Juristisches Nachspiel  Zweifel an Schuldfähigkeit

| | 08.11.2022 18:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Aus der Leezdorfer Ferienunterkunft stiegen in der Nacht zum 14. Juni Funken auf. Feuerwehrleute gelangten über den Balkon in die brennende Wohnung. Foto: Feuerwehr
Aus der Leezdorfer Ferienunterkunft stiegen in der Nacht zum 14. Juni Funken auf. Feuerwehrleute gelangten über den Balkon in die brennende Wohnung. Foto: Feuerwehr
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Mannheimer Staatsanwälte lassen einen mutmaßlichen Leezdorfer Brandstifter untersuchen. Welchen Hintergrund und welche Folgen das hat.

Leezdorf - Bis zu einer juristischen Aufarbeitung der Brandstiftung in einem Appartementhaus in Leezdorf Mitte Juni wird noch einige Zeit vergehen. Auch wird diese sehr wahrscheinlich nicht in Ostfriesland, sondern in Süddeutschland stattfinden. Das Verfahren wurde mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Mannheim übernommen. Das bestätigte Dr. Marc Schreiner, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Anklagebehörde, auf ON-Anfrage.

Hintergrund: Der 18-Jährige, der im Verdacht steht, für das nächtliche Feuer in der Ferienunterkunft verantwortlich zu sein, hat derzeit seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbezirk der Mannheimer Staatsanwaltschaft. Laut Jugendgerichtsgesetz ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Beschuldigten zuständig. Der Fall war deshalb von der Staatsanwaltschaft Aurich an die Mannheimer Kollegen abgegeben worden und wird künftig dort bearbeitet.

Wie berichtet, hatte ein Feuer in der Nacht zum 14. Juni dieses Jahres mehrere Ferienunterkünfte im Ortskern der Gemeinde Leezdorf für längere Zeit unbewohnbar gemacht.

Brand brach im Dachgeschoss aus

Nach bisherigen Erkenntnissen brach der Brand im Dachgeschoss in einem der acht Appartements aus. Dieses war am Abend zuvor von dem 18-Jährigen angemietet und bezogen worden. Der Gast, der zeitweise als vermisst galt und dann leicht verletzt in Nähe des Brandortes aufgegriffen wurde, war mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht worden. Welche Rolle er in dem Brandgeschehen spielt, war zunächst unklar. Ein Tatverdacht könne nicht ausgeschlossen werden, hieß es.

Inzwischen richteten sich die Ermittlungen gegen den 18-Jährigen, der ursprünglich aus Stuttgart stammt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Der Beschuldigte befinde sich in einer psychiatrischen Einrichtung, hieß es rund eine Woche nach dem Brand. Ob es sich um vorsätzliche oder um fahrlässige Brandstiftung handele, wurde nicht mitgeteilt. Weitere Ermittlungen zur Tat dauerten an.

Wie der Sprecher der Mannheimer Staatsanwaltschaft mitteilte, sei dem Tatverdächtigen ein Pflichtverteidiger bestellt worden.

Gutachten zurSchuldfähigkeit

Auch solle jetzt ein Gutachten zu der Frage eingeholt werden, ob der Tatverdächtige zur Tatzeit schuldfähig war und ob gegebenenfalls eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und/oder einer psychiatrischen Einrichtung in Betracht komme. Ein solches Gutachten liege nach bisherigen Erfahrungen nicht vor Frühjahr kommenden Jahres vor, so der Sprecher.

Bei dem Brand war nach früheren Behördenangaben ein Sachschaden in Höhe von rund 300.000 Euro entstanden. Der Brand wurde der Feuerwehr laut Polizei gegen 1.30 Uhr gemeldet. Das Gebäude am Dorfplatz in Leezdorf gehört zum Leezdorfer Hof. Eigentümer ist dessen Betreiber Wilke Saathoff.

Prozess nicht in Norden oder Aurich

Alle acht Wohnungen und deren Ausstattung waren in Mitleidenschaft gezogen worden. Sie wurden inzwischen renoviert. Die Abgabe des Ermittlungsverfahrens von Aurich nach Mannheim hat eine weitere Konsequenz. Sollte in dieser Sache Anklage erhoben werden, müsste sich der 18-Jährige vor einem Gericht an dessen Wohnort verantworten. Eher nicht wird der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Brandstifter vor dem Amtsgericht Norden oder dem Landgericht in Aurich stattfinden. Da der Beschuldigte erst 18 Jahre ist, würde die Brandstiftung vor einem Jugendgericht nach Jugendstrafrecht verhandelt werden.

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