Hamburg  Zu Unrecht im Gefängnis: Studierende aus Hamburg und Kiel setzen sich für Abschiebehäftlinge ein

Patrick Kern
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Von Patrick Kern
| 20.12.2022 11:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Zu Unrecht hinter Gittern: Im Kontext der Abschiebehaft passiert das laut der Abschiebehaftberatung Nord regelmäßig. Foto: dpa/Arne Dedert
Zu Unrecht hinter Gittern: Im Kontext der Abschiebehaft passiert das laut der Abschiebehaftberatung Nord regelmäßig. Foto: dpa/Arne Dedert
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Wer sich in Deutschland einer Rückführung ins Ausland entzieht oder entziehen könnte, kann in Abschiebungshaft geraten. Doch einige Menschen landen zu lang oder gar zu Unrecht im Gefängnis. Ein Verbund von Studierenden aus Norddeutschland hilft deswegen denen, die sich alleine nicht rechtlich wehren können.

April 2022 in der neuen Abschiebehaftanstalt in Glückstadt (Schleswig-Holstein): Ein ausländischer Mann, der in sein Heimatland zurückgeführt werden soll, wird von seiner hochschwangeren Lebensgefährtin getrennt und kommt bis zum Vollzug der Abschiebung ins Gefängnis. Sein Schicksal, dass er das Land verlassen muss und auch die Geburt seines Kindes verpasst, scheint besiegelt.

Kurz vor der Entbindung dann die plötzliche Erlösung: Er wird freigelassen. Eine aufenthaltsrechtliche Lösung wurde rechtzeitig gefunden, die richterliche Haftanordnung ist somit nicht mehr haltbar. So kann er die Geburt seines Kindes doch miterleben. Noch bis heute befindet sich die junge Familie in Hamburg.

Es ist eine von etwa 4000 Geschichten, die sich in diesem Jahr bislang hinter den Mauern der 13 deutschen Abschiebehafteinrichtungen ereignet haben. Doch nicht wenige der Betroffenen sitzen zu lang oder gar zu Unrecht dort. Deshalb hat es sich die Hamburger Jura-Doktorandin Hannah Franz als Teil der Abschiebehaftberatung Nord zur Aufgabe gemacht, mit ihrer juristischen Expertise zu helfen.

Für Einzelfälle aus den Einrichtungen in Glückstadt oder am Hamburger Flughafen prüft die 26-Jährige ehrenamtlich Haftbeschlüsse auf Rechtswidrigkeit. Stellt sie Unrechtmäßigkeiten fest, stellt sie Anträge für die Inhaftierten, um im besten Fall eine Haftentlassung und eine Entschädigung für diese zu erwirken.

Alleine schaffen das Betroffene meist nicht, weil sie die deutsche Rechtslage in der Regel nicht kennen oder sprachliche Barrieren bestehen. Und anders als in der Strafhaft haben Menschen in Abschiebehaft keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Laut Gesetz kann jemand in Abschiebehaft geraten, der kein Aufenthaltsrecht besitzt und gleichzeitig den Abschiebungsvollzug erschwert oder sogar zu flüchten droht. Zur Rechtswidrigkeit der damit verbundenen Haftbeschlüsse gibt es allerdings keine offizielle Statistik, auch das Bundesjustizministerium gibt auf Nachfrage dieser Zeitung keine Auskunft. Deshalb wertet Franz gerade im Zuge ihrer Doktorarbeit zum Abschiebungshaftrecht hunderte Fälle des Bundesgerichtshofs (BGH) aus. Ihr Fazit: „Bei jeder zweiten Haftanordnung, die vom BGH überprüft wird, gibt es etwas zu beanstanden.“

Eine andere Auswertung von Peter Fahlbusch, der als Rechtsanwalt für Migrationsrecht das norddeutsche Beratungsangebot fachlich begleitet, unterstreicht dies. Einem Interview mit der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl zufolge macht er anhand seiner 2250 begleiteten Abschiebehaftfälle in den letzten 21 Jahren fest, dass bei rund 50 Prozent davon juristische Fehler vorlagen. 

