Leeraner gesteht vor Gericht  Spielsucht als Motiv für Erpressung mit Nacktfotos

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 09.11.2022 08:03 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein „Spielhalle“-Aufkleber auf einer Glastür einer Spielhalle. Im Prozess vor dem Landgericht Aurich gab der Angeklagte an, mehr Zeit in Spielhallen als in der Uni verbracht zu haben. Foto: DPA
Ein „Spielhalle“-Aufkleber auf einer Glastür einer Spielhalle. Im Prozess vor dem Landgericht Aurich gab der Angeklagte an, mehr Zeit in Spielhallen als in der Uni verbracht zu haben. Foto: DPA
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Um seine Spielsucht zu finanzieren, erpresste ein Leeraner seine Chatpartner mit Nacktfotos. Das gestand er vor dem Auricher Landgericht. Seine Opfer nahm er unerbittlich aus.

Aurich - Der Student aus Leer, der sich seit Mitte Oktober wegen Erpressung vor dem Landgericht in Aurich verantworten muss, hat sich im Wesentlichen geständig gezeigt. Laut Staatsanwaltschaft soll er sich zwischen Juli 2021 und März 2022 auf einer Chatplattform im Internet als Frau ausgegeben haben und Bilder und Videos von nackten Frauen zum Verkauf angeboten haben.

Über einen oberflächlichen Plausch hatte der Angeklagte virtuelle Kontakte geknüpft und seine Chatpartner unter dem Namen „Viktoria“ dazu bewogen, Fotos zu kaufen und auch von sich entsprechende Fotos zu schicken. Anschließend hatte er sie damit erpresst, das brisante Material zu veröffentlichen, sollte sein Opfer nicht über die vereinbarten Summen hinausgehend bezahlen. Insgesamt soll der Angeklagte auf diese Weise 120.000 Euro erbeutet und damit seinen Lebensunterhalt finanziert haben.

Verhandelt wird der Fall vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wird der Fall vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik

Ein Opfer wollte sich das Leben nehmen

Einem Mann aus Österreich hatte der 27-Jährige besonders hart zugesetzt. Über fast sechs Monate hatte er ihn bedroht und genötigt und ihn dazu gebracht, Pakete mit Bargeld in fünfstelliger Höhe an seine Wohnadresse zu senden. Allein von ihm soll er über 100.000 Euro erhalten haben. Von der dauerhaften Einschüchterung zermürbt, hatte der Mann schließlich versucht, sich das Leben zu nehmen. In dem Prozess tritt er als Nebenkläger auf. Sein Anwalt beantragte deshalb den rechtlichen Hinweis, dass auch die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes in Erwägung gezogen werden möge.

Der 27-Jährige habe von dem labilen Zustand seines Mandanten gewusst, damit wäre er mittelbar für dessen möglichen Tod verantwortlich gewesen, begründete er seinen Antrag. Wie sich herausgestellt hatte, hatte sich der Angeklagte im Internet über die Heimat seines Opfers sowie über Todesanzeigen und Berichten über Selbstmorde in dessen Umgebung informiert.

Zeuge: „Ich wurde komplett ausgebeutet“

Einen 17-Jährigen hatte der Angeklagte so stark unter Druck gesetzt, dass dieser sich nicht mehr aus dem Haus getraut hatte. Er hatte den Jugendlichen als Frau angeschrieben und ihn aufgefordert, „etwas“ zu kaufen. In der Verhandlung berichtete der Zeuge, was genau, sei nicht genannt worden. Weil er nicht reagiert habe, habe ihn zunächst die Frau immer wieder angeschrieben und 1000 Euro von ihm gefordert. Schließlich habe sich ein Mann per Telefon gemeldet und 25.000 Euro verlangt, andernfalls würde er ihm berüchtigte Schläger auf den Hals schicken. Schließlich hatte der Jugendliche die Polizei informiert.

Ein 25-Jähriger war ebenfalls Opfer des Angeklagten geworden. Er hatte zunächst Fotos gekauft und auch eigene Fotos versandt. Unter Drohungen und Nötigungen und in der Angst vor Veröffentlichung hatte er immer wieder Geld überwiesen, insgesamt fast 2000 Euro. „Ich wurde komplett ausgebeutet“, resümierte der Zeuge in der Verhandlung, darum habe er sich an die Polizei gewandt. Auch ein 32-Jähriger, der sich anfangs auf den Handel mit dem Angeklagten eingelassen hatte, war mit „körperlicher Gewalt“ bedroht worden, nachdem er nicht mehr gezahlt hatte. Irgendwann habe das aufgehört, berichtete er in der Verhandlung, auf eine Anzeige habe er verzichtet. Er sei überrascht gewesen, als die Polizei in dieser Sache acht Monate später auf ihn zugekommen sei.

Angeklagter führte Parallelleben

Der Angeklagte hatte sein Vorgehen mit seiner langjährigen Spielsucht und seinem Drogenkonsum begründet. Gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen hatte er angegeben, sich mehr in Spielhallen als in der Universität aufgehalten zu haben. Die Anerkennung und Bewunderung der Umstehenden sei ihm wichtig gewesen, es sei ein „großartiges Gefühl“ gewesen, hohe Beträge zu gewinnen oder zu verlieren. Bis zu 20.000 Euro sollen an einem Tag den Besitzer gewechselt haben.

Nach Angaben des Mediziners hatte der 27-Jährige ein Parallelleben geführt und vor seiner Familie seine kostspielige Neigung geheim gehalten. Noch heute habe man das „Leuchten in seinen Augen“ gesehen, wenn er von seinen Gewinnen gesprochen habe. Eine Persönlichkeitsstörung konnte der Arzt jedoch nicht feststellen. Nach seiner Einschätzung werde der Finanzbedarf des Angeklagten größer, sollte die Spielsucht unbehandelt bleiben. Er empfahl eine Therapie von einem Jahr Dauer. Dazu habe sich der Angeklagte bereit erklärt.

Die Verhandlung wird am 22. November fortgesetzt.

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