Bremen Polizei nimmt zu Silvester ausgewählte Orte in Bremen besonders ins Visier
Die Polizei Bremen stellt sich auf eine einsatzreiche Silvesternacht ein. Bestimmte Bereiche in der Stadt werden besonders in den Fokus genommen. Nicht überall darf Feuerwerk gezündet werden.
Die Polizei in Bremen stellt sich auf zahlreiche Einsätze in der anstehenden Silvesternacht ein. „Einsatzkräfte werden im gesamten Stadtgebiet uniformiert und zivil unterwegs sein“, kündigt die Polizei in einer Mitteilung an. Einige ausgewählte Orte, wie der Hauptbahnhof, das Viertel oder Bereiche in Vegesack haben die Beamten dabei besonders im Blick. An der Schlachte besteht wie im Vorjahr ein Böllerverbot.
Wie bei anderen Großveranstaltungen, bewerten die Sicherheitsbehörden in Bremen die Sicherheitslage für die Silvesternacht täglich neu. Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung liegen laut Polizei nicht vor.
An Silvester darf in Bremen von 18 Uhr bis Neujahr, 1 Uhr, geböllert werden. Der Marktplatz in Bremen ist als knallfreie Zone ausgewiesen, um Rathaus und Roland vor Schäden zu bewahren. Außerdem besteht ein grundsätzliches Verbot von Feuerwerk im Schnoorviertel, in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen sowie rund um den Flughafen Bremen.
An der Schlachte mitsamt der Weserpromenade sind das Mitführen und das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Auch auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke gilt ein Böllerverbot. „Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden“, kündigt die Polizei an.
Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet, beziehungsweise selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Die Polizei sagt: „Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Hinzu kommt, dass sich derjenige strafbar macht, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet selbst herstellt. Solche Selbstlaborate unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar sei ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.
Die Polizei warnt zudem eindringlich vor dem Umgang mit Schreckschuss- und sogenannten Anscheinswaffen. Das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist laut Waffengesetz verboten. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Neben einem Bußgeld müsse man auch damit rechnen, dass die Kosten für einen Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden. Für die meisten Menschen seien Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Die Polizei müsse Hinweise auf derartige Vorfälle dementsprechend sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt.