Problemwölfe entnommen werden“, wird Niedersachsens neuer Umweltminister Christian Meyer (Grüne) in einer Mitteilung zitiert. Natürlich nur, „wenn die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind“. Der neue Hausherr im Umweltministerium will außerdem dafür sorgen, dass es beim Thema Wolfsabschuss öffentlicher zugeht: Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme „von sogenannten Problemwölfen“ sollen künftig eine Woche vor ihrem Erlass veröffentlicht werden; etwa per Pressemitteilung der jeweiligen Landkreise. Das schaffe Transparenz, so das Ministerium. Und natürlich verschafft es Tierschutzorganisationen mit Klageabsicht einen zeitlichen Vorsprung.
Post aus Wittmund
Im Kreis Wittmund brennt das Thema Wolf vielen auf den Nägeln. Die Landesregierung in Hannover hat deswegen in den vergangenen Tagen gleich mehrfach Post aus dieser Region bekommen. Zum einen hatte der Wittmunder Kreistag Ende vergangenen Jahres eine gemeinsame Resolution beschlossen, mit der er sich an die niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung wandte. Im Kern geht es darin um effektivere und flexiblere Möglichkeiten, einen Wolf schießen zu dürfen, wenn er anfängt, Nutztiere zu töten. Und schneller soll es auch gehen: Man wünscht sich eine Abschussfreigabe „binnen Tagesfrist“ nach einem Nutztierriss. „Wir versprechen uns viel von dieser Resolution“, sagt Arthur Engelbrecht (CDU), aus dessen Gruppe die Initiative zu dieser Resolution kam.
Flankiert wird dieses Schreiben von einem zweiten Brief, der seinen Ursprung in der Kreistagsgruppe Rot-Grün-Plus hat. Auch hier wünscht man sich schnellere Möglichkeiten, einen Wolf schießen zu dürfen, wenn er Rinder oder Schafe reißt. Die Gruppe wünscht sich aber vor allem mehr Unterstützung für Weidetierhalter, konkret: mehr Geld für den Herdenschutz.
Antwort aus dem Ministerium
Auf Nachfrage hießt es aus dem Umweltministerium in Hannover, Minister Meyer habe großes Verständnis für die Betroffenen. Auf der anderen Seite gelten aber die Vorgaben durch das Bundesnaturschutzgesetz, wenn Wölfe getötet werden sollen. Mit Blick auf neue Ausnahmegenehmigungen bedeute das: „Es müssen die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen (u. a. wiederholte Risse, Herdenschutz etc.).“ Wie schnell das dann im Einzelfall gehe, hänge auch davon ab, wie die zuständige Untere Naturschutzbehörde in jedem Einzelfall handeln könne.
Der Umgang mit dem Wolf ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, ihm ist der Paragraf 45a gewidmet. Demnach gibt es Ausnahmen für seinen Schutzstatus, er darf getötet werden, „zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“, heißt es im Gesetz. Er darf übrigens auch geschossen werden, wenn es „im Interesse der Gesundheit des Menschen“ geschieht.
Was bisher geschah
Durch Ostfriesland ziehen immer wieder einzelne Wölfe, das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft führt allerdings nur ein einziges sesshaftes Rudel, und zwar in der Gemeinde Friedeburg. Zuständig für Wolfsrisse von Nutztieren – Schafe oder Rinder etwa – ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die führt dazu eine eigene Übersichtskarte, auf der gut zu sehen ist, dass die 15 Rinderrisse seit April vergangenen Jahres um den Knyphauser Wald angeordnet sind. Betroffen sind Landwirte in den benachbarten Landkreisen Wittmund und Friesland.
DNA-Proben hatten ergeben, dass ein bestimmter Rüde aus dem Friedeburger Rudel für den Tod von acht dieser Rinder verantwortlich ist. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte daraufhin am 14. September eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss dieses Wolfes erteilt. Gut sechs Wochen später wurde diese Genehmigung vom Verwaltungsgericht Oldenburg gekippt, eine Tierschutzorganisation hatte sie beklagt. Das Umweltministerium legte daraufhin zunächst Beschwerde ein, nahm sie aber nach der Landtagswahl und dem Wechsel an der Spitze des Hauses wieder zurück.
Was woanders geschah
So ungewöhnlich sind Ausnahmegenehmigungen für das Erlegen von Wölfen in Niedersachsen nicht. Zwischen Januar 2019 und August 2022 wurde der Abschuss von 19 Wölfen gestattet, fast alle per DNA-Nachweis individuell bekannt. So ist es auf einer Seite des Umweltministeriums nachzulesen. Doch Genehmigung ist nicht gleich Abschuss, wie auch in den Kreisen Wittmund und Friesland zu beobachten war. Seit 2016 wurden demnach in Niedersachsen offiziell sieben Wölfe erlegt. Zu Tode kamen deutlich mehr. Das Wolfsbüro im NLWKN führt allein für das Jahr 2021 insgesamt 43 tote Tiere auf. Die allermeisten von ihnen seien Opfer des Straßenverkehrs geworden, heißt es dazu. Es gibt aber auch einen natürlichen Todesfall und eine illegale Tötung.
Was das alles für die Viehhalter in den Kreisen Wittmund und Friesland bedeutet, wird sich wohl erst herausstellen, wenn und falls die tödlichen Angriffe auf Rinder im nächsten Frühjahr wieder beginnen. Für Detlef Grüßing ist jedenfalls klar: „Ohne Abschüsse wird es nicht gehen.“ Grüßing ist Landwirt aus Bentstreek in der Gemeinde Friedeburg und Mitglied der CDU im Gemeinderat. Die Resolution des Kreistags stammt zum großen Teil aus seiner Feder.
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Er und seine Familie haben rund 370 Rinder auf den Weiden, aktuell natürlich im Stall. Er glaubt nicht an einen funktionierenden Herdenschutz, und die Rinder jeden Tag auf die Weiden und abends wieder in den Stall treiben, das sei auch keine Option, sagt der Landwirt. Die Familie habe zusammengesessen und beratschlagt, was im Fall der Fälle zu tun sei. Das Ergebnis: „Wenn bei uns das erste Tier vom Wolf gerissen wird, bleiben anschließend alle Rinder im Stall.“