Osnabrück Landgericht Osnabrück: Durchsuchung im Bundesfinanzministerium war rechtswidrig
War die Durchsuchung im Finanzministerium von Olaf Scholz kurz vor der Bundestagswahl rechtens? Nein, hat jetzt das Landgericht Osnabrück entschieden und die Razzia damit für illegal erklärt.
Jetzt steht es endgültig fest: Die Durchsuchungen zweier Bundesministerien kurz vor der Bundestagswahl 2021 waren nicht rechtens. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat vor Gericht die zweite Schlappe kassiert.
Wie aus einer Mitteilung des Landgerichts Osnabrück hervorgeht, hat die 1. Große Strafkammer die Durchsuchung des Bundesfinanzministeriums, die das Amtsgericht kurz vor der vergangenen Bundestagswahl angeordnet hatte, mit Beschluss vom 10. November für rechtswidrig erklärt.
Einen weiteren Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Osnabrück, der das Bundesjustizministerium betraf, hatte die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück bereits mit Beschluss vom 9. Februar 2022 aufgehoben.
Zum Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt seit dem 23. Februar 2020 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt. Mitarbeitern der Financial Intelligence Unit (FIU), also der Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls, wird vorgeworfen, Verdachtsmeldungen verschiedener Bankinstitute nicht, verzögert oder nicht vollständig an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben zu haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, hatte das Amtsgericht Osnabrück im August 2021 die Durchsuchung der Diensträume der FIU, sowohl im Bundesjustizministerium als auch im damals von Olaf Scholz (SPD) geleiteten Bundesfinanzministerium beantragt. In den Häusern vermutete die Staatsanwaltschaft Unterlagen, die für ihre Ermittlungen von Interesse sein könnten. Später stellte sich allerdings heraus, dass die gesuchten Unterlagen längst im Besitz der Ermittler waren.
SPD-nahe Kreise vermuteten daraufhin eine Kampagne gegen Scholz. Es wurde auf die CDU-Mitgliedschaft des leitenden Staatsanwalts in Osnabrück verwiesen, dessen Ermittler das Scholz-Ministerium durchsuchten. Das Bundesjustizministerium legte Beschwerde ein – und das Landgericht gab ihm Recht.
Das Bundesfinanzministerium, das zuerst Zurückhaltung übte, um den damaligen Kanzlerkandidaten nicht unnötig in den Fokus zu rücken, fühlte sich durch diesen Erfolg des Justizministeriums bestärkt und legte daraufhin ebenfalls Beschwerde ein. Auch diese Beschwerde wurde an das Landgericht weitergereicht – und auch in diesem Fall befand das Landgericht die Durchsuchung jetzt für rechtswidrig.
Als Grund für seine Entscheidung gibt das Landgericht an, dass die gesuchten Beweismittel nicht konkret benannt worden seien und Ermittlungsergebnisse nicht hinreichend mitgeteilt wurden. Außerdem sei vor der Anordnung der Durchsuchung ein an das Ministerium gerichtetes Herausgabeverlangen durch die Ermittlungsbehörden erforderlich gewesen.