Berlin  Kann man mit der Einmalzahlung für Dezember Weihnachtsgeschenke kaufen?

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 24.11.2022 14:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Bundesregierung hat eine Einmalzahlung für Dezember versprochen. Foto: Imago/MiS
Die Bundesregierung hat eine Einmalzahlung für Dezember versprochen. Foto: Imago/MiS
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Viele Deutsche hoffen auf eine Abschlagszahlung für Gaskunden im Dezember. Doch ob diese tatsächlich im Dezember oder überhaupt kommt, ist oft unklar. Was Sie wissen müssen.

In der Gasrechnung für Dezember soll es nach dem Willen der Bundesregierung eine deutliche Entlastung geben. Wer mit Gas oder Fernwärme heizt, muss laut dem seit dem 19. November geltenden Gesetz vorerst keine vertraglich vorgeschriebenen Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten. Wenn Kunden dies dennoch tun, muss der Versorger die Zahlung bei der nächsten Rechnung gutschreiben.

Die weitere Komponente ist die sogenannte Soforthilfe Gas. Von ihr profitieren folgende Gruppen:

Privatleute müssen keinen Antrag stellen, da sie keine direkte Zahlung bekommen. Sie sollen automatisch von der Soforthilfe profitieren. Die ausgefallenen Zahlungen bekommen die Energieversorger von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstattet. Insgesamt sollen die Verbraucher von Gaskosten in Höhe eines Monatsabschlags befreit werden. Das Ganze soll auf Basis des geschätzten Jahresverbrauchs geschehen, der einfach durch zwölf geteilt und mit dem aktuellen Gaspreis multipliziert wird. Die Einmalzahlung muss nur versteuert werden, wenn man mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdient.

„Check 24“ berechnet für einen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (entspricht einer vierköpfigen Familie) mit einem Dezemberabschlag von 300 Euro. Ein Single mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden bekommt 80 Euro.

Wie die „Bild“ berichtet, könnte es für viele Kunden jedoch nichts mit der Entlastung im Dezember werden. Dort warnt Axel Gedaschko, Präsident des Branchenverbands der Wohnungswirtschaft, vor falschen Hoffnungen. „Nur bei einem Bruchteil wird der Gas-Abschlag im Dezember vom Staat übernommen“, wird er dort zitiert. Dafür sei die Frist zu kurz.

Zudem bekämen die meisten Mieter ihre Nebenkostenabrechnung erst im kommenden Frühjahr oder Sommer. Die Entlastung wird dann mit der Nachzahlung verrechnet. Statt eines Plus könnte dann auch ein etwas geringeres Minus unter dem Strich stehen, denn viele Verbraucher müssen sich auf hohe Nachzahlungen einstellen.

Des weiteren ist es vielen Anbietern zu riskant, auf eine pünktliche Überweisung der KfW, die die Zahlungen abwickelt, zu warten. Wegen der chaotischen Lage auf dem Energiemarkt wird dort oft knapp kalkuliert. In der Folge würde vielen Anbietern bei einer Verspätung die Zahlungsunfähigkeit drohen.

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