London Aufruf zu Demütigung und Gewalt: Britischer Journalist greift Meghan Markle an
Der britische Journalist Jeremy Clarkson hat Meghan Markle in einer Kolumne schwer angefeindet. Der Autor verweist auf eine brutale Szene aus der Erfolgsserie „Game of Thrones“. Der Fall sorgt für Wirbel. Welche Strafe dafür in Deutschland drohen würde.
Mehr einer Hasstirade als einer Kolumne gleicht der Text, den der britische Journalist Jeremy Clarkson über Meghan Markle verfasst hat. Schon lange führen die Frau von Prinz Harry und die britischen Medien einen Kampf. Die Boulevardzeitung „Sun“, in der der Artikel erschien, erschüttert nun aber ihre Leserschaft.
„Ich hasse sie. Nicht so wie Nicola Sturgeon oder Rose West. Ich hasse sie auf zellulärer Ebene“, schreibt Clarkson. Erstere ist die schottische Regierungschefin, letztere eine britische Serienmörderin.
Dann verleiht der Ex-Moderator des Automagazins „Top Gear“ seiner offensichtlich tiefen Verachtung gegenüber der 41-Jährigen noch mehr Ausdruck: „Nachts kann ich nicht schlafen, während ich daliege, mit den Zähnen knirsche und von dem Tag träume, an dem sie gezwungen wird, nackt durch die Straßen jeder Stadt in Großbritannien zu ziehen, während die Menge ‚Schande‘ skandiert und sie mit Kotklumpen bewirft.“
Entsprungen ist die demütigende Vorstellung nicht Clarksons Fantasie. Der Journalist bezieht sich damit auf eine Szene aus der Erfolgsserie „Game of Thrones“, genauer gesagt auf den „Walk of Atonement“, den Bußgang der intriganten Königin Cersei Lannister. Sie wird in der Serie dafür bestraft, dass sie nach dem Tod ihres Mannes außerehelichen Sex hatte.
Obwohl die britischen Medien immer wieder über Meghan herziehen, löst diese Kolumne Entsetzen aus. Auf Twitter folgen prompt Reaktionen. So schreibt unter anderem Komiker Jon Bishop: „Es ist mir egal, wer du bist oder für wen du arbeitest, du kannst so etwas einfach nicht schreiben. Es ist ein offensichtlicher Aufruf zu Demütigung und Gewalt gegen eine Frau. Einige haben es als schwarzen Humor entschuldigt. Es gibt hier keinen Witz und keine Entschuldigung.“
Zahlreiche weitere Tweets schlagen in dieselbe Kerbe, bezeichnen Clarksons Worte als „abscheulich“ und „ekelerregend“. Einige sehen darin bestätigt, was Meghan und Harry den britischen Medien schon lange vorwerfen: eine Schmutzkampagne gegen die abtrünnigen Royals. Selbst seine Tochter, die sich gegen Hetze im Netz einsetzt, distanziert sich öffentlich von der Meinung ihres Vaters: „Ich möchte ganz klar sagen, dass ich gegen alles bin, was mein Vater über Meghan Markle gesagt hat.“
Der 62-Jährige selbst reagiert zunächst nicht, fühlt sich dann aber offenbar doch zu einer Art Entschuldigung genötigt. Auf Twitter schreibt er: „Oh je. Da bin ich wohl ins Fettnäpfchen getreten. In einer Kolumne, die ich über Meghan geschrieben habe, habe ich mich ungeschickt auf eine Szene in ‚Game of Thrones‘ bezogen, und das ist bei sehr vielen Leuten schlecht angekommen. Ich bin entsetzt, dass ich so viel Schmerz verursacht habe, und werde in Zukunft vorsichtiger sein.“
Anschließend habe er die „Sun“ gebeten, die Kolumne zu löschen, wie es auf der Webseite heißt, auf der sie zuvor stand. Stattdessen ist dort nun der Tweet des Autors zu sehen.
Bei Ipso, der britischen Organisation für Presseaufsicht, seien laut der britischen Zeitung „The Independent“ seit der Veröffentlichung der Kolumne am Freitag (16. Dezember) über 6000 Beschwerden eingegangen, die jetzt geprüft werden.
Inwiefern Clarksons Kolumne presserechtlich in Ordnung ist, ist sicher umstritten. Immerhin handelt es sich um die subjektive Meinung des Autors, auch wenn sie eine Grenze überschreitet. In Deutschland ist die freie Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet. Es gibt allerdings drei Ausnahmen: Äußerungen, die die Menschenwürde verletzten, die eine Formalbeleidigung darstellen oder die eine Person herabwürdigen und diffarmieren.
Im April 2021 trat hierzulande ein verschärftes Gesetzespaket gegen Hass und Hetze in Kraft. Neu ist seitdem unter anderem, dass Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit strafbar sind. Zuvor drohte nur bei konkreten Morddrohungen eine Strafe. Wird die Tat öffentlich, etwa im Netz, begangen, drohen bis zu zwei Jahren Gefängnis. Ebenso können öffentliche Beleidigungen im Internet mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.