Prozess am Amtsgericht Aurich 20-Jähriger kaufte in der Nähe der Realschule Drogen
Ein 20-Jähriger kaufte 23 Gramm Marihuana – und wurde direkt danach von der Polizei erwischt. Vor Gericht zeigte er sich in Aurich reumütig. Eine Sache kaufte ihm der Richter allerdings nicht ab.
Aurich/Südbrookmerland - Bei der Realschule kaufte ein 20-Jähriger Drogen – und wurde kurz danach von der Polizei erwischt. Dafür wurde er am Amtsgericht in Aurich verurteilt. Der Richter beließ es bei einer Verwarnung und Auflagen. Eine Aussage des Angeklagten kaufte er dem Angeklagten trotz seiner beteuerten Reue nicht ab.
Eingeschüchtert wirkte der 20-jährige Südbrookmerlander am Freitagmorgen im Gerichtssaal. Mit eingesunkenen Schultern saß er nach vorne gebeugt auf der Anklagebank, die Hände auf dem Tisch. Vor ihm, leicht erhöht saßen der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Jugendrichter Simon Breuker. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Anfang September von einem Dealer in der Nähe der Realschule gut 23 Gramm Marihuana gekauft zu haben. Kurz darauf griff ihn die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle an der Emder Straße auf.
Er gab alles zu
Der 20-Jährige schien bei der Verlesung der Anklage immer kleiner zu werden. Er bestritt nichts, gab alles zu. „Es ist so gewesen. Es tut mir leid. Warum ich es gemacht habe – keine Ahnung“, sagte er. Richter Breuker reichte das noch nicht. Er hakte nach. Demnach konsumiert der 20-Jährige, seit er von der Polizei erwischt wurde, kein Marihuana mehr. Vorher rauchte er nur unregelmäßig Joints, vielleicht dreimal im Monat.
Was wollte er dann mit 23 Gramm Marihuana? Das hätte nach Angaben des Angeklagten für 20 Monate gereicht. Breuker fand das unlogisch. Der Angeklagte versuchte, sich zu erklären. Er habe sich einen Mengenrabatt erhofft. „Das wird ja nicht schlecht oder schimmelig.“ Aber es verliere seine Wirkung, hielt Breuker dagegen.
Wollte er mit den Drogen handeln?
So ganz wollte das Gericht dem 20-Jährigen nicht glauben, dass das Marihuana nur für den Eigenbedarf gedacht war. Neben den Drogen hatte die Polizei auch eine Feinwaage in seinem Rucksack gefunden. Damit kann man grammgenau messen. Außerdem waren die 23 Gramm nicht in einem Beutel. 22 Gramm in einem großen, ein Gramm in einem kleinen.
Für die Staatsanwaltschaft stand der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Raum. Dafür gebe es deutlich höhere Strafen, als nur für den Besitz, sagte er in Richtung des 20-Jährigen. „Aber ich denke, davon können wir hier noch einmal absehen.“ Auch für Richter Breuker war klar, dass der 20-Jährige wohl nicht die ganze Wahrheit preisgab. „So ganz kann ich ihnen das nicht glauben“, sagte er. Aber man könne ihm den Handel auch nicht nachweisen. Deswegen beließ er es bei einer Verwarnung. Zusätzlich muss der Angeklagte zu drei Gesprächen mit der Drobs und Urinkontrollen durchführen. Breuker erklärte ihm die Konsequenzen, sollte er gegen die Auflagen verstoßen. „Ich bin mir sicher, dass Sie sich an die Weisung halten werden“, sagte er – was der Angeklagte mit einem eifrigen Nicken beantwortete.