Osnabrück Strom- und Gaspreisbremse: Jetzt müssen Energieversorger liefern
Angekündigt sind die Preisbremsen bei Strom und Gas schon lange, nun können sich Verbraucher auch darauf einstellen, ab wann sie entlastet werden. Das ist wichtig. Warum dennoch eine kleine Unsicherheit bleibt.
Es ist ein kleines Weihnachtswunder kurz vor dem 1. Advent: Die Bundesregierung hat sich auf eine Gas- und Strompreisbremse rückwirkend zum 1. Januar 2023 geeinigt. Damit herrscht nach dem Ankündigungsmarathon der vergangenen Wochen für Privathaushalte, Mieter und Unternehmen nun endlich Klarheit. Und Erleichterung. Denn durch das frühzeitige Greifen beider Instrumente dürften Verbraucher mit einem blauen Auge durch den Winter kommen.
Ja, es bleibt dabei, Energie wird teurer. Die Preisdeckel liegen deutlich über dem, was Singles und Familien noch vor einem Jahr für Strom und Gas bezahlen mussten. Doch so spottbilliges Gas, wie Deutschland es lange Zeit aus Russland bezogen hat, wird es auch nicht mehr geben. Daran werden sich Verbraucher wie Unternehmen gewöhnen müssen.
Mit den jetzt beschlossenen Preisbremsen der Bundesregierung wird ein Teil dieser Mehrkosten abgefedert. Manch einer mag kritisieren, dass dies auch für jene gilt, die sich die höheren Preise leisten könnten. Dennoch ist eine Unterstützung auch des sogenannten Mittelstands richtig. Zumal es zusätzliche, zielgerichtete Entlastungen für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt. Das ist ein guter und vor allem umsetzbarer Kompromiss, bei dem das Gas-Einsparen auch noch ordentlich belohnt wird.
Nun ist es an den Energieversorgern, Vermietern und Hausverwaltungen, die Entlastungen auch rasch an die Kunden weiterzugeben. Und an der Bundesregierung, auch für Haushalte beispielsweise mit Ölheizungen eine Lösung zu finden. Denn auch für sie haben sich die Kosten drastisch erhöht.