Prozess vor Landgericht Fast acht Jahre Haft für Erpressung mit Nacktfotos
Weil er Chatpartner mit Nacktfotos erpresst hat, muss ein 27-jähriger Leeraner für fast acht Jahre ins Gefängnis. Ein Vertreter eines seiner Opfers hätte mehr gewollt.
Aurich - Wegen fünffacher Erpressung, räuberischer Erpressung sowie Betruges muss ein Student aus Leer für sieben Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die 2. Große Strafkammer am Landgericht um Richter Bastian Witte sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige über verschiedene Chatplattformen im Internet vier Männer mit freizügigen Fotos und Videos sowie mitleidheischenden Lügengeschichten um insgesamt rund 120.000 Euro erpresst hat. Außerdem muss der Angeklagte an eines seiner Opfer 105.000 Euro plus Zinsen zahlen und für all die ihm entstandenen materiellen und immateriellen Schäden aufkommen. Die Kammer bestätigte darüber hinaus den Anspruch des inzwischen 21-Jährigen auf Schmerzensgeld. Über dessen Höhe muss ein Zivilgericht entscheiden. Der Angeklagte sei „hochprofessionell vorgegangen, um die Leute in die Falle zu locken“, sagte Witte in der Urteilsbegründung.
Wie berichtet, hatte der 27-Jährige zwischen Juli 2021 und März 2022 unter dem Namen „Viktoria Wolff“ in verschiedenen Chatportalen im Internet zufällig ausgesuchte Männer angeschrieben und ihnen Fotos und Videos von nackten Frauen zum Kauf angeboten. Über einen oberflächlichen Plausch hatte er virtuelle Kontakte geknüpft und seine Chatpartner dazu bewogen, ihm ihrerseits freizügige Bilder von sich zu schicken. Anschließend hatte er mit der Veröffentlichung des brisanten Materials gedroht und weitere Summen in bis zu fünfstelliger Höhe gefordert. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hatte er verschiedene Register gezogen. Einmal hatte er an das Mitgefühl seines Opfers appelliert und behauptet, Geld für Miete und Lebensunterhalt zu benötigen, dann wieder hatte er ganz offen körperliche Gewalt angedroht. Einen Jugendlichen hatte er mit der Ankündigung, ihm eine berüchtigte Schlägergang auf den Hals zu hetzen, in Angst und Schrecken versetzt. Er hatte sich nicht mehr aus dem Haus getraut.
Ein Opfer zahlte 100.000 Euro - und wollte sich das Leben nehmen
Einem 19-jährigen Österreicher hatte er über ein halbes Jahr lang mit martialischen Drohungen derart zugesetzt, dass dieser mehrfach versucht hatte, sich umzubringen. In der Verhandlung hatte der junge Mann „von der schlimmsten Zeit seines Lebens“ gesprochen, von der er sich bis heute nicht vollständig erholt habe. Sein Vater hatte berichtet, sein Sohn habe sich durch die andauernde Angst wesentlich verändert. Er leide unter Depressionen, verlasse kaum noch das Haus und habe inzwischen seinen Job verloren. Der 19-Jährige hatte dem Angeklagten Pakete mit fünfstelligen Geldsummen an dessen Adresse in Leer geschickt und auf diese Weise das gesamte Erbe von seinem Großvater verloren. Insgesamt hatte der Angeklagte allein ihm über 100.000 Euro abgepresst. Als Motiv für sein Vorgehen hatte er seine Spielsucht und seinen Drogenkonsum angegeben. Der psychiatrische Sachverständige hatte ihm dennoch die volle Schuldfähigkeit attestiert.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter dem Antrag von Staatsanwältin Gabert. Sie hatte acht Jahre Haft gefordert. Dem Angeklagten warf sie vor, „skrupellos“ ein „eigenes Geschäftsmodell“ aufgebaut zu haben, um sich mittels „massivster Drohungen“ eine dauerhafte Einnahmequelle zu sichern. Er sei vorbestraft, zum Tatzeitpunkt habe er unter laufender Bewährung gestanden, ein weiteres Verfahren am Amtsgericht sei anhängig gewesen. Das alles habe den Angeklagten nicht von seinem Vorhaben abgehalten, hielt sie ihm vor. Darüber hinaus vermisste sie jede Spur von Reue. Erst in seinem letzten Wort hatte sich der 27-Jährige zu einer Entschuldigung hinreißen lassen und sein Bedauern ausgedrückt. „Ich hoffe, dass das Gericht Nachsicht mit mir übt“, hatte er hinzugefügt.
Anwalt: An Zynismus und Soziopathie nicht zu überbieten
Der Berliner Rechtsanwalt Mario Seydel, der den Hauptgeschädigten während der Verhandlung vertrat, hatte über die angeklagten Punkte hinaus auch auf versuchten Mord plädiert. Der Angeklagte habe um die psychischen Probleme seines Mandanten gewusst und ihn dennoch über Monate weiter unter Druck gesetzt, begründete er seinen Antrag. Sein Vorgehen sei an „Zynismus und Soziopathie kaum zu überbieten“, stellte er fest. Seydel forderte eine zweistellige Haftstrafe, ohne deren Höhe genau zu definieren.
Verteidiger Folkert Adler musste das „planvolle Vorgehen“ seines Mandanten einräumen. Jedoch führte er die „Eigenverantwortung“ der Geschädigten als strafmildernd ins Feld und sprach von deren „selbstgefährdendem Verhalten“, das als „Mitverschulden“ bewertet werden müsse. Weil sein Mandant noch sehr jung sei, hielt Adler eine Strafe von dreieinhalb Jahren für ausreichend.