Fockenbollwerkstraße  Bei anstehenden Asphaltarbeiten werden Anlieger teils ausgesperrt

Marion Bubolz
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Von Marion Bubolz
| 18.11.2022 13:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Fockenbollwerkstraße gehört zu den meistfrequentierten Straßen in Aurich, sowohl im Hinblick auf den Kraftfahrzeug- als auch den Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Die Straße ist baulich abgängig und muss erneuert werden. Foto: privat
Die Fockenbollwerkstraße gehört zu den meistfrequentierten Straßen in Aurich, sowohl im Hinblick auf den Kraftfahrzeug- als auch den Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Die Straße ist baulich abgängig und muss erneuert werden. Foto: privat
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Die Straße in Aurich bleibt zwar weiterhin stadteinwärts befahrbar, doch mehrere Grundstück sind in der Zeit nicht mehr erreichbar. Ein Bereich ist besonders betroffen.

Aurich - Obwohl die Arbeiten zur Erneuerung an der Südseite der Fockenbollwerkstraße im Zeitplan liegen, werden voraussichtlich vom kommenden Dienstag bis Freitag von 8 bis maximal 11 Uhr einige Bewohner nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sein. Besonders betroffen ist das Wohngebiet „Am Ostbahnhof“, teilt Frank Buchholz, Leiter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, am Freitag mit. Fahrten der Rettungsdienste sind hiervon ausgenommen. An die direkten Anlieger verteilt die bauausführende Firma Informationsschreiben. Grund sind Asphaltierungsarbeiten. Denn diese stehen nach Vorbereitungen zur Verkehrslenkung im Mai, ersten vorbereitenden Arbeiten Anfang Juni und dem Start des ersten Bauabschnitts Mitte Juni ab dem 22. November an. Genauer gesagt steht die Asphaltierung des neuen Fahrstreifens auf Seite der Cirksenastraße (Südseite) bevor.

Die Hauptarbeiten an der Asphaltdecke werden laut der Behörde bis spätestens 25. November abgeschlossen sein, restliche Umfänge je nach Witterung bis spätestens 2. Dezember. Ab dann wird auch die Einmündung Fockenbollwerkstraße / Graf-Enno-Straße wieder befahrbar sein.

Parallel werden vorbereitende Arbeiten für den nördlichen Bauabschnitt auf Seite der Nicolaistraße durchgeführt.

Arbeiten am Regenwasserkanal sind in Vorbereitung

Die Arbeiten am Regenwasserkanal, der entgegen ursprünglichen Planungen nun doch erneuert wird, befinden sich derzeit ebenfalls in Vorbereitung. Der Bauablaufplan wird an die neue Situation angepasst, indem Arbeiten am Kreisverkehr und am Rad- und Gehweg an der Egelser Straße vorgezogen und parallel zu den weiteren Arbeiten an der Nordseite der Fockenbollwerkstraße durchgeführt werden. „Weitere Maßnahmen zur Bauzeitoptimierung der Gesamtmaßnahme sind in Planung und werden nach Feststehen bekannt gegeben“, so Buchholz.

Die Fockenbollwerkstraße bleibt während der Baumaßnahme weiterhin immer stadteinwärts befahrbar, auch die Erreichbarkeit der dort ansässigen Gewerbetreibenden ist weiterhin gegeben.

Bereits im Vorfeld der eigentlichen Maßnahmen hatten Versorgungsunternehmen neue Leitungen gelegt, beispielsweise für Wasser, Energie und Telekommunikation.

Infos zur Verkehrsführung gibt es im Internet

Während des derzeitigen Bauabschnitts 1 werden Gehweg / Radweg und Fahrbahn auf Seite der Cirksenastraße erneuert. Die Verkehre laufen auf der Seite der Lambertistraße Richtung Innenstadt. Dieser Bauabschnitt wird bis Weihnachten 2022 fertiggestellt.

„Auch das Verkehrsführungskonzept greift im Wesentlichen“, sagt Buchholz. Größere Störungen in den weitläufigen Verkehren seien ausgeblieben. Allerdings gebe es durchaus Einschränkungen für Anwohner von teilweise gesperrten Straßen. „Alle Beteiligten sind laufend im Gespräch, um auch die unvermeidbaren Belastungen so gering wie möglich zu halten“, so Buchholz.

Auf der Website www.fockenbollwerkstrasse.info gibt es weiterhin aktuelle Informationen beispielsweise zu Verkehrsführung, Anlieferung oder Müllabfuhr. Bürgeranfragen sind dort über ein Anfrage-Formular möglich. Das Infobüro in der Fockenbollwerkstraße 17 hat immer mittwochs von neun bis zehn Uhr geöffnet. Im Vorfeld der wöchentlichen Baubesprechungen können Fragen dort direkt vor Ort an die Fachleute der Landesbehörde und der Baufirma gestellt werden.

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