Gegen Corona-Regeln verstoßen  Norder Unternehmer zu Geldstrafe verurteilt

Julie Bontjer
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Von Julie Bontjer
| 12.11.2022 12:47 Uhr | 3 Kommentare
Ein Schild an einer Gaststätte verweist auf die 2G-plus-Regel beim Betreten der Innenräume. Foto: DPA
Ein Schild an einer Gaststätte verweist auf die 2G-plus-Regel beim Betreten der Innenräume. Foto: DPA
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Ein 36-jähriger Norder Unternehmer vergaß, die Tür zu seinem Lokal abzuschließen. Das kam ihm am Freitag vor dem Amtsgericht Aurich teuer zu stehen.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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