Prozess in Aurich Asbest illegal verpackt? Freispruch für Bauunternehmer
Nicht überzeugt war das Amtsgericht vom Vorwurf, beim Abriss eines Geschäftshauses in Aurich seien Asbestabfälle illegal verpackt worden – im Gegensatz zur Anklage.
Aurich - Vor dem Amtsgericht in Aurich ist am Dienstag ein Bauunternehmer aus dem Kreis Wittmund von dem Vorwurf freigesprochen worden, asbesthaltige Platten unsachgemäß und damit illegal verpackt zu haben. Sie sei nicht mit der notwendigen Sicherheit von der Schuld des 44-Jährigen überzeugt, begründete Richterin Stellmacher ihre Entscheidung.
Laut Anklageschrift hatte der Unternehmer seine Mitarbeiter angewiesen, die bei dem Abriss eines Geschäftshauses am Georgswall in Aurich angefallenen kontaminierten Platten mit schwerem Gerät abzureißen und die Bruchstücke in einem großen Sack, dem sogenannten Big-Pack, zu verstauen.
Baustelle vorsorglich stillgelegt
Ein Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsicht hatte das Behältnis mit den problematischen Splittern entdeckt und die Baustelle „vorsorglich“ stillgelegt. Der Angeklagte habe den Abriss der Platten weder ordnungsgemäß angemeldet, noch sei die Abrissstelle abgesperrt gewesen. Mitarbeiter seien ohne Schutzkleidung und Schutzmaske angetroffen worden, einen Spezialisten in Sachen Problemabfall habe es nicht gegeben, hatte er berichtet.
Für den Umgang mit asbesthaltigem Material gelten besonders strenge Bestimmungen. Weil bereits eine einzelne Faser, eingeatmet, Krebs verursachen könne, sei man bemüht, Platten möglichst zerstörungsfrei zu demontieren, erläuterte ein Geschäftspartner des Angeklagten, der mit deren Rückbau beauftragt gewesen war. Seine Mitarbeiter hätten die Platten regelkonform behandelt und die Big-Packs unverzüglich zur Mülldeponie transportiert. Wer wie und wann die vorgefundenen Bruchstücke zerstört habe, ließe sich nicht rekonstruieren. Er jedenfalls habe seine Arbeiten telefonisch bei der Behörde angemeldet, was aufgrund der geringen Menge durchaus erlaubt sei. Die Mitarbeiter des Angeklagten hatten ausgesagt, grundsätzlich nicht mit Asbest zu arbeiten.
Schwerer Vorwurf des Anklagevertreters
Dennoch zeigte sich der Vertreter der Anklage „in der Gesamtschau“ von der Schuld des Unternehmers überzeugt. Weil dieser sich „im Zuge seiner Sparmaßnahmen auf Kosten der Gesundheit seiner Mitarbeiter bereichert“ habe, beantragte er eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro).
Der Verteidiger hingegen vermochte keinen Regelverstoß seines Mandanten zu erkennen und forderte dessen Freispruch. Ein Asbestabbau ohne Schutzmaßnahmen habe sich nicht nachweisen lassen, erklärte er. Solange die Platten im Big-Pack zerbrechen, sei dies „vollkommen unproblematisch“.