Prozess am Amtsgericht Südbrookmerlander wegen Drogenhandels verurteilt
Mit Marihuana und Ecstasy soll er gehandelt haben – dafür wurde ein 21-jähriger Südbrookmerlander verurteilt. Im Prozess gab er dem Richter ein Versprechen ab.
Südbrookmerland - Wofür andere eher etwas zur Beruhigung brauchen, nahm ein 21-Jähriger aus Südbrookmerland Drogen – um sich zum Videospielen aufzuputschen. Außerdem soll er auch noch mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Dafür wurde er vor dem Amtsgericht Aurich schuldig gesprochen. Dem Richter gab der 21-Jährige im Prozess noch ein Versprechen ab.
Der Polizei fiel der Angeklagte zum ersten Mal im Dezember 2021 auf. Beamte kontrollierten ihn routinemäßig. Dabei wurden 39 Gramm Marihuana in zwei Beutelchen bei ihm gefunden – und ein Fünf-Euro-Schein. Es sei davon auszugehen, dass der 21-Jährige ein Gramm Marihuana dafür verkauft habe, hieß es.
Schwierige Vergangenheit, aber bemüht
Nur wenige Wochen später soll der 21-Jährige vier Ecstasytabletten für 30 Euro verkauft haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden zudem 1,8 Gramm Amphetamin gefunden.
Vor Gericht erschien der 21-Jährige im weißen Hemd und ließ seine Einlassung über seinen Verteidiger verkünden. Er berichtete zunächst von der schwierigen Kindheit seines Mandanten: die Eltern getrennt, kein Schulabschluss, aber er sei handwerklich begabt, sagte der Verteidiger, und bemühe sich um einen Job.
Vom Dealer betrogen
Die vorgeworfenen Taten räumte der Angeklagte teilweise ein. Das Cannabis habe er nur für sich selbst gekauft. Das fehlende Gramm sei nicht vorgesehen gewesen – eigentlich hätte er zwei Beutel mit jeweils 20 Gramm gekauft. Sein Dealer habe ihn anscheinend betrogen. Den Fünf-Euro-Schein habe er nur zufällig im Portemonnaie gehabt, zudem weitere fünf Euro Kleingeld. „Aber dafür hatte sich die Polizei nicht mehr interessiert“, sagte der 21-Jährige.
Die Ecstasy-Tabletten habe er verkauft, aber nur drei Stück. Das Amphetamin und Cannabis sei für ihn selbst gewesen, sagte er. Er benötige es, wenn er das Videospiel Fifa spiele. Er müsse sich mit den Drogen aufputschen, um wach zu bleiben.
Das Urteil und das Versprechen
In ihrem Plädoyer hielt die Staatsanwältin für den 21-Jährigen eine Verwarnung und drei Gespräche bei der Drogenberatungsstelle in Aurich für ausreichend. Der Verteidiger schloss sich an, regte jedoch an, dass von der Auferlegung der Kosten des Verfahrens abgesehen wird. Normalerweise müssen Verurteilte diese tragen. Der Richter kam den Plädoyers nach.
Der 21-Jährige gelobte im Prozess Besserung. Er sei gerade dabei, endlich auf eigenen Beinen zu stehen. Er wolle mit seiner Freundin zusammenziehen und künftig die Finger von Drogen lassen – und auf das neue Fifa verzichten.
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