Ex-Ratsmitglied vor Gericht Saterländer Impfgegner verurteilt
Weil ein Soldat aus der Leeraner Evenburg-Kaserne sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, stand er jetzt vor Gericht. Eine Schar Querdenker, die ihn feiert, begleitete den Prozess.
Sedelsberg / Leer - Ein Berufssoldat aus der Leeraner Evenburg-Kaserne agiert als “Speerspitze„ der deutschen Corona-Impfgegner. Weil der Oberstabsgefreite Jan Reiners gegen die Impfpflicht für Soldaten zu Felde zieht, wird er in der „Querdenker“-Szene als Märtyrer gefeiert. So unterstützte eine teils von weither angereiste Mitstreiter-Schar den 35-Jährigen bei einem Prozess am Amtsgericht in Leer. Auch der Berufungsprozess am Landgericht Aurich dürfte wohl als politische Bühne genutzt werden.
Das Amtsgericht Leer verurteilte Jan Reiners kürzlich wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 60 Euro. Der Angeklagte sei “der mehrfachen dienstlichen Aufforderung, sich impfen zu lassen, nicht nachgekommen„, sagte Pressesprecher Heiko Brahms. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Duldungspflicht aller dienstlich veranlassten Impfungen in der Bundeswehr. Zu den für alle aktiven Soldaten verbindlichen Basisimpfungen gehört seit November 2021 auch die Schutzimpfung gegen Covid-19. Mit einem Verweis darauf wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 7. Juli die Anträge von zwei Luftwaffenoffizieren gegen diese Verpflichtung als unbegründet zurück.
Alle wollen Berufungsverhandlung
Trotz der relativ milden Geldstrafe - eine Gehorsamsverweigerung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen - hat Jan Reiners durch seine Rechtsanwältin Martina Böswald eine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Im Gegensatz dazu hält die Staatsanwaltschaft in Aurich eine härtere Bestrafung für angemessen und geht ebenfalls in Berufung, wie Pressesprecher Jan Wilken dieser Zeitung bestätigte.
Martina Böswald geht davon aus, dass es im März zur Verhandlung in Aurich kommen wird. Die Anwältin begründet das Vorgehen ihres Mandanten damit, dass bis heute „keine richtige Aufklärung“ über die möglichen Folgen der Corona-Impfung stattfinde. Das Robert-Koch- Institut (RKI) mache dazu keine konkreten Angaben. Nach ihrer Auffassung seien auch die Einwilligungsblätter, die Soldaten vor einer Impfung unterschreiben müssten, „rechtswidrig“. „Man versucht, die Haftung des Impfarztes und der Bundeswehr zu umgehen“, so Böswald. Das Urteil des Amtsgerichts berücksichtige ebenfalls nicht die eventuellen Auswirkungen einer Impfung: „Das Urteil geht mit keinem Pieps darauf ein, was das Zeug macht, und ob man den Befehl überhaupt geben durfte.“ Im übrigen sei ihr Mandant bereits mit dem Corona-Virus infiziert gewesen und daher im März „schwer erkrankt“, ergänzte Böswald.
AfD-Anwältin reist aus dem Breisgau an
Für die Teilnahme an den zwei Prozesstagen im Oktober und November in Leer nahm die Rechtsanwältin einen Weg durch die gesamte Bundesrepublik in Kauf: Die 56-Jährige kommt aus Staufen in Baden-Württemberg, wo sie bei der Landtagswahl 2021 für die AfD kandidierte und aktuell dem Landesvorstand der Rechtsaußen-Partei angehört.
Auch Jan Reiners war für die AfD aktiv: Der Berufssoldat aus Sedelsberg bewarb sich bei der Kommunalwahl 2021 um Sitze im Cloppenburger Kreistag und im Rat der Gemeinde Saterland. Zwar zog Reiners in den Gemeinderat ein, doch das Mandat legte er bereits im Februar wieder nieder - und aus der AfD trat er aus. Zuvor hatte es einige Aufregung gegeben, weil er in einem T-Shirt mit der Aufschrift ACAB an einer Ratssitzung teilnehmen wollte. Die Abkürzung steht gemeinhin für den englischen Ausspruch „All Cops are Bastards“, auf Deutsch „Alle Polizisten sind Bastarde“.
Reiners betreibt Telegram-Kanal
Seine politischen Aktivitäten hat Jan Reiners seither außerhalb der Parlamente fortgesetzt. Im Messengerdienst Telegram betreibt er mit einem Mitstreiter den Kanal „Soldaten für das Grundgesetz“. Als Redner auf einer Kundgebung der Querdenker-Szene auf dem Denkmalplatz in Leer forderte er dazu auf, als Unterstützer zum Prozess am Amtsgericht zu kommen.
Längst ist eine Kampagne daraus geworden: Mitglieder der AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ ließen sich mit Unterstützer-Plakaten ablichten, an Straßenlaternen wurden Aufkleber mit dem Slogan „Free Reiners“ hinterlassen.
Reiners‘ Anwältin bestreitet indes den Kampagnen-Charakter. Böswald zu dieser Zeitung: „Warum soll es eine politische Dimension haben, wenn ich als aktive AfD-Funktionsträgerin das Verfahren betreibe? Ist es denn so unerträglich, dass ich einfach nicht das inkarnierte Bösartige bin?“