Niedersachsen Warum wertvolles Biogas manchmal abgefackelt wird
Die Preise für Gas sind explodiert, alle sind zum sparsamen Heizen angehalten – und gleichzeitig sieht man in Niedersachsen immer häufiger, dass an den Fackeln der Biogasanlagen Gas einfach abgebrannt wird. Wie passt das zusammen?
Mit den kühler werdenden Tagen wird der Appell, Gas einzusparen und den privaten Energieverbrauch einzuschränken, eindringlicher. Umso überraschender ist, dass fast überall in Norddeutschland an Biogasanlagen regelmäßig brennende Fackeln zu sehen sind. Hier wird das wertvolle und teure Biogas einfach abgebrannt. „Das kommt leider relativ häufig vor“, sagt Joost Kuhlenkamp, Experte für Bioenergie und Wärme beim Landesverband Erneuerbare Energie in Hannover (LEE), dazu im Gespräch mit unserer Zeitung.
Dies passiere immer wieder – in Niedersachsen allerdings häufiger als in Schleswig-Holstein. Und im Norden öfter als in Süddeutschland. Der Grund: „Wenn die Windrotoren sich drehen und viel Strom erzeugen, wird weniger Biogas zur Elektrizitätsgewinnung benötigt – dann drosseln die Netzbetreiber zwangsweise die Leistung bestimmter Anlagen.“
Jede Biogasanlage verfüge für solche Fälle über einen Speicher, der meist für zwölf bis 52 Stunden Biogas zwischenlagern kann. Wenn dieser gefüllt ist, bleibe den Anlagebesitzern in der Regel aber keine andere Wahl, als überschüssiges Biogas zu verbrennen. Abgelassen werden darf unverbranntes Gas nicht.
„Notfackeln nennt man diesen Fall“, erklärt Joost Kuhlenkamp. „Kein Inhaber einer Biogasanlage tut dies gern. Aber man kann sich andererseits in solchen Situationen leider auch keinen Mehr-Speicher herbeizaubern.“
Das Problem zeige sich besonders im Norden Niedersachsens, teilweise in den neuen Bundesländern, wo viele Windkraftanlagen stehen, aber auch in Schleswig-Holstein, ergänzt Manuel Maciejczyk vom Biogas Fachverband in Freising. Und auch eher in der warmen Jahreszeit als in der jetzt beginnenden Heizperiode, wo Biogas noch mehr zur Wärmeerzeugung benutzt wird als im Frühjahr und Sommer.
Besonders problematisch ist es, wenn Biogasanlagen vom Stromnetz genommen werden müssen, die nicht nur Strom, sondern auch Wärme liefern. Die Stromproduktion gilt als das einzige Kriterium beim Abregeln. Ob eine Anlage auch noch Wärme erzeugt, spielt keine Rolle. Auch wenn ihre Anlage abgeregelt ist, müssen die Betreiber solcher Anlagen aufgrund ihrer Lieferverträge weiterhin Wärme bereitstellen. Sind ihre Wärmepufferspeicher leer, dann müssen sie ersatzweise auf fossiles Gas oder Öl zurückgreifen.
Und das, obwohl der Preis für Naturgas in den letzten Monaten infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine Rekordstände erreicht hat. „Das zu erklären ist wirklich kaum möglich und zugegebenermaßen ein schlechtes Signal – hier brennen wir Biogas ab, dort ersetzen wir es durch einen fossilen Rohstoff“, räumt Manuel Maciejczyk ein.
Dennoch unterstreicht der studierte Agraringenieur, dass kein Betreiber einer Biogasanlage Interesse am Abfackeln habe, auch wenn die Einnahmeverluste bei Abnahmeausfall ersetzt werden. Die Entschädigungen müssen die Stromkunden über die Netzentgelte bezahlen.
Hans-Ulrich Martensen kennt die Probleme seit Jahren aus erster Hand. Der Bauer aus Sönnebüll in Nordfriesland gehört zu den Pionieren der Branche in Schleswig-Holstein und war 2004 unter den ersten, die eine Biogasanlage nach dem Erneuerbare-Energien Gesetz in Betrieb nahmen. „Im Grunde sind alle der fast 900 Biogasanlagen in unserem Bundesland davon betroffen“, sagt Martensen. „Viele haben für diesen Fall eine Fackel. Wir selber nutzen das Biogas für eine Heizung, die als Notaggregat fungiert und unsere Wärmekunden beliefert.“
Eine Fackel sei auch für ihn immer nur eine Notlösung: „Zum Glück tritt dieser Fall in Schleswig-Holstein nur äußerst selten auf – und eine Fackel sieht man zwischen Elbe, Nord- und Ostsee nie lang brennen“, unterstreicht Martensen, dessen eigenes Blockheizkraftwerk 1,4 Megawatt Leistung hat und Kunden im Ort und in Bredstedt versorgt.
Als die Frage möglicher Abschaltungen bei einer Überkapazität der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen aufkam, habe man sich schon vor acht Jahren mit Robert Habeck als dem damaligen Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume darauf geeinigt, Biogasanlagen beim Redispatch keinesfalls komplett abzuschalten, sondern mindestens mit 60 Prozent Leistung weiterlaufen zu lassen: „Biogas ist teuer und teurer als Windstrom. Deshalb wäre es doch unsinnig, bei Überkapazität Windräder weiterlaufen zu lassen, während man Biogaserzeuger vom Netz nimmt“, erläutert Martensen.
Diese Vereinbarung gelte bis heute, weshalb Biogasanlagen in Schleswig-Holstein im Gegensatz zum Nachbarn Niedersachen fast nie abgeschaltet werden. Ausnahmefall sei beispielsweise, dass Reparaturen oder Wartungen am Stromnetz anfallen. „Unser Vorteil gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in Niedersachen ist, dass wir mit der Schleswig-Holstein Netz AG nur einen Netzbetreiber haben und mit ihm im Einklang sind“, ergänzt Hans-Ulrich Martensen, der selbst seit vielen Jahren im Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein aktiv ist.
„Dagegen ist die Kommunikation zwischen den Betreibern von Biogasanlagen in Niedersachsen, den Netzbetreibern und der hannoverschen Landesregierung meines Wissen immer schwieriger gewesen“, so Martensen weiter. „Darum kommt das Abfackeln dort häufiger vor und wird auch zukünftig ein Thema bleiben.“
Dass die Gesamtzahl der Fälle bundesweit nicht erfasst wird und selbst beim Fachverband Biogas keine konkreten Zahlen zum Abfackeln vorliegen, ergänzt Manuel Maciejczyk auf Nachfrage. „Wir warten seit Jahren auf eine pragmatische Lösung von Seiten der zuständigen Ministerien und Politiker“, bedauert Experte Maciejczyk.
Die Biogasbranche sehe das Thema Abschaltung und Redispatch äußerst kritisch und sei dazu seit langem im Dialog etwa mit Berlin und der Bundesnetzagentur: „Zumindest große Biogasanlagen müssten man anders einstufen als heute und dürfte sie nicht abkoppeln.“