Berlin So bekommen Sie die Einmalzahlung für Gas und Fernwärme im Dezember
Die Entlastungen in der Gaskrise starten: Im Dezember übernimmt der Staat die Kosten für Gas und Fernwärme. Aber wie bekommen Sie das Geld? Wer kümmert sich darum? So funktioniert die Soforthilfe.
Mit dem Winter können sich Verbraucherinnen und Verbraucher endlich auf die Entlastungen wegen der Energiekrise freuen. Im März beginnt die Gaspreisbremse – die soll rückwirkend sogar schon ab Januar greifen. Im Dezember gibt es eine Einmalzahlung für Gas und Fernwärme, eine Soforthilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einmalzahlung im Dezember.
Die Einmalzahlung ist gedacht für Privathaushalte und kleinere bis mittlere Unternehmen, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas im Jahr verbrauchen. Soziale Einrichtungen können die Hilfe ebenfalls in Anspruch nehmen.
Wer pro Jahr bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Fernwäme bezieht, bekommt ebenfalls die Soforthilfe, genauso Kunden, die ihre Mieter mit Fernwärme versorgen. Dabei gilt keine Kilowattobergrenze.
Für private Gaskunden beläuft sich die Soforthilfe auf ein Zwölftel des voraussichtlichen Jahresverbrauchs für 2022, multipliziert mit dem im Dezember vereinbarten Arbeitspreis, ergänzt um ein Zwölftes des Grundpreises. Wer also beispielsweise 24.000 Kilowattstunden Erdgas im Jahr verbraucht, und im Dezember einen Arbeitspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlt, kommt bei einem Grundpreis von 13 Euro auf eine Entlastung in Höhe von 253 Euro. Aber: Verbraucht sie mehr als die Prognose sagt, wird das bei der nächsten Jahresabrechnung ausgeglichen. Damit soll der Anreiz erhalten bleiben, trotz der Entlastung Gas zu sparen.
Bei der Fernwärme hängt die Höhe der Einmalzahlung hängt von Ihrem Verbrauch ab. Allerdings gilt dabei nicht der eigentliche Verbrauch im Dezember, damit auch hier der Anreiz zum Sparen nicht wegfällt. Stattdessen wird der Abschlag vom September zur Grundlage genommen. Sie können also selbst nachschauen, wie viel Sie im September für Fernwärme ausgegeben haben.
Wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger und ihm eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Der Lieferant muss dafür Sorge tragen, dass die Zahlung für Dezember nicht abgebucht wird. Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie diesen für Dezember pausieren. Falls Sie es vergessen, ist es nicht schlimm – der Energieversorger muss Ihnen den Betrag zurückerstatten oder es bei Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigen.
Auch hier gilt: Falls Sie mehr verbrauchen als prognostiziert war, wird der restliche Betrag über die nächste Jahresabrechnung ausgeglichen.
Zwar haben Mieter meist einen eigenen Stromvertrag direkt mit dem Versorger, Gas läuft aber üblicherweise über den Vermieter. Was müssen Mieter also tun, um die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen? Hier muss der Vermieter einspringen und die Entlastung in der nächsten Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben.