Prozess in Aurich  Südbrookmerlander wegen Elektroschocker-Angriff vor Gericht

Neelke Harms
|
Von Neelke Harms
| 28.11.2022 13:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Elektroschocker zur Selbstverteidigung. So ähnlich könnte das Gerät des Südbrookmerlanders aussehen. Foto: DPA
Ein Elektroschocker zur Selbstverteidigung. So ähnlich könnte das Gerät des Südbrookmerlanders aussehen. Foto: DPA
Artikel teilen:

Weil er auf einen Freund seiner Tochter losgegangen sein soll, steht ein 65-Jähriger vor Gericht. Ein Zeuge sorgte am Montag dafür, dass der Prozess anders verlief als geplant.

Südbrookmerland/Aurich - Ein Angriff mit einem Elektroschocker und die Drohung, jemanden zu erschießen – deswegen stand am Montag ein 65-Jähriger aus Südbrookmerland vor dem Amtsgericht Aurich. Dass es im März dieses Jahres zu einem Streit gekommen sei, gab er zu. Trotzdem fiel kein Urteil. Denn ein Zeuge sorgte dafür, dass der Prozess anders verlief als geplant.

Bei dem Mann, den der Angeklagte angegriffen haben soll, handele es sich um einen Freund seiner Tochter, erklärte der 65-Jährige. Schon über Jahre habe es Streit gegeben. Der 54-jährige Freund der Tochter soll unter anderem mehrmals gedroht haben, das Haus der Familie in Brand zu stecken, so der Angeklagte. Und auch für Richter Nils Drosten war der Mann, der wegen eines anderen Verfahrens derzeit in Haft ist, kein Unbekannter.

Angeklagter handelte aus Angst

Der Angeklagte gab zu, dass es auch in der Nacht im März dieses Jahres einen Streit gegeben hat. Er habe den Freund seiner Tochter jedoch weder verletzt, noch ihm gedroht. Der 54-Jährige sei in der Wohnung seiner Tochter gewesen, die sich auf dem Grundstück des Angeklagten befindet. Und das, obwohl er ihm mehrmals verboten habe, das Grundstück oder Haus der Familie zu betreten. Er habe den Mann freundlich gebeten, das Grundstück zu verlassen, sagte der Angeklagte.

Der 54-Jährige sei zwar gegangen, kurze Zeit später jedoch wieder zurückgekommen. Der Mann habe ihn beleidigt und sei mit erhobenen Fäusten auf ihn losgegangen, berichtete der Angeklagte. Daraufhin habe er mit dem Elektroschocker ein- bis zweimal in die Luft geschossen. „Ich hatte Angst, dass der mich umhaut“, sagte der 65-Jährige vor Gericht. Es sei nie zu Körperkontakt gekommen und er habe den 54-Jährigen auch nicht bedroht. Während der Verhandlung kamen dem Angeklagten die Tränen. Er wisse gar nicht, warum er sich dafür rechtfertigen müsse, sagte er. Der Streit der beiden Männer sei schließlich durch das Einschreiten der Frau und Tochter des Angeklagten beendet worden, so der 65-Jährige.

Probleme bei der Zeugenbefragung

Der 54-jährige, der bei dem Streit verletzt worden sein soll, sollte als Zeuge aussagen. Doch das gestaltete sich nicht einfach. Schon bevor er den Verhandlungssaal betrat, wiesen Wachtmeister darauf hin, dass er sehr aggressiv sei. Von sechs Justizbeamten begleitet kam der Zeuge schließlich in den Saal. Kaum dort angekommen, folgte eine Reihe von Anträgen. Nachdem der Richter ihn als Nebenkläger zuließ, wollte der 54-Jährige unter anderem ein Gesetzbuch aus seinem Rucksack haben.

Das Gericht hielt es jedoch nicht für nötig, dass die Tasche geholt wird. Deshalb stellte der Nebenkläger einen Befangenheitsantrag gegen Richter Drosten. Der Vorsitzende brach die Verhandlung daraufhin ab. Ein neuer Termin wird noch bekannt gegeben. Dann sollen auch Zeugen gehört werden.

Ähnliche Artikel