Berlin  Auch nach 25 Jahren: Kaum Ersatz für den Regierungsbunker

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 09.12.2022 13:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Regierungsbunker vor 25 Jahren aufgegeben Foto: dpa/Thomas Frey
Regierungsbunker vor 25 Jahren aufgegeben Foto: dpa/Thomas Frey
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Heute vor 25 Jahren hat die Bundesregierung ihren Regierungsbunker bei Bonn aufgegeben. Nun ist wieder Krieg in Europa – aber einen Ersatz gibt es bislang nicht.

Wenn es zum Atomkrieg gekommen wäre, hätte die Bundesregierung auf nichts verzichten müssen. Küchen, Friseure und sogar ein Zahnarzt gab es im ehemaligen Regierungsbunker in Bad Neuenahr bei Bonn. 30 Tage ohne Kontakt zur Außenwelt hätte die Regierung dort hinter 25 Tonnen Stahl ausharren können. Für 3000 Mitarbeiter wäre im 17 Kilometer langen Tunnelsystem Platz gewesen.

Genau 25 Jahre ist es jetzt her, dass der Bau während des Umzugs nach Berlin aufgegeben wurde. In Europa tobt seit Monaten Krieg – aber einen Ersatz für den Bunker, der im Notfall die Handlungsfähigkeit der Regierung gewährleistet hätte, gibt es bislang nicht.

Was mit der Bundesregierung, oder besser gesagt dem Bundeskanzler passiert, ist im Grundgesetz geregelt. Laut Artikel 115b würde Olaf Scholz zum Oberbefehlshaber der Truppen. Er müsste also mit der Bundeswehr kommunizieren, was nur von einem sicheren Ausweichsitz gehen würde. Wie die „FAZ“ 2016 berichtete, ist dafür eine Kaserne im Raum Berlin vorgesehen.

Ein Bunker für den Fall einer Pandemie oder eines Atomkrieges gibt es jedoch seit 1997 nicht mehr. Damals wurde die Anlage in Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgegeben. Seit dem ist nicht mehr viel passiert. Seit 2004 schreibt das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vor, dass sich jedes Ministerium um einen eigenen Ausweichsitz kümmern muss. „Nach der Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung sind die staatlichen Organe, die Funktionen der Gesamtverteidigung wahrnehmen, so unterzubringen, dass sie ihre Aufgaben möglichst ungehindert fortführen können“, erklärt das federführende Innenministerium auf Anfrage unserer Redaktion. „ Die jeweilige Umsetzung obliegt den Ressorts in eigener Verantwortung“, erklärt das Innenministerium weiter.

Eine Anfrage unserer Redaktion bei den Bundesministerien ergab nun jedoch: Die haben gar keine Bunker. Von den 17 Häusern meldeten acht, dass sie nicht im Besitz eines Bunkers seien. Am ausführlichsten noch das Auswärtige Amt: „Das Auswärtige Amt hat Vorsorge getroffen, um in verschiedenen Krisenszenarien (beispielsweise bei Stromausfall) eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit in Kernbereichen während eines vordefinierten Zeitraums zu gewährleisten. Die Unterbringung in einem Bunker ist nicht Teil dieser Krisenszenarien“, teilt eine Sprecherin mit und bittet um Entschuldigung, dass eine detailliertere Antwort nicht möglich sei.

Auch das Ministerium für Umwelt und nukleare Sicherheit hat keinen funktionsfähigen Bunker: „Hier ist Vorsorge getroffen, wie und in welchem Umfang das Haus in einem Krisenfall weiterhin seine Aufgaben wahrnehmen kann. Das BMUV verfügt allerdings nicht über einen einsatzbereiten Bunker“. Einzig das Innenministerium geht mit gutem Beispiel voran: „Aufgrund seiner herausgehobenen Koordinierungsaufgaben betreibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) neben einem Lagezentrum im 24/7-Betrieb auch eigene, hinsichtlich Verfügbarkeit besonders abgesicherte IT-Infrastrukturen und hat eine Liegenschaft als Ausweichsitz ertüchtigt“, heißt es dort. Ob es sich um einen Bunker handelt, geht daraus freilich nicht hervor. Weitere Angaben möchte das Innenministerium jedoch nicht machen.

Zuletzt hat sich auch die Innenministerkonferenz mit der Frage befasst. Dort wurde beschlossen, die „Erarbeitung eines modernen Schutzraumkonzeptes“ zu beginnen. Aus dem Beschluss geht hervor, dass die Zahl der öffentlichen Bunker von ihrem Höhepunkt bei 2000 auf 600 reduziert wurde. In Zeiten in denen die größte Sicherheitsbedrohung Terroranschläge waren, galten die Bunker nicht mehr als zeitgemäß. Die Folge: Einsatzbereit ist davon keiner. Aktuell fungieren sie als Tiefgaragen und U-Bahn-Stationen. Im Notfall seien sie jedoch schnell aktivierbar.

Nun wollen die Innenminister die Bausubstanz von „Wohn und Arbeitsgebäuden“ härten. Zudem sollen „Handlungsempfehlungen für die Sicherheit von Bürgern und Bürgerinnen“ erarbeitet werden und das Konzept für den Zivilschutz deutlich erhöht werden.

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