Berlin Wer wie viel Zuschuss für die Kinderwunschbehandlung bekommt
Eine Kinderwunschbehandlung ist nicht nur eine große Belastung für Körper und Psyche, sondern auch für die Finanzen. Dabei haben viele Paare ein Anrecht auf Zuschüsse – sowohl von den Krankenkassen als auch von Bund und Ländern.
Der Entschluss steht fest: Ein Paar möchte gemeinsam ein Kind bekommen. Doch es gibt diverse Gründe, warum es auch nach mehrmaligen Versuchen nicht klappt. Eine Kinderwunschbehandlung ist in solchen Fälle für viele häufig die letzte Hoffnung.
Die künstliche Befruchtung stellt für die Frau eine enorme Belastung dar, sowohl auf psychischer als auch auf physischer Ebene. Hinzu kommen Kosten von mehreren Tausend Euro. Somit dürften betroffene Paare mehr als einmal darüber nachdenken, ob sie eine Kinderwunschbehandlung in Betracht ziehen wollen.
Allerdings wissen viele Paare vermutlich nicht, dass sie bei der Kinderwunschbehandlung ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung haben. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat einen Überblick über die Hilfe gegeben, die Betroffene in Anspruch nehmen können. Dabei erhalten die meisten Paare zumindest teilweise Zuschüsse von den Krankenkassen, aber auch von Bund und Ländern.
Dazu müssen sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung, sofern die Frau höchstens 39 Jahre alt ist, der Mann 49 Jahre. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Zudem muss das Paar miteinander verheiratet sein.
Allen Krankenkassen ist gemein, dass sie lediglich eine per Gesetz festgelegte Anzahl von Behandlungen unterstützen. Es handelt sich dabei um die sogenannte In-vitro-Fertilisation. Dabei wird die Eizelle im Reagenzglas befruchtet und dann in die Gebärmutter eingeführt. Diese Behandlung können Paare dreimal in Anspruch nehmen. Laut „Finanztest“ gilt das Behandlungsrecht allerdings nur für heterosexuelle Paare.
Sind Paare privat versichert, hängt es vom jeweiligen Tarif ab, ob die Krankenkasse zahlt oder nicht. Das Magazin geht jedoch davon aus, dass die Kassen in der Regel die vollen Kosten tragen.
Darüber hinaus gewähren 39 von 71 gesetzlichen Krankenkassen betroffenen Paaren einen Extrazuschuss. Der Betrag ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, meistens liegt er aber zwischen 250 und 1500 Euro. Doch auch diese finanzielle Unterstützung ist mitunter an Bedingungen geknüpft.
Denn neun der 71 Krankenkassen zahlen das Geld nur, wenn beide Partner jeweils dort auch versichert sind. Dieses Prozedere ist jedoch umstritten. Auf Anfrage von „Finanztest“ erklärte das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), dass eine solche Regelung unzulässig sei. Das Magazin vermutet daher, dass die Kassen ihr Vorgehen künftig ändern müssen.
Nicht nur die Krankenkassen bieten finanzielle Hilfe an, auch von Bund und Ländern können betroffene Paare Unterstützung erwarten. Die Bundesländer haben dabei unterschiedliche Vorgaben, wer wie viel Geld bekommt. „Finanztest“ empfiehlt in diesem Zusammenhang den Förder-Check des Bundesfamilienministeriums.
Des Weiteren kommen Bund und Länder ins Spiel, wenn auch die dritte In-vitro-Fertilisation erfolglos war. Während der gesetzliche Zuschuss der Krankenkassen für einen vierten Versuch entfällt, übernehmen hier Bund und Länder immerhin bis zu 50 Prozent der Kosten.
Die finanziellen Unterstützungen zur Kinderwunschbehandlung gibt es in der Regel nur für heterosexuelle Paare. Einzig die AOK in Baden-Württemberg gibt laut „Finanzcheck“ lesbischen Paaren einen Extrazuschuss von 25 Prozent pro Versuch – sofern sie krankheitsbedingt kinderlos sind.
Ansonsten bekommen weibliche Paare bisher nur in Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen finanzielle Hilfe beim Kinderwusch. Allerdings erhalten sie den Zuschuss nur, wenn es medizinische Gründe für die Unfruchtbarkeit gibt.