Es drohen Überschwemmungen Gemeinde Südbrookmerland ruft zum Reinigen von Gräben auf

| 12.12.2022 08:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Etliche Häuser und Vorgärten standen im vergangenen Jahr unter Wasser. Foto: Karin Böhmer
Etliche Häuser und Vorgärten standen im vergangenen Jahr unter Wasser. Foto: Karin Böhmer
Artikel teilen:

Die Südbrookmerlander Gemeindeverwaltung gibt Tipps zur Grabenpflege. Befolgt man sie nicht, kann es im Schadensfall teuer werden.

Südbrookmerland - Die Gemeinde Südbrookmerland erstellt gegenwärtig im Zusammenwirken mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) einen Generalentwässerungsplan für die Gemeinde. Das teilt die Gemeindeverwaltung mit. Hintergrund dieser Aktion sind die Starkregenfälle im Herbst 2021, die zu katastrophalen Zuständen in Form von erheblich überschwemmten Bereichen und zu nicht unwesentlichen Schäden geführt haben.

Die Ursachen dieser extremen Wasseransammlungen an bestimmten örtlichen Punkten werden gegenwärtig im Rahmen der Erstellung des Generalentwässerungsplanes ermittelt.

Wasserpflanzen verhindern Abfluss

Bei den ersten Erhebungen von Daten und Fakten zeichnet sich in diesem Zusammenhang ab, dass der jährlich vorgeschriebenen Unterhaltung und Pflege von zwingend erforderlichen Entwässerungsgräben oftmals nicht oder nur bedingt nachgekommen wird.

Gräben haben im Gemeindegebiet eine wichtige Funktion. Neben der Entwässerung dienen sie als Stauraum und gegebenenfalls der Zuwässerung. Für Anlieger ist es von besonderer Wichtigkeit, dass das Regen- und Oberflächenwasser so schnell wie möglich über das Grabensystem abtransportiert und über die Verbandsgewässer des Entwässerungsverbandes in die übergeordneten Gewässer geleitet werden kann.

Schäden an Häusern und Wegen

Ein nicht funktionierendes Grabensystem führt zu Überschwemmungen, durchnässten Gärten, überfluteten Kellern und auch zu erheblichen Schäden an Häusern und Wegen. Dies gilt insbesondere nach starken Regenfällen.

Der Grenzgraben muss für die Pflege- und Unterhaltungsarbeiten vom eigenen Grundstück aus zugänglich sein. Die Böschungsoberkante muss begehbar sein. Entwässerungsgräben dürfen nicht in der Grabensohle bewachsen oder verkrautet sein.

Wasserpflanzen als Pfropfen

Wasserpflanzen in den Gräben wirken wie ein Pfropfen, der zügiges Abfließen des Wassers unmöglich macht. Dies führt sofort zu Aufstauungen und Überschwemmungen, heißt es.

Die Grabenböschung sollte mehrmals im Jahr gemäht werden. Bauwerke in, an und über Gräben sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, heißt es. Hierzu gehören auch Verrohrungen von Grabenteilbereichen. Anträge können gestellt werden beim Landkreis Aurich, Untere Wasserbehörde, Fischteichweg 7 bis 13, 26603 Aurich. Näheres ist auf der Internetseite des Landkreises Aurich zu erfahren.

Laub muss entfernt werden

Der Grabenquerschnitt darf nicht eingeengt werden. Anwohner sollen dafür sorgen, dass kein Unrat oder sonstige Hindernisse den Wasserfluss behindern. Hineinfallendes Laub muss laufend aus den Gräben entfernt werden. Gräben, die an einer Verrohrung unter einer Straße enden, müssen mindestens die gleiche Sohlentiefe wie die Sohle der Verrohrung aufweisen.

Nach jedem Starkregen und nach jedem Sturm sollte der Graben kontrolliert werden, damit zum Beispiel abgebrochene Äste und sonstiger Unrat nicht zu einer Aufstauung führen.

Appell der Gemeinde

Die Gemeinde Südbrookmerland appelliert: „Reinigen Sie bitte Ihre Gräben.“ Sollten durch Unterlassung der Reinigungspflicht Schäden an nachbarlichen Grundstücken oder Gebäuden entstehen, können die Schuldigen zum Schadensersatz herangezogen werden.

Der Landkreis Aurich fordert die Anlieger jährlich durch eine amtliche Bekanntmachung in der Tageszeitung zur Aufreinigung der Schaugräben auf. Auch werden Gewässerschauen durch die Gemeinde durchgeführt und bei Bedarf der Landkreis Aurich, Untere Wasserbehörde, informiert. Dieser kann durch weitere Maßnahmen die Unterhaltung anordnen, heißt es. Man vermeide den Verwaltungsaufwand und Unannehmlichkeiten, wenn man von sich aus tätig werde. Man solle wegen des Naturschutzes den Zeitraum über Herbst und Winter; vom 1. Oktober bis 28. Februar jeden Jahres dafür nutzen. Fragen und Anregungen können an entwaesserung@suedbrookmerland.de gerichtet werden.

Ähnliche Artikel