Einer der häufigsten Fehler in der Beratungspraxis: eine nicht ausreichende Begründung der Haftdauer. „Die die Haft beantragenden Ausländerbehörden sind verpflichtet, darzulegen, welche Schritte bis zur Abschiebung zu unternehmen sind und wie lange diese jeweils dauern. Dabei müssen sie das Beschleunigungsgebot wahren“, merkt die Doktorandin an. Letzteres bedeutet, dass die Schritte schnellstmöglich vollzogen werden müssen. Doch das passiere ihr zufolge nicht immer.

Viele dieser Rechtswidrigkeiten würden aus juristischer Unkenntnis passieren, da sich Amtsrichter in der Regel kaum mit dem Migrationsrecht beschäftigen würden. Auch Zeitmangel gehöre zu den Ursachen: „So eine Ausländerakte ist 400 Seiten lang und so eine Anhörung dauert, so wie wir das aus den Protokollen herauslesen, im Schnitt 15 Minuten. Das heißt, es ist klar, dass die Richter nicht die komplette Ausländerakte lesen können, was aber wichtig ist, um den Sachverhalt umfassend zu ermitteln“, schlussfolgert sie.

Knapp 100 Fälle hat das 20-köpfige Team der Abschiebehaftberatung Nord, das ein Gemeinschaftsprojekt der Law Clinic der Hamburger Bucerius Law School sowie der Refugee Law Clinics in Hamburg und Kiel darstellt, seit der Gründung im Jahr 2019 bislang bearbeitet. In Einzelfällen konnte eine Haftentlassung tatsächlich durchgebracht werden.

Doch damit ist die Abschiebung nicht vom Tisch. Zur Klärung von aufenthaltsrechtlichen Fragen sind die Nachwuchsjuristen nämlich nicht berechtigt. Und sowieso würden die meisten Verfahren durch ihren Weg vom Amtsgericht über das Landgericht bis zum Bundesgerichtshof über viele Monate andauern, sodass der Betroffene bei Verfahrensabschluss oft schon längst zurück im Heimatland ist, erklärt Franz.

Die 26-Jährige betont: „Auch, wenn die Person abgeschoben wird, wir nur noch das Feststellungsverfahren zur Rechtswidrigkeit betreiben und wir dann gewinnen, ist es ein Erfolg für uns.“ So können beispielsweise die Verfahrenskosten von dem Betroffenen und den Beratenden abgewendet werden und eine finanzielle Entschädigung ist dann immer noch möglich.

Klar frustriert es mich, dass es so läuft“, sagt Jessica A., Sozialwissenschaftsstudentin aus Kiel und Teil des Beratungsteams, die nicht ihren vollen Namen nennen möchte: „Aber mir persönlich hilft immer, wenn ich mir bewusstmache, dass wir die Gesetze nicht machen, sondern mit ihnen arbeiten. Und mit der Beratung habe ich einen Weg gefunden, im Rahmen meiner Möglichkeiten etwas für diese Menschen zu tun.“

Laut Franz gebe es mehrere Möglichkeiten, das Problem anzugehen. Zum einen könnte ein Pflichtbeistand schon helfen. Wieso es diesen in der Verwaltungshaft nicht gibt, lässt das Bundesjustizministerium ebenfalls offen. „Was auch sinnvoll wäre, wäre eine Änderung der Zuständigkeiten, sodass die Verwaltungsgerichte die Fälle bearbeiten und nicht die Amtsgerichte“, meint sie.

Aus ihrer jetzigen Position können die Studierenden allerdings nicht viel machen, außer Beschlüsse zu generieren und in Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen in Deutschland den Druck auf den Rechtsstaat zu erhöhen. Das „generelle Unrechtsbewusstsein“ treibt das Beratungsteam weiter an, sagt Jurastudentin Anna G., die ihren Namen ebenfalls nicht in Gänze nennen möchte: „Diesen Menschen wird hier in Deutschland nicht die Gerechtigkeit zu Teil, die ihnen zu Teil werden sollte. Das muss sich ändern.“ 

Sie selbst will nach ihrem Studium Fachanwältin für Migrationsrecht werden und so künftig mehr bewirken können. Und ihre Kollegin Franz hofft, mit ihrer Doktorarbeit einen bedeutenden Wissenschaftsbeitrag für ein Gebiet zu schaffen, das bislang vernachlässigt wurde.

Für die Fortsetzung der kostenlosen Rechtsberatung im Jahr 2023 sucht die Abschiebehaftberatung Nord noch finanzielle Unterstützung. Spenden sammelt sie unter betterplace.org/projects/117164.